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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: cookie am 27. September 2018, 09:14:11

Titel: Neuaufnahme von Mitgliedern
Beitrag von: cookie am 27. September 2018, 09:14:11
Schönen guten Morgen,
in unserer Satzung ist festgelegt, dass ein neues Mitglied einen Aufnahmeantrag stellen muß und, dass für die Aufnahme ein Vorstandsbeschluss vorliegen muß. Seit einiger Zeit wird das aber einfach ohne Antrag und Beschluss gehandhabt. Sind diese Mitglieder trotzdem rechtens?
Titel: Re: Neuaufnahme von Mitgliedern
Beitrag von: PIT am 02. Oktober 2018, 16:47:02
Satzung ist verbindlich.
wenn der Vorstand das anders will, muß er einen Mitgliederbeschluß bewirken oder Satzung ändern / ergänzen.
Gruß und viel erfolg.
Titel: Re: Neuaufnahme von Mitgliedern
Beitrag von: cookie am 03. Oktober 2018, 18:14:08
Danke für die Antwort. Das ist mir klar, dennoch handelt der Vorstand nicht nach Satzung. Meine Frage ist ja, sind das überhaupt gültige Mitglieder? Sie haben Pachtverträge mit dem Verein und sind beim Landesbund angemeldet.
Titel: Re: Neuaufnahme von Mitgliedern
Beitrag von: Rosa am 10. Oktober 2018, 15:49:40
ich würde hier nicht so ein Problem drauß machen. Solange die Neuen ihren Verpflichtungen nachkommen. Wo kein Kläger da kein Richter.
Der Verein sollte aber trotzdem, wie PIT geschrieben, evtl. eine Satzungänderung herbeiführen.
Der Vorstand kann auch im Nachgang einen Beschluss herbeiführen. Der Aufnahmeantrag ist in der heutigen Zeit zwecks Datenschutzbestimmungen unabdingbar (meine Meinung). D.h. er sollte vorliegen.

Unabhängig davon sind mdl. Beschlüsse auch rehtmäßig.