Umfrage
Frage:
Kann ich einem Vereinsmitglied pflichtstunden erstatten!!!
Antwort 1: ja
Stimmen: 1
Antwort 2: Nein
Stimmen: 3
Hallo,
eine Frage:
Darf ich einem Vereinsmitglied zuviel gemachte Pflichtstunden ausbezahlen auf seiner Jahresrechnung!!!
Vielen Dank für eine Rückmeldung
VG
Heike
Hallo, leider hat niemand geantwortet. Bei uns ist es so, dass derjenige, der freiwillig mehr Stunden macht als er muss, darauf hingewiesen wird, dass die Stunden nicht bezahlt werden und auch nicht als Gutstunden für das nächste Jahr angerechnet werden können. Meist sind es sowieso die "Alte Hasen", die sich noch richtig mit dem Garten verbunden fühlen und dann abwinken und weiter machen.
Gruß
boernie53
Eine Auszahlung darf eingentlich nicht erfolgen, da dies dem Vergüten einer Arbeitsleistung gleichkommt.
Wir "verrechnen" auch nur in seltenen Fällen diese Stunden auf das kommende Jahr.