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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: nickson82 am 11. April 2019, 15:42:10

Titel: Hochbeet am zaun zum Nachbarn
Beitrag von: nickson82 am 11. April 2019, 15:42:10
Moin moin... ich habe das große glück/pech einen Kleingarten zu haben der zwischen 2 Leeren kleingärten liegt die mit Brombeeren überwuchern.
Nun würde ich gern am Gartenzaun (zu einem Leerenwuchernden garten ein Hochbeet bauen wollen.... da ich kaum ahnung habe, wollte ich mal fragen darf ich das überhaupt an einer grundstücksgrenze tun?
Titel: Re: Hochbeet am zaun zum Nachbarn
Beitrag von: OpaHellmut am 30. April 2019, 04:26:03
Hallo,
am besten, den Vorstand fragen.
Ein Hochbeet ist ja schnell wieder weggeräumt, falls es neue Pächter gibt.
Hochbeet ist ja nun was etwas Moderneres und in den Satzungen noch nicht so oft zu finden. Ein Frühbeet ist es nicht. Das muss bei uns einen Abstand von 1 m halten, Beerensträucher ebenfalls. Aber diese beiden Dinge sind in der Regel langlebiger als ein Hochbeet.
Also Ärger vermeiden - Vorstand fragen. Vielleicht auch darauf verweisen, dass es keine Regel gibt und bei Neuverpachtung sofort entfernt wird. Kann man vielleicht auch schriftlich vereinbaren. Man muss nur drüber reden . . .
Viele Grüße!