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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Angelika Blank am 04. September 2000, 07:46:11

Titel: Gartenhaus im Garten einer Eigentumswohnung ein Sc
Beitrag von: Angelika Blank am 04. September 2000, 07:46:11
Liebe Gartenfreunde
Ich habe zwar keine Kleingarten, hofhe aber auf Ihre Hilfe:
ich habe eine Eigentumswohnung mit Garten. Der Vorbesitzer der Wohnung hat ohne Befragung der Eigentümergemeinschaft ein Holz-Gartenhaus (3 m x 2 m)  errichtet. Kann die Gemeinschaft nach 3 Jahren des Nichteinspruchs nun verlagen, daß ich das Gartenhaus abreiße oder muß das akzeptiert werden?
ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar
mit freundlichen Grüßen Angelika Blank
Titel: Re : Gartenhaus im Garten einer Eigentumswohnung e
Beitrag von: Horst am 10. September 2000, 07:32:13
Liebe Angelika, ich bin Kleingärtner und Mieter mit wenigen Rechtskenntnissen: Ihr Vorbesitzer hat mit Duldung der Eigentümergemeinschaft im sogenannten Wohungsgarten ein Gartenhaus errichtet. Die Gemeinschaft hat versäumt, es vom Vorgänger entfernen zu lassen. Sie kann es jetzt stehen lassen (Ihnen überlassen) oder selber - auf Kosten der Eigentümergemeinschaft - entfernen lassen. Daß Sie das auf Ihre Kosten tun sollen geht wohl nicht.