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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Klaus Weber am 23. Oktober 2000, 21:56:21

Titel: Dauerwohnrecht im ehem. Osten nach Stichtag???
Beitrag von: Klaus Weber am 23. Oktober 2000, 21:56:21
Einer meiner Parzellennachbarn behauptet, er hätte von dem Vorpächter das Dauerwohnrecht übertragen bekommen. Die "Laube" ist inzwischen pompös ausgestattet (Gasheizung mit Erdtank, AUßenisolation, teure Dachsteine ...
Ich hätte auch gern ein Dauerwohnrecht. Hat jemand eine Idee, wie ich das anstellen kann?
Gruß Klaus
Titel: Re : Stichtag: Tag der deutschen Einheit!
Beitrag von: Horst am 08. März 2001, 07:52:12
Bitte,
ihr Gartenfreunde aus dem Osten, kommentiert doch endlich die eigentlich sehr guten Übergansregelungen des BKleingG in § 20a, insbesondere Abschnitt 8, bis zum nächsten 3.10.

Euer Horst
aus dem Westen