Einer meiner Parzellennachbarn behauptet, er hätte von dem Vorpächter das Dauerwohnrecht übertragen bekommen. Die "Laube" ist inzwischen pompös ausgestattet (Gasheizung mit Erdtank, AUßenisolation, teure Dachsteine ...
Ich hätte auch gern ein Dauerwohnrecht. Hat jemand eine Idee, wie ich das anstellen kann?
Gruß Klaus
Bitte,
ihr Gartenfreunde aus dem Osten, kommentiert doch endlich die eigentlich sehr guten Übergansregelungen des BKleingG in § 20a, insbesondere Abschnitt 8, bis zum nächsten 3.10.
Euer Horst
aus dem Westen