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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Stefanie am 11. Dezember 2001, 08:06:00

Titel: Heckenschnit????
Beitrag von: Stefanie am 11. Dezember 2001, 08:06:00
Heckenschnitt???
 
Seit kurzer Zeit haben wir nun auch einen Kleingarten, und was ich hier so lese, haben wohl alle jungen Kleingärtner die gleichen Problemchen mit den " Alten",
Nun ja, Jetzt sollten wir unsere Hecke auf 1,80 m runterschneiden. Kein Problem, doch unsere "Hecke" sind dicht nebeneinander gepflanzte Tannen?!Die Tannen im garten sollen auf 2,50 m. Hinter den Tannen zum Nachbarn steht schon eine Hecke, die schon auf 1,80m geschnitten ist.Meine Frage nun: Muß ich diese Tannen als Hecke betrachten? Wir haben sie ja schon auf 2,50m gekürzt, was natürlich von der ästhetischen Seite nicht gerade schön aussieht, wo doch jeder seinen Garten ästhetisch gestalten soll und darf.
Wie sollen wir uns nun verhalten, unsere gartenordnung sagt in diesem Fall nichts darüber aus!
Auch ist dieser Kleine Wichtigtuer auf Jagdbeute, denn bei den Alteingesessenen traut er sich nicht so den Macker raushängen zu lassen, dort stünde demnach auch noch viel Arbeit an, aber die sagten uns, auf den brauchen wir nicht zu hören. Was machen wir denn jetzt, man will sich ja nicht gleich am Anfanf Feinde machen. Aber ungerecht ist es schon.
Wie würdet Ihr in so einem Fall handeln?
Gruß Stefanie
Titel: Re : Heckenschnit????
Beitrag von: Klaus Otto am 11. Dezember 2001, 19:46:00
Titel: Re : Heckenschnit????
Beitrag von: Klaus Otto am 11. Dezember 2001, 20:03:00
Hallo Stefanie,

als Pächter einer Parzelle innnerhalb einer Kleingartenanlage sind Sie doch Mitglied in einem Verein. Und ein Kleingartenverein oder Verein der Gartenfreunde hat einen Vorstand, dieser Vorstand besteht nicht aus einer Person sondern aus mindestens 4 Personen. Dann hat der Verein einen Fachberater und innerhalb der Gartenanlage gibt es vielleicht Gartenobfrauen odeer Gartenobmänner. Und einer dieser Personen muß Auskunft darüber geben können was gemacht werden muß und vorallem warum es gemacht werden muß. Und hier ist das Bundeskleingartengesetz zu beachten, der Pachtvertrag und die Gartenordnung. Oft ist es so dass bei den früheren Pächtern nichts unternommen wurde, aber bei den neuen, die sollen gleich alles richtig machen. Und das geht nicht, es ist noch kein Kleingärtner vom Himmel gefallen, auch kein Vorstand, auch die müssen lernen, wie auch ich als ich mit 29 Jahren Vorsitzender eines Vereines wurde und heute nach fast 18 Jahren noch bin. Ich lerne jeden Tag dazu.
Deshalb klären Sie zuerst ab, was gekürzt werden muss und wie gekürzt werden soll. Tannen oder alle immergrünen Pflanzen gehören laut Bundeskleingartengesetz nicht in einen Kleingarten. Einzelne würden mich nicht stören, eine Hecke und da müsste ich diese sehen sicherlich schon. Und nochwas in jedem Verein gibt es kleine Wichtigtuer, mit denen muss auch ich als Vorstand leben. Fragen Sie einfach was ist zu tun und warum muß ich es tun, meistens wissen diese Personen dann keine Antwort. Die andere Seite ist die, jede Gartenanlage benötigt Regeln und an die müssen sich alle halten. Ich wünsche viel Spass bei der Gartenarbeit und viel Freude im Verein, denn ein Verein soll Freude bringen und die Vereine brauchen junge Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen auch an den den Vorstand.

KLaus Otto
Titel: An Klaus Otto und alle
Beitrag von: Stefanie am 12. Dezember 2001, 13:07:00
Hallo Klaus,
danke für die Auskunft.
Aber der Wichtigtuer gehört zum Vorstand, aber die anderen drei haben sich eben noch nicht an uns gestört, das ist es ja eben.
Aber nun gut, wir werden die Heckre wohl schneiden.

Eine ganz andere Frage: Wir haben ja nun das was drauf steht gekauft. Eben auch einen Bungalow, der aber 24qm überschreitet. Aber wir wissen erst jetzt das das die Maximalgöße für nen Kleingarten ist.
Bei der Übergabe war sogar jemand vom Vorstand da, der uns aber daraufnicht hinwies, weder mündlich noch schriftlich ist das geschehen. Hätte der Vorpächter nicht zurückbauen müssen, bevor er verkauft. was ist nun, wenn man das von uns verlangt??
das ist zwar noch nicht passiert, aber wenn, wie siehts dann für uns aus?
Wie sind im land Brandenburg und der Bungalow wurde 1992 errichtet.
Vieln dank
Stefanie
Titel: Re.: Heckenschnitt
Beitrag von: Monika am 12. Dezember 2001, 14:34:00
Hallo Stefanie, wie genau die Vorschriften in eurer Anlage lauten kannst du wohl, wie schon von Klaus Otto gesagt, beim Fachberater erfahren. Auch müßte es einen Bezirksfachberater geben, der hilft eventuell auch weiter. Allgemein kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen: Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Laßt euch als "Neue" nicht aufmischen und behaltet die Ruhe. Einen Wichtigtuer gibt es immer und überall. Oft ist so,daß die Vorschriften in einem Kleingartenverein nicht genau eingehalten werden, der Vorstand duldet das in gewissem Maße. Jedoch besteht allgemein das Problem, daß das Bundeskleingartengesetz eingehalten werden muß um den Bestandsschutz der Anlage zu sichern. Hier muß man im Einzelfall zu einer Einigung innerhalb des Vereins finden. Soweit ich weiß, sind Tannen in einem Kleingarten gar nicht erlaubt. Setzt euch mit allen Vorstandsmitgliedern in Verbindung und klärt den Sachverhalt auf lange Sicht. Gruß Moni
Titel: Re : An Klaus Otto und alle
Beitrag von: Klaus Otto am 21. Dezember 2001, 10:21:00
Hallo Stefanie,

entschuldige bitte die verspätete Antwort. Die Situation im Umgang mit neuen Pächtern ist für mich nicht neues, dies stelle ich immer wieder fest. Es gibt in jedem Verein sogenannte Wichtigtuer die Meinen weil Sie eine Aufgabe haben muß man es den "Neuen" zeigen. Man schiest sich ein, weil z. B. der Spaten anders gehalten wird, der Rasen zu hoch ist usw. Man darf und muß als Vorstand nicht alles dulden, aber der Vorstand muß sich die Frage stellen, habe ich es dem neuen Mitglied gesagt, wenn nicht, woher soll er es wissen.

Die Frage der Größe der Gartenlaube ist für mich, da ich aus Baden-Württemberg komme nicht einfach zu beantworten. Eigentlich ist das Bundeskleingartengesetz maßgeblich, jedoch haben die Länder und teilweise die Städte und Gemeinden eigene Baurichtlinien. Wir in unserer Anlage dürfen z.B. 48 cbm umbauten Raum ca. 19 qm Grundfläche haben.  Wird die Parzelle bei der Übergabe durch den Verein geschätzt, hat die Schätzkommission die zu große Bebauung schriftlich festzuhalten und über den Vorstand den Rückbau zu fordern. Wenn erst 1992 gebaut wurde, trägt eigendlich der Vorstand Mitverantwortung für die zu groß gebaute Bebauung. Oder war der Verein dmals noch gar nicht zuständig.
Die andere Seite ist die, es wird nichts so Heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich empfehle wie in der Vergangenheit immer wieder, das Gespräch suchen mit dem Vorstand, gemeinsame Lösungen erarbeiten. Denn auch der Verein hat Verantwortung, gegenüber seinen Pächtern und dem Verpächter.

In diesem Sinne wünsche ich schöne Weihnachten, einen guten Rutsch ins Jahr 2002.

Klaus Otto