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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sabine am 12. März 2002, 07:40:00

Titel: Gartenkündigung
Beitrag von: Sabine am 12. März 2002, 07:40:00
Wir haben unseren Garten mit Frist zum 30. November 2001 gekündigt. Da es bis jetzt noch keinen Nachpächter gibt (der Vorsitzende möchte nur etwas "DEUTSCHES" haben, behauptet er, wir müssen weiterhin für unseren Garten sorgen (Rasen mähen, Äste schneiden und den Zugangsweg zum Garten sauber halten).
Darf er uns fast ein 1/2 Jahr hinhalten? Könnte der Verein uns nicht das Geld auszahlen?
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Jeanette Flick am 17. März 2002, 18:25:00
Wo befindet sich der Garten? Wenn er in Kölner Umgebung liegt, würde ich ihn eventuell übernehmen.
Titel: Gartenkündigung
Beitrag von: Sabine am 05. Mai 2002, 14:49:00
Ich habe meinen Garten zum 30.November 2001 gekündigt. Er ist auch bereits vom Kleingartenverein geschätzt worden. Mittlerweile gibt es mehrere Bewerber die den Garten übernehmen möchten. Der Vereinsvorsitzende möchte aber nur "Deutsche" Pächter haben. Wie oft darf der Verein die Bewerber ablehnen?
Titel: Gartenkündigung
Beitrag von: Sabine am 05. Mai 2002, 14:54:00
Ich habe meinen Garten zum 30.11.2002 gekündigt. Es gibt zwar mehrere Bewerber, aber der Vorsitzende des Gartenvereins möchte nur "Deutsche-Pächter" haben. Wie oft darf der Verein die Bewerber ablehnen und wann bekomme ich die Abstandszahlung, die ich geleistet habe?