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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: ursel am 03. Mai 2002, 17:47:00

Titel: Verwaltungsgebühr für Abschluß des Pachtvertrages?
Beitrag von: ursel am 03. Mai 2002, 17:47:00
Ist es so, dass außer dem jährlichen Pachtzins
diese Gebühr einmalig an den Kleingarten-
verein zu entrichten ist? Ich möchte nämlich
einen Kleingarten pachten.

Schöne Grüße

Ursel
Titel: Die Kleingartenvereine verlangen ......
Beitrag von: Horst am 10. Mai 2002, 10:44:00
zur Erfüllung ihrer Aufgaben:
1. Einmalige Aufnahmegebühr, oft auch Verwaltungsgebühr
   genannt(5 Euro sind angemessen):
   Aushändigung von Pachtvertrag, Satzung, Gartenordnung
   + Einführungsgespräche etc.
2. Jährlich Vereinsbeiträge für Verwaltung
   (Auslagen für Vorstand, Schriftverkehr)
   und Investionen einschl. Reperaturen.
3. Jährlich Pacht für die Gartenfläche
   + anteilige Vereinsflächen.
4. Jährlich Strom + Wasser, falls unter Regie des Vereins.
5. Umlagen für einmalige Zwecke,
   z.B. unvorhergesehene teure Reperatur.
   Umlagen sind sehr selten.

Erkundige dich doch bitte direkt beim Verein.
Besuche das Vereinsheim: Rede mit den Leuten dort.
Da erfährt man so manches.

Grüße von Horst