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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Stefan S. am 17. Januar 2003, 21:05:00

Titel: Genauere Festlegung zum Kleingartengesetz
Beitrag von: Stefan S. am 17. Januar 2003, 21:05:00
Hallo Gartenfreunde.<br />
Ich möchte mich an dieser Stelle erkundigen, wie das mit der Gartenaufteilung genau ist.<br />
Nach einem Gerichtsurteil müssen mindestens 51% des Gartens mit Obst, Gemüse, Sträucher, Zierpflanzen und Blumen bestückt sein.<br />
Was zählt alles unter diese Kategorie? Sind Koniferen als lebender Zaun auch Stäucher? Was ist mit den Komposthaufen? Zählt dies auch mit zur Nutzfläche? Wie wird ein frisch gepflanzter Baum gerechnet, der jetzt 1m Durchmesser hat aber nächstes Jahr schon zwei? Was ist mit der Fläche zwischen mehreren Obstbäumen? Desweiteren habe ich gehört, das ein weg vom Gartentor zur Laube aus der gesamten Gartenfläche herrausgerechnet wird. Stimmt das? In meinem Garten steht eine Buche mit ca. 20m Kronendurchmesser, unter der ich nichts anbauen kann. Wir jetzt diese Fläche herausgerechnet? Auf eine gute zusammenarbeit oder entgegenkommen Seitens des Vorstandes brauche ich nicht zu rechnen. <br />
So das sind jetzt doch eine masse Fragen, aber ich hoffe das die meisten beantwortet werden können.   <br />
MFG Stefan
Titel: Re : Genauere Festlegung zum Kleingartengesetz
Beitrag von: Detlef am 18. Januar 2003, 00:49:00
Du bist ein armer Kerl, wenn das bei Euch so kleinlich als Erbsenzählerei betrieben wird. Ich würde dann den Garten aufgeben und bei einem flexibleren Verein was suchen. Es stehen schließlich genug Gärten frei.
Titel: Anbauflächen
Beitrag von: Horst am 20. Januar 2003, 05:59:00
Hallo Frunde,<br />
zum Thema gibt es weiter unten eine Menge Beiträge, <br />
so zum Beispiel unter der Überschrift <br />
"1/3 Anbaufläche".<br />
<br />
Horst
Titel: Fragen wegen Anbauflächen
Beitrag von: Horst am 22. Januar 2003, 10:30:00
Hallo,<br />
Wie lautet das Urteil? Bitte wörtlich in "...".<br />
Begriffe sind mir nicht klar: <br />
Z.B. Blumen sind Zierpflanzen und Zierpflanzen sind Blumen und Sträucher können Zierpflanzen sein. <br />
Woher "Nutzfläche"? <br />
Die ganze gepachtete Gartenparzelle ist doch Nutzfläche. Oder sind Nutzpflanzen gemeint?<br />
Wie groß ist der Garten?<br />
<br />
Ganz unten Beiträge unter "1/3 Anbaufläche" schon gelesen?<br />
<br />
Grüße von Horst
Titel: Re : Genauere Festlegung zum Kleingartengesetz
Beitrag von: Stefan S. am 23. Januar 2003, 15:32:00
Hallo Gartenfreunde,<br />
ich habe im September 2002 den Artikel mit der „Ausgliederung einer Teilanlage“ geschrieben.<br />
Ich möchte nun mitteilen was bisher keschah.<br />
1. Bei der Mitgliederversammlung kam es zu dem Beschluß.<br />
2. Wir als betroffene Pächter legten Widerspruch ein und begründeten mehrfach, das der „Beschluß“ nicht rechtskräftig ist.<br />
3. Nach mehreren Briefwechseln mit dem Vorstand, mit dem Landesverband und dem Rechtsanwalt des Vorstandes wurde nicht auf unseren Widerspruch reagiert. Im gegenteil, wir bekamen eine Frist um eine neue Wasseruhr einzubauen usw.<br />
4. Wir suchten Hilfe bei den Stadtförstern, usw.<br />
5. Als der Vorläufige Bebauungsplan der Stadt Meiningen Bekanntgegeben wurde und der Gartenvorstand unsere Parzellen nicht mit zur Dauerkleingartenanlage angemeldet hatte, gingen wir zum Bürgermeister. Der hatte verständnis für uns und legte den Bebauungsplan auf Eis, um mit uns und dem Vorstand die Probleme zu lösen. Jetzt wird eine Begehung gemacht. Mal sehen was dabei Rauskommt.<br />
6. Weil der Vorstand nicht auf unsere Briefe reagierte, wendete ich mich an einen Rechtsanwalt mit dem Auftrag den Beschluß zu prüfen. Dieser war der überzeugung das der Beschluß nichtig ist. Aus diesem Grund schrieb er den Vereinsvorsitzenden an und teilte mit, entweder finden wir eine Lösung die allen gerecht wird, oder Wir machen eine Feststellungsklage beim Gericht. <br />
7. Darauf gab es einen Termin mit dem Anwalt des Vorstandes, bei dem wir doch prüfen sollten, ob für uns „Forstgärtner“ nicht die Gründung eines eigenen Vereins und damit das stehenlassen der Waldbaume (dan kein Kleingarten mehr) für uns die günstigste Lösung sei.<br />
<br />
Heute setzen wir „Forstgärtner“ uns nochmals zusammen, um zu beraten was wir tun.<br />
Meine Fragen zum genaueren Begriff Nutzgarten, Nutzfläche wird nicht so ganz im Forum behandelt (auch nicht im Artikel 1/3 Teilung). Ich habe jede menge Koniferen in meinem Garten. Außerdem habe ich einen sehr Großen Baum (ca. 18m Durchmesser). Die Gesamtfläche beträgt ca. 950qm. Nach Abzug des großen Baumes (dieser hat Bestandsschutz) verbleiben mit noch etwa 600qm, davon muß ich mindestens die Hälfte mit Obst, Gemüse, Schnittblumen, Ziersträucher, ... anbauen. Da der Vorstand mit Sicherheit jeden Meter nachmißt, möchte ich genauere Infos. Ist z.B. die Miste (Kompost) auch schon anbaufläche wenn ich Kürbise darauf anbaue? Ist mein Lebender Zaun aus Linguster ein „Zierstrauch“, oder meine Koniferen als lebender Zaun?<br />
Sind einzeln stehende Koniferen Ziersträucher? Ist ein schmaler weg zwischen den Beete (brauche ich ja um die Beete zu bewirtschaften) auch anbaufläche? <br />
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich kein Kleingarten mehr sein will, sondern eine höhere Pacht zahle?<br />
Was ist denn dann eine angemessene Pacht? Was habe ich dann für For- und Nachteile?<br />
An welche Gesetze  muß ich mich dann Halten?<br />
<br />
So jetzt erst mal Schluß für Heute, ich würde mich freuen wenn ich ein Paar antworten erhalten würde, denn in meinem Kopf sind Fragen über Fragen. Auf jeden Fall will ich den Garten nicht aufgeben!!!<br />
<br />
Bis bald Stefan S.  <br />
Titel: Kleingärtnerische Nutzung der Gartenfläche
Beitrag von: Horst am 27. Januar 2003, 06:53:00
Hallo Gartenfreunde.<br />
<br />
Grundsätzlich müssen wir zwischen einem herkömmlicchen Nutzgarten mit Obst, Gemüse und Kräutern und einem kleingäretnerisch genutzten Garten  (§ 1 (1.) 1 BKleingG) unterscheiden. Die kleingärtnerische Nutzung beinhaltet gärtnerische Nutzung (Obst, Gemüse, Kräuter und im geringem Umfang Feldfrüchte) für den Eigenbedarf sowie die Erholungsnutzung (Rasen, Zierbepflanzung), wobei die Erholungsnutzung gegenüber der gärtnerischen Nutzung nicht überwiegen sollte.<br />
<br />
Das erwähnte Gerichtsurteil verlangt anscheinend nur daß mehr als die Hälfte des Gartens kleingärtnerisch genutzt wird ("Obst, Gemüse, Sträucher, Zierpflanzen und Blumen", d. h. Obst und Gemüse = gärtnerische Nutzung, Sträucher, Zierpflanzen und Blumen = Erholungsnutzung).<br />
<br />
Die Probleme liegen in den sehr großen Klein-Garten <br />
von 950 qm und dem zu großen (?) Waldanteil.<br />
<br />
Was wäre zu tun?<br />
<br />
Gemüse und Feldfrüchte<br />
50 bis 100 qm Gemüse (Mehr ist nicht zuzumuten) ergeben nur 5 bis 10 %. Weiche auf Feldfrüchte aus, z. B. auf mehrer Beete Kartoffeln und Mais.<br />
<br />
Obstbäume und Beerensträucher<br />
Bei Pächterwechsel wird der augenblickliche Zustand bewertet. Jedoch berücksichtigt man bei jeder Pflanzung den ausgewachsenen Zustand. Versuche in jedem Fall den ausgewachsenen Zustand geltend zu machen. Als Fläche gilt die senkrechte Projektion des Kronenumfangs auf den Boden. Bei Beeten mit Beerensträuchern gelten die Beete. Größere Rasenteile dazwischen zählen zur Gesamtfläche des Rasens. Die Rasenfläche sollte nicht mehr als 50% der Gesasmtfläche des Gartens sein. Gilt diese Froderung bei euch? (Rasen in Kartoffel- und Maisflächen umwandeln?).<br />
Versuche möglichst viele Koniferen zu entfernen.<br />
Der Boden dort ist wahrscheinlich sauer.<br />
Dort kannst du Moorbeetpflanzen hineintun wie Rhododendren und Azaleen (Ziersträucher) und Heidel- und Preiselbeeren (Beerensträucher).<br />
<br />
Komposthaufen:<br />
Notwendig für kleing. Nutzung.<br />
<br />
Lebender Zaun aus Linguster:<br />
Zierstrauch.<br />
<br />
Koniferen als lebender Zaun:<br />
Notwendig, falls Außenabgrenzung.<br />
<br />
Einzelne Koniferen: Nicht zulässig als Waldbäume falls zu viele und zu groß und zu groß.<br />
<br />
Wege zwischen den Beeten:<br />
Kleing. notwendig, falls nicht versiegelt und nicht zu breit.<br />
<br />
Besteht die Möglichkeit den großen Garten zu teilen?<br />
<br />
Es besteht die Gefahr, daß Gärten, die zu wenig Obst, Gemüse und Zierpflanzen aufweisen, zu Wochenendgärten, <br />
zu reinen Erholungsgärten werden. <br />
Der Status Dauerkleingartenanlage wird versagt,<br />
falls das bei allen Gärten einer Anlage der Fall ist.<br />
<br />
Die Preise für Wochenendgrundstücke sind von Gegend zu Gegend verschieden.<br />
<br />
Ich bitte um weitere Beiträge, besonders aus Thüringen.<br />
<br />
Grüße von <br />
Horst<br />
<br />
Titel: Re : Kleingärtnerische Nutzung der Gartenfläche
Beitrag von: Markus am 03. Februar 2003, 13:10:00
Hallo Ihr,<br />
<br />
ich habe mit Verwunderung gelesen, was Ihr für Probleme habt. Unsere Parzellen sind maximal ca. 500 qm groß. Die Lauben haben max. 24qm und Bäume mit 18m Durchmesser kann ich in unserer Gartenanlage nicht finden. Gehört meines erachtens auch nicht dorthin.<br />
Ebensowenig ist es erlaubt, Koniferen anzupflanzen. Darüber wird aber hinweggesehen. Nur beim Verkauf müssen Sie raus.<br />
<br />
Auch wenn es Euch nicht weiter hilft. In unserem Verein hättet Ihr auch schlechte Karten.<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Kleingärtnerische Nutzung der Gartenfläche
Beitrag von: Karl-Heinz am 10. Januar 2007, 20:45:00
Moin, ich bin bereit in meinem Kleingartenverein Verantwortung
zu übernehmen. Wenn man den Gartenfreunden zu hören kann,
erfährt man so manches. Bevor ich mich zur Übernahme von Verantwortung entschließe suche ich gesetzliche Bestimmungen, aus denen klar ersichtlich ist, wie ein Pächter mehrerer Parzellen "zu behandeln" ist. Die dazugehörige Frage lautet: Darf er auf jeder Parzelle eine Laube und/oder ein Gewächshaus errichten?
Für sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Karl-Heinz