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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sternchen am 13. Mai 2003, 13:24:00

Titel: Übernahme eines Kleingartens
Beitrag von: Sternchen am 13. Mai 2003, 13:24:00
Nach dem Tod unserer Mutter möchten wir den seit 23 Jahren gemeinsam genutzen Garten weiterführen. Aber wir sind "Neubewerber" sagte der Bezirksverband. Nun wurde der Garten abgeschätzt, es müssen 4 Bäume gefällt werden, ein Schuppen entfernt werden und die Terasse muss verkleinert werden, obwohl wir seit der Übernahme nichts verändert haben, im Gegenteil, wir haben für alles noch Abstand bezahlt. Ist das denn in Ordnung ? Wieso kann nicht alles so bleiben wie es ist, es wird nur ein neuer Vertrag gemacht und das wars. Weiß vielleicht jemand einen Rat ?
Titel: Re : Übernahme eines Kleingartens
Beitrag von: koleston am 15. Mai 2003, 22:41:00
Leider ist es so lt. Kleingartengesetzt geregelt.<br />
Wenn Ihr den Pachtvertrag nicht gemeinsam mit eurer Mutter<br />
unterschrieben habt, erlöschen jegliche Rechte zu Gunsten<br />
des Vereines. Abstandzahlungen betreffen eigentlich nur<br />
privaten Eigentum , wie Laube , Gartengeräte und Mobiliar.<br />
Wäre ungünstig ,wenn zurückgebaut werden muß.Die Erben könnten im schlimmsten Fall draufzahlen.<br />
<br />
nette Grüße von Koleston.