Kündigung,<br />
im sommer diesen jahres ziehe ich um und musste meinen pacht- und mitgliedsvertrag kündigen.<br />
bis zum ende des jahres zahle ich noch den pachtzins. nun soll ich den garten bis zum finden eines neuen pächters in gepflegtem zustand halten. da ich weis, dass bei uns gartenüberschuss ist, kann dies jahre dauern. ist der kleingartenverein dazu berechtigt? der garten wird ohne irgentwelche ausgleichszahlungen abgegeben. kann mir hierzu jemand antworten?
Hallo Susi,<br />
das ist ganz legal, steht auch im Bundeskleingartengesetz.<br />
Uns geht es genauso, wir müssen solange Pacht zahlen und den Garten in Ordnung halten bis sich ein neuer Pächter gefunden hat. Persönlich finde ich es nicht o. k. <br />
Hallo Ihr zwei,<br />
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es stimmt, daß der GArten vom Altpächter gepflegt werden muß. Genauso steht dort aber, daß der KGV einen Garten zurückbauen kann, um daraus weider Brachland zu machen. Eine entsprechende Entschädigung vorausgesetzt.<br />
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Vielleicht ist dies besser als Jahre lang auf einen "Nachfolger" zu warten.<br />
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Gruß Markus
Hallo,<br />
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wo herrscht Gartenüberschuß?! Suche schon seit 3 Jahren ver-<br />
zweifelt nen Garten. Hätte Interesse. Wenn es noch aktuell ist bitte mit mir Kontakt aufnehmen.<br />
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Susanne<br />
Hallo Susann,<br />
ich lese gerade erst diesen Beitrag. Wir möchten unseren Kleingarten auch seit geraumer Zeit verkaufen, finden<br />
aber leider keine Käufer. Der Garten liegt in Berlin/Wittenau. Falls das passt, bitte mal melden.<br />
Gruß, Simone
Leider kommt er nicht in Frage, ich wohne genau in der entgegengesetzten Ecke von Deutschland, nähe Lindau.<br />
Trotzdem danke und viel Erfolg beim Verkauf.<br />
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Susanne
in welchem paragraphen ist denn die pflege vom altpächter nach dem kündigungstermin festgeschrieben. in dem bundes-kleingarten-gesetz habe ich bisher nichts finden können.<br />
kann mir hier jemdand weiter helfen??<br />
achim wegner, aus essen