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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Sternchen am 15. Mai 2003, 09:50:00

Titel: Weiterführung unseres Gartens
Beitrag von: Sternchen am 15. Mai 2003, 09:50:00
Nach dem Tod unserer Mutter möchten wir den seit 23 Jahren gemeinsam genutzen Garten weiterführen. Aber wir sind "Neubewerber" sagte der Bezirksverband. Nun wurde der Garten abgeschätzt, es müssen 4 Bäume gefällt werden, ein Schuppen entfernt werden und die Terasse muss verkleinert werden, obwohl wir seit der Übernahme nichts verändert haben, im Gegenteil, wir haben für alles noch Abstand bezahlt. Ist das denn in Ordnung ? Wieso kann nicht alles so bleiben wie es ist, es wird nur ein neuer Vertrag gemacht und das wars. Weiß vielleicht jemand einen Rat? <br />
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Titel: Re : Weiterführung unseres Gartens
Beitrag von: Markus am 26. Mai 2003, 12:56:00
Titel: Re : Weiterführung unseres Gartens
Beitrag von: Markus am 26. Mai 2003, 13:00:00
Sorry, das war ich.<br />
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Also, das ist schon richtig so. Ein richtiger Kleingarten kann nicht vererbt werden. Soll heißen, selbst wenn ihr ihn kauft, ist das ein Besitzerwechsel. Bei jedem Besitzerwechsel muß der Garten wieder auf den Stand der Gartenordnung gebracht werden.<br />
Allerdings könnte der Verein auch etwas Spielraum geben.<br />
Was für Euch natürlich zu spät kommt ist ein umschreiben zu Lebzeiten. So wird es bei uns gehandhabt. Dort wird einfach von einem Elternteil auf ein Kind übertragen. Ist auch nicht ganz richtig, aber im weitesten SInne machbar.<br />
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Gruß Markus
Titel: Re : Weiterführung unseres Gartens
Beitrag von: Sternchen am 28. Mai 2003, 13:58:00
Hallo Markus,<br />
darf ich mal fragen wo euer Garten ist ? Wir sind in Berlin.