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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: M. Burkowski am 16. Juni 2003, 13:15:00

Titel: Aufgaben/Pflichten Schriftführer
Beitrag von: M. Burkowski am 16. Juni 2003, 13:15:00
Guten Tag!<br />
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Unser Schriftführer hat die Protokolle der letzten beiden Hauptversammlungen noch nicht erstellt.<br />
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Als der Vorsitzende Ihn letzte Woche darauf angesprach,  hat der Schriftführer seinen Rücktritt (schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden) erklärt. <br />
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Besteht trotzdem Seitens des Schriftführers die Verpflichtung die Versammlungsprotokolle zu erstellen? Hat der Verein (der restliche Vorstand) irgendwelche Druckmittel das auch durchzusetzen? <br />
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eine schöne Woche
Titel: Re : Aufgaben/Pflichten Schriftführer
Beitrag von: Burchard am 17. Juni 2003, 13:19:00
Hallo!<br />
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Erstmal sollte geprüft werden, ob er Schriftführer tatsächlich für die Erstellung der Protokolle zuständig ist. Hier sollte entweder die Vereinssatzung oder die Geschäftsordnung der Vorstandes Auskunft geben.<br />
Wenn es keine eindeutige Regelung gibt ist der Schriftführer auch nicht verpflichtet ein Protokoll zu erstellen.<br />
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Interessant wird es, meiner Meinung nach, wenn auf diesen Versammlungen irgendwelche Beschlüsse gefasst wurden. Wie sieht es damit aus - wenn diesen Beschlüsse (einschl. der Abstimmungszahlen) nicht nachprüfbar sind, können dann diese Beschlüsse angefochten werden?<br />
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