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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Manfred Keppeler am 19. Juni 2003, 09:22:00

Titel: Pfandeinbehalt
Beitrag von: Manfred Keppeler am 19. Juni 2003, 09:22:00
Hallo, kann bei Gartenkündigung vom Verein ein Betrag dem Altpächter vom Ablösebetrag abgezogen werden für später auftretende Schäden, die zum Zeitpunkt der Bewertung nicht erkennbar waren? Wenn ja, bitte gesetzliche oder sonstige Quelle angeben. Danke!
Titel: Re : Pfandeinbehalt
Beitrag von: Re(e)Bell am 19. Juni 2003, 20:55:00
Hallo,<br />
man müßte zunächst wissen, welche Regelungen der vereinbarte Pachtvertrag über den "Ablösebetrag" enthält.<br />
Zahlung von Neupächter an Altpächter oder Zahlung Neupächter an Verein und Verein an Altpächter ?<br />
Ist die Höhe von einer "Schätzung" abhängig und wie verbindlich ist die Schätzung lt. Vertrag ?<br />
Re(e)bell
Titel: Re : Pfandeinbehalt
Beitrag von: Manfred Keppeler am 21. Juni 2003, 20:16:00
Danke für den Beitrag. Im PV steht darüber nichts. In Satzung und Gartenordnung nur über Ablöse nach BKleingG §11Abs.1. Satzung un GO sind Bestandteil im PV. Die Höhe der Ablösung ist von einer Bewertung nach §11Abs.1 BKleingG abhängig und verbindlich. Die Vorgehensweise nach Kündigung des Kleingarten ist im PV beschrieben und richtet sich nach den Bestimmungen im BKleinG. Die Ablösessumme wird vom Neupächter direkt an den Altpächter bezahlt.
Titel: Re : Pfandeinbehalt
Beitrag von: Kleingartenvereine.de am 28. Juni 2003, 07:55:00
Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen. <br />
Mit frundlichem Gruß <br />
die Suchmaschine <br />
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