gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Franz am 02. Juli 2003, 19:18:00

Titel: Kündigung Zwischenpacht
Beitrag von: Franz am 02. Juli 2003, 19:18:00
Unser Kleingartenverein hat seinem Kreisverband als Zwischenpächter den Pachtvertrag gekündigt um mit dem Grundstückeigentümer, einer Stadt,direkt den Pachtvertrag abzuschließen. Der Kreisverband weigert sich unsere Kündigung anzunehmen.<br />
Wer kann uns raten oder helfen ?<br />
mfr Franz
Titel: Re : Kündigung Zwischenpacht
Beitrag von: Horst am 08. August 2003, 06:12:00
Liebe Gartenfreunde,<br />
Das bei euch ist seltsam: Zwischenpacht um zwei Ecken.<br />
Wie kam es dazu?<br />
Eure Kündigung gilt falls sie ordnungsgemäß (termingemäß, schriftlich)erfolgte.<br />
Warum weigert sich der Stadtverband, eure Kündigung anzuerkennen? Was steht über Kündigung im Vertrag zwischen euch und dem Kreisverband? Auch wenn nichts drinsteht kann gekündigt werden. <br />
Wollt ihr gleichzeitig aus dem Kreisverband austreten?<br />
Setzt euch mit der Stadt in Verbindung.<br />
Sie kann ihrerseits dem Kreisverband kündigen und mit euch (direkt) einen Zwischenpacchtvertrag schließen.<br />
<br />
Bitte Antwort.<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst
Titel: Re : Kündigung Zwischenpacht
Beitrag von: Franz am 30. Oktober 2003, 18:36:00
Hallo Horst<br />
Es ist viel Zeit vergangen aber jetzt eine kurze Erläuterung.Unser KleingVerein ist Pächter beim Stadtverband der als Zwischenpächter für die Stadt fungiert und die kleingärtn. Gemeinnützigkeit verleiht.Wir wollen aus dem mehrgliedrigen Zwischenpachverhältnis heraus. Die Stadt als Grundstückeigentümerin sieht jedoch keine Möglichkeit dem Verband zu kündigen, ds dieser sich keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht hat. Nach telefon. Auskunft von Dr. Mainczyk ist nicht zu machen wenn der Verband den Pachtvertrag nicht freiwillig heraus gibt.Nach meiner Meinung ist das Zwangsmitgliedschaft gegen die es z.z. keine Rechtsmittel gibt Freundliche Grüße <br />
Franz
Titel: Re : Kündigung Zwischenpacht
Beitrag von: Horst am 05. November 2003, 07:18:00
Lieber Franz, danke für die Rückantwort.<br />
<br />
Die Stadt will also deshalb nicht, da sie beim Stadtverband keine Pflichtverletzung sieht.<br />
Allgemein kann man ohne Begründung eine Kündigung annehmen oder ablehnen; es sei denn, es sind zwischen Stadt und Stadtverband Pflichtverletzungen als Grund ausdrücklich festgelegt.<br />
Die Gründe sind wohl praktischer Natur, da die Stadt es mit nur einem Zwischenpächter zu tun hat.<br />
<br />
Ihr habt euch bestimmt schon mit folgenden Dingen befaßt<br />
um aus der Zwangsmitgliedschaft das Beste herauszuholen:<br />
Wie sind die Statuten, Verträge der Stadt mit dem Verband und des Verbandes mit euch?<br />
Seid ihr da ausreichend vertreten?<br />
Sind Geldmittel aus Pacht und Beiträgen,<br />
die der Verband behält, angemessen?<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst<br />