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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Norman am 28. August 2003, 19:11:00

Titel: Gartenfeier
Beitrag von: Norman am 28. August 2003, 19:11:00
Hallo,<br />
ich habe mal folgende Frage: Wir wollen in unserer Gartenanlage eine Art Erntedankfest feiern, und wir als Vorstand sind sozusagen die Schirmherren für dieses Fest. Nun besteht aber die Möglichkeit dass auch "Nichtmitglieder" zu unserer Feier kommen. Müssen wir aus diesem Grund nun die Türen abschließen, oder gar die Veranstaltung öffentlich anmelden? Oder wie geht man bei einer solchen "halböffentlichen" Feier vor?<br />
mfg Norman
Titel: Re : Gartenfeier
Beitrag von: Horst am 30. August 2003, 12:01:00
Liebe Gartenfreunde,<br />
Kleingartenanlagen sollten öffentlich zugänglich sein.<br />
Bei einem Erntedankfest kommen außer den Mitgliedern sowieso Familienangehörige, Bekannte und andere Personen mit. Falls ihr - vom Verein aus - keine Bewirtung an Getränken und Speisen anbietet, ist auch keine Anmeldung bei der Gemiende bzw. Stadt notwendig.<br />
Ihr müßt dann, wie sonst auch immer, schauen, daß niemand zu Schaden kommen kann:<br />
Wege, Zäune, Spielpltz, Teiche, sanitäre Anlagen.<br />
Falls eine bewirtschaftete angemeldete Gaststätte oder ein Vereinsheim vorhanden ist, so hat diese ja schon ihre Konzession.<br />
Kurz:<br />
Ihr müßt dann bei der Kommune anfragen, anmelden, wenn ihr in Vereinsregie nur einige Male im Jahr zusätzlich zu euren Veranstaltungen bewirten wollt, wenn keine Gaststätte vorhanden ist.<br />
<br />
Genügt diese Antwort?<br />
<br />
Horst
Titel: Re : Gartenfeier
Beitrag von: Norman am 31. August 2003, 13:49:00
Danke! Dann werde ich mal besser bei den Ämtern nachfragen. Denn eine "Bewirtschaftung in Eigenregie" wollten wir auch mit einbeziehen.<br />
mfg Norman