gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tom am 18. November 2003, 15:16:00

Titel: Vermieterrechtschutz für Vereinsheim
Beitrag von: Tom am 18. November 2003, 15:16:00
Hallo !<br />
<br />
Nun schon in kurzer Zeit der 2. Beitrag. Unser Verein ist Eigentümer eines Vereinsheimes, welches wir verpachtet haben (öffentliche Gaststätte). Nach mehreren Pleiten in den letzten Jahren und dem dazugehörigen rechtlichen "Hickhack" wollen wir eine Eigentümer/Vermieterrechtschutzversicherung abschließen. Hat jemand Erfahrungen damit ? Wie betreibt Ihr Eure Vereinsheime ?<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom
Titel: Re : Vermieterrechtschutz für Vereinsheim
Beitrag von: Markus am 20. November 2003, 12:53:00
Hallo Tom,<br />
<br />
wir haben ein Vereinsheim, das ausschließlich von Gartenmitgliedern unterhalten wird. Wir haben 2 mal pro Woche offen und verkaufen nur Getränke. Ansonsten wird es nur an Mitglieder vermietet.<br />
So kann man vielem Ärger aus dem Weg gehen. Ist allerdings sehr arbeitsintensiv<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Vermieterrechtschutz für Vereinsheim
Beitrag von: Tom am 20. November 2003, 22:22:00
Hallo Markus !<br />
<br />
Danke für Deine Antwort. Wir haben uns auch überlegt, dass Heim nur noch intern zu nutzen bzw. für Familienfeiern zu vermieten. Letztendlich wurden durch die Einnahmen aber eine Menge schöner Vereinssachen finanziert. Solange das geht, wollen wir es weiter machen. Außerdem sehen wir auch die Arbeitsintensität Eurer Lösung. Ich bin mir nicht sicher, ob wir das schaffen würden. Vermutlich würde es darauf hinauslaufen, dass der Vorstand und ein paar verdiente Mitglieder, die immer helfen, sich die Arbeit zusätzlich aufbürden.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom
Titel: Re : Vermieterrechtschutz für Vereinsheim
Beitrag von: Markus am 21. November 2003, 09:13:00
Hi Tom,<br />
<br />
bei uns gehört der "Kantinendienst" zum ganz normalen Arbeitsdienst, den jedes Mitglied leisten muss. Dabei werden 2 Wochen (also 4 Tage) mit 8 Stunden (bei uns Pflicht) gleichgesetzt. Ist natürlich mehr arbeit von der Zeit her, als 8 Stunden, jedoch ist es auch eine angenehmere Arbeit als 8 Stunden körperlich voll arbeiten.<br />
<br />
Funktioiert bei uns eigentlich ganz gut.<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Vermieterrechtschutz für Vereinsheim
Beitrag von: klaus am 06. März 2004, 17:58:00
Frage an Markus<br />
ist die Bewitschaftung nur für Vereinsmitglieder oder auch für die ffendlichkeit.<br />
Wenn öffendlich kann ich nur sagen sind wir ein Kneipenverein oder ein Kleingärtnerverein?<br />
Klaus