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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Lynn am 03. März 2004, 18:59:00

Titel: Gesetzliche Vorschriften ohne Sinn???
Beitrag von: Lynn am 03. März 2004, 18:59:00
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,<br />
<br />
tja, hätte ich nicht gedacht, dass auch ich mich um Hilfe in diesem ganz hervorragenden Forum bemühen müsste...<br />
Es geht mir um Folgendes: Lt. Bundeskleingartengesetz (hoffe, das stimmt), ist das Befahren der Wege innerhalb einer Kleingartenanlage verboten. Natürlich verstehe ich, dass der Erholungswert erheblich gestört wäre, würde ständig Motorenlärm von Kfz - oder deren Benzingestank, die eigentlich gute Luft und Ruhe einer solchen Anlage zunichte machen. Das Befahren mit einem Fahrrad ist sicher wohl nicht verboten, da dies ja kein Motorfahrzeug ist - das ist auch klar.<br />
Nun habe ich gar keinen Wagen, es fährt auch keiner mit einem solchen in die Anlage, aber Fahrradfahrer selbstverständlich schon - ja, und ich. Mit meinem kleinen Elektroroller, den ich extra deshalb gekauft habe, weil er weder Krach macht, noch stinkt. Unser Vorstand nun sprach mich heute an, und sagte mir, bei ihm hätten sich einige beschwert, weil ich mit meinem Elektroroller zu meiner Parzelle fahre. Ich möchte hierzu sagen, dass ich eine Knöchelverletzung habe, die es mir leider nicht ermöglicht, die Pedale eines Fahrrades zu treten.<br />
Auf meine Frage nun, inwiefern ich denn wen belästigen würde, welche Leute dies wären, die sich beschwert hätten, wich er aus, und berief sich auf die gesetzliche Vorschrift, dass Motorfahrzeuge grundsätzlich nicht gestattet wären. Nun sehe ich dies so, wie dies wohl jeder vernünftige Mensch sehen würde, der im Laufe der Zeit die Erfahrung macht: der Fortschritt kommt - aber die Anpassung der Gesetze lässt - wie immer - auf sich warten. Ich sehe absolut keinen Grund, weshalb ich mit einem kaum hörbar surrenden, nicht nach Benzin stinkenden Gefährt nicht zu meinem Garten fahren soll. Zumal ich auch noch sehr langsam fahre - manchmal werde ich sogar von anderen Gartenfreunden auf ihrem Fahrrad überholt.<br />
Es besteht nun ein Zwischenpächterverhältnis - so habe ich mich an die nächst höhere Stelle gewandt, weil ich keine Lust habe, mich mit dem sturen Vorstand herum zu streiten. Ein netter Mensch bei unserem Verband nun, dem ich mein Ärgernis schilderte, sagte mir, er sehe auch keinen Grund, weshalb ich nicht mit meinem Elektroroller zu meiner Parzelle fahren solle, da er weder eine Lärm- noch eine Geruchsbeeinträchtigung erkennen könne, und ich solle dies ruhig weiter tun. Nun frage ich mich: kann ich mich nun wirklich darauf verlassen, dies tun zu dürfen?<br />
Ich möchte noch hinzufügen, dass unser Vorstand, der mir das Befahren mit meinem Elektroroller verbot, es mit anderen Vorschriften nicht so genau nimmt. Zum Beispiel mit den Hecken, die innerhalb der Anlage fast allesamt eine Höhe von 1,20 (oder sind&#39;s 1,10)? Meter weit überschreiten. Müsste er da nicht, wenn er&#39;s schon so genau nimmt mit der rechtlichen Seite, auch das Herunterstutzen der Hecken verlangen? Oder ist hier ein rechtsfreier Raum, wo ein Vorstand nach Gutdünken dem einen etwas verbieten, und dem anderen etwas erlauben kann? Oder gibt es auch hier Menschen, die gleicher sind als Gleiche...?<br />
Für Eure kompetente Hilfe sehr dankbar ist Lynn
Titel: Re : Gesetzliche Vorschriften ohne Sinn???
Beitrag von: Burchard am 04. März 2004, 13:04:00
Hi!<br />
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Also das Bundeskleingartengesetz lässt sich weder über Heckenhöhen noch über das fahren (oder nicht fahren) innerhalb der Kleingartenkolonie aus. Ist wohl in eher die Garten- und Bauordnung. <br />
Jetzt ist interessant - wer diese Verordnung erlassen hat. Euer Verein (glaube ich weniger) oder der Stadtverband - eventuell noch die Gemeinde als Bestandteil des Generalpachtvertrages. <br />
<br />
Wenn die Bestimmungen vom Verband sind - bist Du schon aus dem Schneider. Der "nette Mensch" hat die Benutzung des Elektrorollers als unbedenklich eingestuft. <br />
<br />
<br />
Mach Dir keine großen Gedanken über den Vorstand - hatte vielleicht nur einen schlechten Tag. Sonst verweise ihn an den Verband.<br />
<br />
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Titel: Re : Gesetzliche Vorschriften ohne Sinn???
Beitrag von: Re(e)Bell am 06. März 2004, 16:09:00
Hallo,<br />
ich glaube einfach nicht, dass es solche gesetzlichen Regelungen gibt und würde vom Vorstand verlangen, diese mal genau zu benennen.
Titel: Re : Gesetzliche Vorschriften ohne Sinn???
Beitrag von: lynn am 07. März 2004, 14:57:00
Hallo Re(e)Bell,<br />
<br />
doch, ist dem wohl so - leider. Lt. Bundeskleingartengesetz ist das Befahren mit Motorfahrzeugen aller Art nicht gestattet. Allerdings, vermute ich, ist dieses ein Gesetz, welches ein Vorstand auch als eine Ermessensentscheidung auslegen kann, d.h., wenn ER es möchte, darf ich fahren - wenn ihm meine Nase nicht passt, halt nicht. Anscheinend passt sie ihm nicht. Ich sehe es - logischerweise - so, dass es, als dieses Verbot erlassen wurde, es so kleine Elektroroller, die man weder hört, noch riecht, noch gar nicht gab. Na ja, aber Deutschland ist in der Welt ja bekannt als das Land mit den meisten Verboten, wo grundsätzlich erst einmal alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Egal, ob hier überhaupt ein Sinn zu erkennen ist, oder nicht. Ich für meinen Teil jedenfalls belästige ja niemanden; ich war leider nur so dumm (oder unerfahren?) - gaaanz allein, ohne Partner, einen Garten zu pachten... <br />
Titel: Auslegung von gesetzlichen Vorschriften
Beitrag von: Horst am 08. März 2004, 10:07:00
Liebe Lynn,<br />
bloß nicht die Flinte ins Korn werfen. Bist du neu?<br />
Die gewöhnen sich schon an dich. Mit meinen heuer<br />
zwanzig Jahren Kleingarten und in verschiedenen<br />
Fuktionen habe ich schon manches erlebt.<br />
Der Vorstand ist entweder zu feige oder er ist<br />
nicht in der Lage mit Vorschriften umzugehen,<br />
kurz der arme kann es nicht anders;<br />
aber er ist gewählt.<br />
Zur Sache:<br />
Den Ausführungen von Burchard und Rebell stimme<br />
ich grundsätzlich zu.<br />
Dazu einige Ergänzungen:<br />
Im Bundeskleingartengesetz gibt es keine speziellen Vorschriften über Lärm. Aber suche mal im Internet<br />
über Lärmschutzverordnung o. ä. Das gibts eine Menge.<br />
Unter Motorenlärm versteht jeder (?) Mensch <br />
wirklich Lärm und der wird von Verbrennungsmotoren = stinkenden Benzinmotoren erzeugt.<br />
Weiterhin gibt es für Behinderte Ausnahmen.<br />
<br />
Rede vorsichtig mit den Nachbarn.<br />
Rede in der Mitgliederversammlung. <br />
Ein intelligenter Vorstand wird das von sich<br />
aus in der nächsten Mitliederversammlung bringen:<br />
Die Lynn darf, weil das nur ein Elektromotor ist ...<br />
und weil sie ...<br />
Oder er klärt das in einer Vorstandssitzung<br />
und sagt es dir dann. <br />
Das war etwas über Allgemeines.<br />
<br />
Was steht wörtlich in deinen Unterlagen, wie Pachtvertrag und Gartenordnung, über Motorenlärm, die du von deinem Verein bekommen hast?<br />
<br />
Grüße<br />
von<br />
Horst
Titel: Re : Auslegung von gesetzlichen Vorschriften
Beitrag von: Lynn Aman am 08. März 2004, 10:52:00
Lieber Horst,<br />
vielen Dank für Deine Info und Dein Engagement!<br />
In unserer Rahmengartenordnung steht wörtlich: >Die Benutzung von Kraftfahrzeugen aller Art innerhalb der Kleingartenanlage ist nicht gestattet. Besondere Bedingungen regelt der Verpächter bindend.<<br />
Ich verstehe dies nun so, dass der Vorsitzende es mir durchaus gestatten könnte, mit dem E-Roller rein- und rauszufahren - wenn er es denn "möchte". <br />
Ich werde diese unliebsame Gesichte auf der demnächst stattfindenden Jahreshauptversammlung zur Sprache bringen. Dazu möchte ich eine Abstimmung, wer von meinen "Gartenfreunden" denn nun für, und wer dagegen ist, dass ich mit dem Roller zur meiner Parzelle fahre. Ich hätte auch sehr gern, im Falle einer negativen Abstimmung, eine Begründung darüber, wie denn die Störung mit meinem E-Roller sich bemerkbar macht. Ich kann da keine erkennen, weil er ja, wie bereits beschrieben, weder stinkt, noch Krach macht.<br />
Muss ich eigentlich eine gewünschte Abstimmung vorab schriftlich beim Vorsitzenden extra beantragen, oder reicht es, wenn ich dies direkt dann in der Jahreshauptversammlung kund tue? <br />
M.M. nach liegt dem ganzen Hickhack, dem ich ausgesetzt bin, ein tieferer Grund zugrunde, auf den ich hier aber nicht weiter eingehen möchte.<br />
<br />
Herzlichst, Lynn
Titel: Re : Auslegung von gesetzlichen Vorschriften
Beitrag von: Queenof Datscha am 09. März 2004, 11:12:00
Hallo<br />
Unser KGV hat überwiegend ältere Pächter. Deswegen haben wir für einzelne Perosnen - die darauf angwiesen sind - schriftliche Ausnahmeregelungen zum Befahren der Wege  ausgestellt. Es erschien uns unmenschlich, das ein Pächter, der seit über 50 Jahren seinen Garten hat ,nun nicht mehr zu seiner Parzelle kommen kann bloß weil er - aufgrund des Alters- z.B. auf einen Rollstuhloder E Roller angewiesen ist.<br />
Laut unserer Satzung müßen Anträge von Mitgliedern schriftlich beim Vorstand vier Wochen vor der Jahreshautversammlung eingereicht werden. Schau doch mal in Deine Vereinsordnung, was dort steht.Der Vorstand ist verpflichtet alle eingehenden Anträge vor zu tragen. <br />
Viel Erfolg bei der Beantragung einer "personengebundenen Ausnahmeregelung".
Titel: Re : Auslegung von gesetzlichen Vorschriften
Beitrag von: Lynn am 09. März 2004, 18:55:00
Liebe QueenofDatscha,<br />
<br />
also, ich finde diese Regelung sehr gut! Man kann die Menschlichkeit förmlich riechen.<br />
Nun, ich werde nach dieser "personengebundenen Ausnahmeregelung" bzgl. des Rollers anfragen, wenngleich ich ja nicht glaube, dass mein Begehren gleich auf dieser Versammlung zu meinen Gunsten ausgeht. Denn Menschen, die andere gern treten, lassen sich durch vernünftige Argumente einfach nicht überzeugen. Ich hoffe dennoch sehr auf eine positive Abstimmung und werde natürlich über den Ausgang berichten.<br />
<br />
Herzlichst, Lynn
Titel: Re : Auslegung von gesetzlichen Vorschriften
Beitrag von: Bernd am 23. März 2004, 19:30:00
Hi Lynn,<br />
<br />
wenn Du eine Behinderung nachweisen kannst, und somit eine Rechtfertigung für das Befahren der Gartenwege vorliegt, solltest Du auch keine Ablehnung erhalten. Sollte aber keine Behinderung vorliegen und es sich bei dem Roller um kein Behindertenfahrzeug handeln, so wirst Du wohl schlechte Karten haben! Dann sehe ich für eine Ausnahmeregelung auch keinerlei Veranlassung!?<br />
<br />
lg Bernd
Titel: Re : Auslegung von gesetzlichen Vorschriften
Beitrag von: Schreibliesel am 29. März 2004, 10:12:00
Hallo Lynn,<br />
auch bei uns ist da Befahren der Vereinswege nicht gestattet. Dies hängt aber nicht nur mit den bereits genannten Vorschriften zusammen, sondern auch mit der Pflege der öffentlichen Wege. Selbige sind bei uns in Arbeitseinsätzen manuell mit Splitt belegt worden. Wenn dort jeder mit Rollern, Rädern oder sonstigen Fahrzeugen mehr oder weniger "rumrasen" würde ... na Du kannst Dir den Rest sicher selbst vorstellen. Viele gemeinnützige Arbeitsstunden wären umsonst u. die Splittkosten auch rausgeschmissen. Allerdings sollte man wirklich sinnvolle Entscheidungen von den Vorständen erwarten (z. B. bei Behinderungen). Wenn ich mir jetzt auch nicht so genau vorstellen kann, wie ein Rollstuhlfahrer seinen Garten pflegen will.<br />
Liebe Grüße