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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Andreas am 19. April 2004, 12:47:00

Titel: Leitungsrecht im Kleingarten
Beitrag von: Andreas am 19. April 2004, 12:47:00
Hallo, ich habe mal eine Frage an alle.<br />
Ich muss in meinem Kleingarten eine bestimmte Fläche von sogenannter kleingärtnerischer Nutzung freihalten für die verlegte Wasserleitung zweier Nachbarn. Diese Fläche (immerhin über 20 m lang) kann höchstens mit Rasen versehen werden. Wie verhält sich aber diese Fläche zu dem geforderten Drittel kleingärtn. Nutzung? Diese Fläche ist für mich eigentlich Brachland, da ja auch keine Bäume oder Büsche gepflanzt werden könnten und die Wasserleitung sehr flach liegt (Sommerleitung).  <br />
Es gab ja früher mal einen Link auf diese Webseite, der aber nicht mehr funktioniert....<br />
Wer könnte mir hier weiterhelfen?<br />
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Viele Grüsse<br />
Andreas
Titel: Re : Leitungsrecht im Kleingarten
Beitrag von: Schreibliesel am 24. April 2004, 19:11:00
Hallo Andreas,<br />
in diesem Fall würde ich mal meinen Pachtvertrag ändern lassen. Diese Fläche würde ich von der Bezahlung ausnehmen. Wenn Du Pacht bezahlst, kann Dir keiner den Anbau verbieten!<br />
Viele Grüße<br />
Schreibliesel
Titel: Re : Leitungsrecht im Kleingarten
Beitrag von: Andreas am 04. Mai 2004, 17:39:00
Danke Schreibliesel für den - zumindest für mich - überraschenden Vorschlag. <br />
Er ist wirklich überdenkenswert und ich werde in diese Richtung mal einen Antrag beim Vorstand einreichen.<br />
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Besten Dank.<br />
Andreas