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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Peter am 21. April 2004, 10:42:00

Titel: Gartenlaube zu groß - Steuern?
Beitrag von: Peter am 21. April 2004, 10:42:00
Werte Gartenfreunde,<br />
in unserer Anlage wird demnächst ein Garten frei, in dem eine große Laube steht. Diese Laube wurde vor der Wende errichtet und ist desshalb auch größer als die erlaupten 24m².<br />
Muss diese Laube versteuert werden, und wenn ja wie hoch wäre dann die Steuer pro m² Laube?<br />
Vielen Dank im Vorraus!
Titel: Re : Gartenlaube zu groß - Steuern?
Beitrag von: Schreibliesel am 24. April 2004, 19:15:00
Hallo Peter,<br />
wie hoch die Steuer ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Aber ab 24 m2 muß unterliegt sie der Steuerabgabe. Da dies sicher nicht die einzige große Laube ist, müßte Euer Schatzmeister dazu aussagefähig sein.<br />
Viele Grüße<br />
Schreibliesel<br />
Titel: Re : Gartenlaube zu groß - Steuern?
Beitrag von: Andreas am 26. April 2004, 10:21:00
Ja, es stimmt mit der Steuerfälligkeit bei einer Laube über 24 qm. Auch ich habe eine absolut wasserdichte Baugenehmigung aus den letzten DDR-Tagen. Die Laube ist mit 28 qm nur geringfügig größer als die zulässigen 24 qm, trotzdem bekomme ich jährlich eine Rechnung vom Finanzamt. Grundsteuer A und B. 2003 wurde für A ca. 80 Euro und für B ca. 20 Euro in Rechnung gestellt. Die Berechnung ist stark abhängig von den Steuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde, wo die Laube steht. Es geht auch nicht eindeutig hervor, ob die Größendifferenz zu den 24 qm eine Rolle spielt. Es ist dringend ratsam, diese Steuerschuld pünktlich zu begleichen. Bekannte haben schon ein Vielfaches der Steuer an Mahnungen und Inkassokosten begleichen müssen, da sie der Meinung waren, es bräuchte nicht beglichen zu werden bzw. die Summe teilweise lächerlich gering ausfiel.