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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Viktor am 11. Juni 2005, 11:32:00

Titel: Belästigung in der Kleingartenanlage
Beitrag von: Viktor am 11. Juni 2005, 11:32:00
Hallo,
ich habe ein Problem,vieleicht könnt ihr mir einen Rat geben.Die Tage haben meine Brüder mich im Garten besucht,ich war mit meiner Familie nicht anwesend,da meine Brüder vorher schon gefeiert hatten,waren diese leider schon etwas angetrunken und sollen beim verlassen der Anlage Gartenfreunde beschimpft haben. Diese Leute haben sich beim Vorstand beschwert und dieser will etwas gegen uns unternehmen.(weil wir für unseren Besuch verantwortlich sind)Was soll ich machen,ich war doch nicht anwesend.Auch sagen meine Brüder so soll es nicht gewesen sein,was soll ich machen, viele im Garten sind gegen "Russen",aber wir sind doch genauso Deutsche wie sie.
Danke
Titel: Re : Belästigung in der Kleingartenanlage
Beitrag von: Arno am 11. Juni 2005, 13:16:00
Hallo Viktor,
grundsätzlich ist wohl in den meisten Gartensatzungen geregelt, dass der Gartenpächter die Verantwortung zu tragen hat, wenn von "seinem" Garten Störungen ausgehen.
Leider lässt Dein Beitrag die Frage offen, wie lange sich Deine Brüder im Gartenaufgehalten haben. Hast Du ihnen möglicherweise den Zutritt zum Garten und/oder in die Gartenlaube ermöglicht (z.B. durch Überlassung von Schlüsseln)? Dann müsstest Du aus meiner Sicht in der Tat mit Konsequenzen rechnen.
Wenn sich Deine Brüder aber nur kurz in der Kleingartenanlage aufgehalten und diese -nachdem sie Deine Abwesenheit festgestellt haben- wieder verlassen haben, sieht die Sache etwas besser aus für Dich. Grund ist, dass Du wegen Abwesenheit ja nicht direkt auf "Deinen Besuch" hast einwirken können.
An Deiner Stelle würde ich mit dem Vorstand ein Gespräch führen.
Lass bei diesem Gespräch aber bitte das Thema "Russen" aus dem Spiel. Das könnte unter Umständen der Angelegenheit eine andere Wendung geben.
In unserer Gartengemeinschaft sind uns Menschen aus allen Nationen willkommen !

Titel: Re : Belästigung in der Kleingartenanlage
Beitrag von: Uwe am 13. Juni 2005, 12:50:00
Hallo Viktor
Ich stelle mir vor das diese Sache, deine Brüder nicht intressiert, dir aber große Probleme machen kann. Daher ist ein ausführliches Gespräch zwischen deinen Brüdern, den angemachten Gartenfreunden, den Vorstand und deiner Person unumgänglich. Versuche deine Brüder zu überreden, sich bei den Leuten zu entschuldigen, mit Versprechen das soetwas nicht mehr vorkommt. Dies sollte schnell passieren und vorallendingen ohne Alkoholgenuß. Viel Glück dabei.
Es grüß Uwe  
Titel: Re : Belästigung in der Kleingartenanlage
Beitrag von: Viktor am 15. Juni 2005, 12:43:00
Hallo,danke für die Infos.Mit unseren Vorsitzenden und meinen Brüdern habe ich gesprochen.Der Vorsitzende hatte für uns schon verständnis,mussten aber versprechen das sich dieses nicht wiederholt.
Titel: Re : Belästigung in der Kleingartenanlage
Beitrag von: Markus am 29. Juni 2005, 09:11:00
Hallo Viktor,

auch wenn es sich schon geklärt hat, wenn ich es richtig lese, sind diese "Übergriffe" nicht in Deinem Garten passiert, sondern beim Verlassen der Anlage, oder???
Da bist Du dann nicht mehr für Deine Gäste verantwortlich. Zumindest bei uns ist die Anlage öffentlich, so daß jeder sich dort aufhalten darf.
Bei Problemen muß sich meiner Meinung nach direkt an die Personen wenden. In dem fall Deine Brüder.
Natürlic sitzt Du da irgendwie zwischen den Stühlen.
Mit der Nationalität bzw. dem Geburtsland sollte das alles aber nichts zu tun haben.

Bitte verbessert mich, wenn es nicht stimmt.

Gruß Markus
Titel: Re : Belästigung in der Kleingartenanlage
Beitrag von: Arno am 05. Juli 2005, 21:14:00
Hallo Markus,
ich denke, so einfach , wie Du die Sache siehst bzw, sehen möchtest, ist es nicht.
Wenn ich in meinem Garten mit Gästen so richtig die "Sau" raus lasse und die Gäste auf dem Weg aus der Gartengemeinschaft "Randale" machen (in die Hecke pinkeln und / oder hineinfallen / andere Gartenfreund/Innen etc. "anpöbeln") muss ich als Gartenpächter schon evtl. Konsequenzen tragen. In der Regel ist in einer Gartenordnung geregelt, dass der Gartenpächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste verpflichtet sind alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Dabei ist es also letztendlich unerheblich, ob diese Beeinträchtigungen aus dem Garten hervorgehen oder, wie Du schreibst, auf dem Weg aus der Gartengemeinschaft heraus.
Schöne Grüße
Arno