Hallo Gartenfreunde,
nach Bundeskleingartengesetz ist in einem Kleingarten EINE Gartenlauben bis max. 24m² zulässig.
Wir haben nun vor, uns zusätzlich eine Sitz/Grillecke zu schaffen.
Meine Frage: Kann ich dazu ein (an 4 Seiten offenen) Holzpavillon mit PVC-Dach aufstellen?
Wird dieses dann als weitere Baukörper gewertet?
Gruß Michael
Hallo Michael,
lt. BklG sind im Garten 24 qm überdachte Fläche inkl. überdachtem Freisitz erlaubt. Wenn Deine Gartenlaube bereits diese Größe hat, darf die Grillecke nicht mehr überdacht werden.
Gruß
Arno
Hallo ihr beiden
Es ist zwar richtig, das nach BkleingG, nur 24 qm überdacht sein dürfen, aber ein Pavillon oder Partyzelt haben kein festes Dach und sind nicht im Fundament verankert. Bei uns dürfen diese Dinger bis Ende September stehen bleiben.
Gruß Uwe
Hi Uwe,
die Regelung betr. "Pavillion" existiert wohl in den meisten Gartenanlagen - wahrscheinlich habe ich die Frage von Michael ja auch "nur" aus Sicht eines Vorsitzenden gesehen - immer dann, wenn ein festes Dach errichtet wird, habe ich selten erlebt, dass es nur für befristete Zeit war...!
Gruß
Arno
Hallo Arno, hallo Uwe, vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe tatsächlich vor, das Dach nur im Sommer auf den Pavillon zu machen. In der übrigen Zeit bleibt nur das Holzgerüst auf einem Dielenboden stehen. Für mich war es von Bedeutung, ob diese Konstruktion "Pavillon" ansich gegen die Regelungen des BklGs verstößt. Gruß Michael