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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Rainer am 05. Oktober 2005, 20:09:00

Titel: nichtkompostierbaren Pflanzenabfälle
Beitrag von: Rainer am 05. Oktober 2005, 20:09:00
Im Oktober und April, also ein Sechtel des Jahres, werden Pflanzenreste unter der Bezeichnung nichtkompostierbaren Pflanzenabfälle im Vogtlandkreis (Sachsen) mit behördlicher Genehmigung verbrannt. (Pflanzenreste dürfen in Sachsen nur in ganz wenigen Ausnahmefällen verbrannt werden.)
Es steigen gigantische Rauchwolken auf, welche einen penetranten Geruch habend, durch die Gartenanlage und angrenzende Wohngebiete ziehen.

Sind neuerdings z.B. Äste von Gartenbäumen oder den ersten Frost nicht überlebende Dahlienpflanzen gar nichtkompostierbar?

Im Internet fand ich als nichkompostierbar nur die Begriffe Katzenstreu und Hygieneartikel.

Wer kann mir erklären, was sich unter diesen auch von den Behörden verwendeten Begriff verbirgt?

Aus welchen nichtkompostierbaren Pflanzenabfälle kann ein mehrere Meter hoher und breiter brennender behördlich genehmigter Haufen am 1.10.2005 bestehen?

mfg
rainer
Titel: Re : nichtkompostierbaren Pflanzenabfälle
Beitrag von: JULE am 14. Oktober 2005, 16:45:00
Hallo Rainer,
nicht kompostieren sollte man z. Bsp. Unkraut, derweil man nicht sicher gehen kann, ob mit der Ausbringung der schönen Komposterde nicht gleich wieder ein Haufen Unkraut bzw. Wildkraut "geplanzt" wird. Doch Unkraut verbrennen??? Da gibt es ja Sammelstellen, wo man gleich wieder schönen Kompost mitnehmen kann...
Das Einzigste, was ich gern verbrennen würde (aber nicht darf!!!, derweil Verbrennen bei uns grundsätzlich verboten ist) wäre das Laub des mit einer Krankheit befallenen Birnbaumes, aber davon hätte ich dann auch keinen meterhohen Haufen *g*.
wer weiß, wer weiß...
Schöne Grüße
JULE