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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: AbisZ am 04. Juli 2006, 16:47:00

Titel: Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: AbisZ am 04. Juli 2006, 16:47:00
Moin Moin liebe Gartenfreunde

In einer Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde heißt es:

"In Kleingartenanlagen ist die Kleintierhaltung grundsätzlich nicht erlaubt. (...) Unter die Hobbykleintierhaltung fällt die Haltung von Hunden, Katzen, Tauben, Vögeln, Geflügel, Kaninchen, Ziervögeln und Rassegeflügel. Eine solche Hobbykleintierhaltung ist in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt."

(http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5303&action=showArticle&articleNr=996)

Kann mir einer sagen, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Verbot genau beruht?
Im BKleinG steht zur Kleintierhaltung meines Wissens nur, daß diese in den neuen Bundesländern wie vor dem Beitritt handzuhaben ist - nicht aber, daß sie in den Altländern verboten ist.


Mich würden auch die Einschätzungen anderer Gartenfreunde zum Thema Kleintierhaltung interessieren - ich halte besonders die Kaninchenhaltung für sehr wohl im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung für sinnvoll, denn

1. dient der Kleingarten der Versorgung mit gesunden Lebensmitteln, zu denen nuneinmal auch tierische Produkte gehören

und

2. sorgen Kaninchen für die Bereitstellung wertvollen Düngers - und somit für den Erhalt fruchtbaren Gartenbodens.

Schließlich ist das Ganze

3. ein erholsames Hobby, wie jeder Kaninchenzüchter bestätigen wird.


Daß hier nur ein maßvoller Umfang der Tierhaltung thematisiert werden soll, sei als Selbstverständlichkeit betont.

Schöne Grüße
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Uwe am 05. Juli 2006, 00:54:00
Lieber AbisZ (komischer Name)

Eine Kleintierzucht, wie zum Beispiel Kaninchen, produzieren keine Gartenerzeugnisse (Obst und Gemüse) die für den Eigenbedarf genutzt werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, Das ein Züchter im Jahr 30 Kaninchen züchtet und die dann selbst verwertet, ausserdem wieviele Tiere muß ich haben die eine brauchbare Menge Dünger erzeugt? Ein Vorstand kann auch nicht beurteilen, ob die Tiere, artgerecht gehalten werden und ob sie, wie vorgeschrieben, geimpft und beim Veterinäramt gemeldet sind. Diese ganzen Dinge fangen beim Kaninchen an und hören bei Schweine auf. Deshalb sage ich "keine Kleintierhaltung in Kleingärten". Gegen Hunde und Katzen habe ich nichts, es sei den, sie laufen frei herrum.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Eckhard am 05. Juli 2006, 10:09:00
Hallo A-Z ler! Lieber Uwe!

Uwe hat es gesagt: Was im Kleingarten geht, bestimmen die Vorstände. Nicht die Devise – erstmal ist jede Art von Freizeitnutzung im Kleingarten  ( Freizeitnutzung ist gärtnerische Nutzung!) möglich , sie muß nur Nachbar- und umweltverträglich sein  ( wie es eigentlich sein sollte) -- sondern – da könnte ja Jeder kommen -  herrscht in den Vorständen vor.

Maßgebend sind die jeweiligen Pachtverträge. Was da steht, gilt. Meißt steht dort aber, dass Kleintierhaltung vom Vorstand genehmigt werden muß.
Und schon sind wir wieder am Anfang der Geschichte.

Diskussionsvorschlag: Wegen Gemeinnützigkeit stehen in den Satzungen auch Sätze wie  
,, Die Jugend an das Kleingartenwesen heranführen"

Wenn unser Kaninchen-Liebhaber vorschlägt. Sein Hobby auch zur Jugendarbeit einzubringen und sich  selbst dort ehrenamtlich einbringt, könnte man den Vorstand  unter Umständen überreden.   Oder?

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: AbisZ am 05. Juli 2006, 19:44:00
Moin Uwe!

"Eine Kleintierzucht, wie zum Beispiel Kaninchen, produzieren keine Gartenerzeugnisse (Obst und Gemüse) die für den Eigenbedarf genutzt werden sollen."

Wenn Gartenerzeugnisse nur Obst und Gemüse sein sollen, wie Sie sagen - wo bleiben da die Würzkräuter? Kümmel oder Dill sind weder Obst noch Gemüse, in meinem Garten aber selbstverständlich vorhanden.
Ich baue übrigens auch Färber- und sogar Faserpflanzen an - für den Eigenbedarf und ohne Probleme mit meinem Vorstand (mit dem ich - am Rande bemerkt - insgesamt sehr zufrieden bin: Horroprprobleme, wie man sie hier teilweise zu lesen bekommt, sind mir völlig fremd. Gottlob!).
Zierpflanzen (Schnittblumen) hätten gemäß Ihrer Prämisse im Kleingarten dann auch nichts zu suchen, genau genommen - sind weder Obst noch Gemüse.

"Ich kann mir nicht vorstellen, Das ein Züchter im Jahr 30 Kaninchen züchtet und die dann selbst verwertet, ausserdem wieviele Tiere muß ich haben die eine brauchbare Menge Dünger erzeugt?"

Wenn ich einen Rammler und ein bis zwei Häsinnen halte, dann werde ich im Jahr in etwa zweieinhalb Dutzend Kaninchen mästen können. Macht bei einer mittelschweren Rasse etwa 60 kg Fleisch - und damit in etwa das, was eine kleine Familie bei mäßigem Fleischkonsum so in etwa im Halbjahr vertilgt. Laut Haushaltsbuch meiner Frau sind es weit mehr... und nicht zu vergessen die Kanickelbraten, welche man so an Nachbarn vergeben würde.

An Dung erbringt so eine kleine Kaninchenzucht laut Fachliteratur etwa genug für 800 qm Nutzfläche - also genau das, was ich und mein gleichgesinnter Nachbar an Biodung benötigen.

"Ein Vorstand kann auch nicht beurteilen, ob die Tiere, artgerecht gehalten werden und ob sie, wie vorgeschrieben, geimpft und beim Veterinäramt gemeldet sind."

Ein Vorstand kann in der Regel gar nichts beurteilen, was nicht rein vereinsrechtlich ist. Ich ziehe in meinem Schrebergarten Kräuter und Stauden, von denen auch gelernte Gärtner typischerweise nie etwas gehört haben bzw. von deren Kultur die gar nichts wissen, etwa Yams oder Maca, Soja usw., von Germer, Alrunken usf. gar nicht zu reden. (ok, ich bin Kunde bei "Rühlemann's")
Ob die Kaulquappen in meinem Teich "artgerecht gehalten" sind, wissen die auch nicht, könnens auch nicht und niemand erwartet es von denen. Der durchschnittliche Kleingartenvorstand wird - so meine These - nicht einmal einen Goldfisch von einem Koi untersxcheiden können, gar deren zoologischen Namen kennen. Soll ich die noch mit spezieller Anmeldung meiner Schlammpeitzger belästigen?
Eine Impfpflicht gibt es bei Kaninchen nicht und dem Veterinäramt muß das auch nicht gemeldet werden.

"Diese ganzen Dinge fangen beim Kaninchen an und hören bei Schweine auf."

Widerspruch: Kleintierhaltung ist Dies, Großviehhaltung ist Das. Der Unterschied ist ganz klar erkennbar.

"Deshalb sage ich "keine Kleintierhaltung in Kleingärten". Gegen Hunde und Katzen habe ich nichts, es sei den, sie laufen frei herrum."

Das nenne ich: Weglaufen vor möglichen Problemen - und ein Gutteil Ahnungslosigkeit.
Nix für ungut - ich wollte ein Stimmungsbild und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Ausführungen.







Moin Eckhard!

"Uwe hat es gesagt: Was im Kleingarten geht, bestimmen die Vorstände. (...)

Klar - so erfuhr ich es ja selbst von meinem Vorstand - und formal gesehen hat der wohl recht.
Darum ja meine Frage nach dem "Warum?".

"Maßgebend sind die jeweiligen Pachtverträge. Was da steht, gilt. Meißt steht dort aber, dass Kleintierhaltung vom Vorstand genehmigt werden muß."

Das mit der Genehmigungspflicht steht auch bei uns im KGV in der Gartenordnung. Dadurch kam ich doch erst auf den Trichter - denn was genehmigungspflichtig ist, ist auch genehmigungsfähig. Andernfalls wären die ganzen Absätze zur genehmigungspflichtigen Kleintierhaltung und zu Art und Umfang völlig überflüssig - dann reichte nämlich der Passus: "Kleintierhaltung ist verboten. Ausgenommen ist die Bienenhaltung, die vom Vorstand zu genehmigen ist." In meiner Gartenordnung finde ich jedoch einen ganzen Abschnitt mit sieben Absätzen dazu.

"Wenn unser Kaninchen-Liebhaber vorschlägt. Sein Hobby auch zur Jugendarbeit einzubringen und sich selbst dort ehrenamtlich einbringt, könnte man den Vorstand unter Umständen überreden. Oder?"

Wäre ja schön. Mein unmittelbarer Gartennachbar war jedenfalls - und das, obschon er einen sehr penibel gepflegten fast reinen Ziergarten unterhält - zu meiner freudigen Überraschung ganz angetan von meinen Tierhaltungsplänen. Was hätte sein Enkel Freude an den Tieren! (was ich mit denen vorhätte, würden die Lütten ja selbstverständlich nicht mitbekommen) Auch meine anderen Nachbarn hatten keinerlei Bedenken. Ganz im Gegenteil: man verwies mich auf andere Gartenfreunde, welche ebenfalls seit x-Jahren Kaninchen halten (es gibt die Altbestandsklausel) und bei denen man es von außen gar nicht merkt, daß sie Tiere halten - weil die eben nicht stinken, Ratten anlocken und dergleichen. Auch unser Obmann hatte keinerlei Bedenken - der kennt mich ja mittlerweile und weiß, daß ich zwar ein "Öko" bin, aber täglich im Garten, zuverlässig, tüchtig bei der Germeinschaftsarbeit, für Probleme ansprechbar, dazu verbriefter Fachberater und Schätzer usw. usf.
Allein - es nützte alles nichts: der Vorsitzende las mir - als ich brav wegen der Tierhaltung meine Genehmigung und wegen der Ställe meine Baugenehmigung haben wollte - etwas aus einem Kommentar zum BKleinG vor und beschied mein Anliegen abschlägig.



Herzlichen Dank erstmal für Ihre Kommentare - auf weitere bin ich gespannt!

... und es bleibt die Frage nach der konkreten Rechtsgrundlage und dem Grund dafür.

Schönen Gruß und frohes Gärtnern!
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Eckhard am 05. Juli 2006, 21:10:00
Lieber Kaninchenfreund!
Es geht  hier offensichtlich gar nicht um Sachargumente dafür oder dagegen, sondern dass einerseits der BDG in seinen Veröffentlichungen tatsächlich solche Kommentare schreibt
(eine Meinung als Vorschrift tarnt) und andererseits  Vereinsvorstände meinen , sie seien daran gebunden.

Man in Deutschland bei Kleingärtnern eher  meint alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sei verboten.
 
Das entscheidende ist, dass Pachtverträge zivilrechtlich beurteilt werden. Es besteht kein öffentliches Interesse für Kaninchenhaltung
Der Verpächter ist frei in seiner Entscheidung.
 Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: AbisZ am 06. Juli 2006, 00:10:00
Moin Moin Eckhard,

Dank für Ihre Antwort.

"Es geht hier offensichtlich gar nicht um Sachargumente dafür oder dagegen, sondern dass einerseits der BDG in seinen Veröffentlichungen tatsächlich solche Kommentare schreibt
(eine Meinung als Vorschrift tarnt) und andererseits Vereinsvorstände meinen , sie seien daran gebunden."

Doch - es geht mir sehr wohl um Sachargumente für oder gegen die Kleintierhaltung im Kleingarten. Denn sowohl BDG als auch mein mich vertretender Vorstand sind für die Mitglieder da - einerseits - und an Recht und Gestz gebunden - andererseits. Beiderlei Vorstände sind nicht von irgendeinem Herrgott eingesetzt - Meinungen lassen sich durch Argumente ändern. Oder: Deligierte lassen sich (ab)wählen.

"Man in Deutschland bei Kleingärtnern eher meint alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sei verboten."

So schlimm sehe ich das nicht.
Wie erwähnt: ich bin mit meinem Vorstand sonst ganz zufrieden.
Vielleicht liesse sich was machen, wenn ich die Rechtsgrundlage kennen würde. Auch Pachtverträge sind nicht in Stein gemeißelt für die Ewigkeit. Zeiten ändern sich.

"Das entscheidende ist, dass Pachtverträge zivilrechtlich beurteilt werden. Es besteht kein öffentliches Interesse für Kaninchenhaltung"

Kein öffentliches Interesse? Wer sagt das?
Das mag in den sechziger Jahren so gewesen sein, auch in den Jahren daraufhin.
Mittlerweile ist es aber so, daß Lebensmittelskandale sehr wohl ein "Zurück zum eigentlichen Kleingärtnern" aktuell erscheinen lassen. Nicht zu vergessen die Massen von Zuzüglern aus anderen Regionen (Spätaussiedler aus Rußland oder Polen, Türken etc.), die allesamt die Kleintierhaltung als Selbstverständlichkeit kennen.

"Der Verpächter ist frei in seiner Entscheidung."

Wie schon erwähnt: Altbestände genießen bei uns Bestandsschutz und es gibt Kaninchenhalter zu Genüge. Mit dem Dauer(!)pachtvertrag hat es gar nichts zu tun.
Irgendwann muß es ein Umschwenken gegeben haben - daher meine Frage: wann und warum?

Es wäre schön, noch weitere Stimmungsbilder zu erhalten.
Denn Paragraphen lassen sich nicht nur biegen, sondern auch ändern.

Es bedarf nur der nötigen Masse.

Schönen Gruß, hoffentlich gibts bald mal Regen.


Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Eckhard am 06. Juli 2006, 08:19:00
..... Du hast die Fragen eigentlich selbst beantwortet. Das Vereinsrecht ist  sehr demokratisch und lässt Gott sei Dank viel Spielraum.
Im Zivilrecht ist vieles möglich. Auch ein Wohnungsvermieter darf einen Mietbewerber ablehnen, wenn der nur einen Hund oder Katze mitbringt, oder, weil ihm seine Nase nicht passt. Da braucht es keine Gesetze
Durch sehr schlechte Öffentlichkeitsarbeit des BDG und seiner Landerverbände (gerade wurde mal wieder ein Vorstoß zu einem gemeinsamen infoblatt für alle Gärtner gekippt)
sind gerade viele Neugärtner, die aus anderen Sprachräumen zu uns kamen schlecht informiert .
Der Rückzug ins Private -  und damit die Zunahme der nur-Freizeitgärten in den Anlagen setzt sich fort.

Es ändert sich ständig etwas im gesellschaftlichen Weltbild. Rechtsprechung ist da mitten drin.
Das die Organe der Vereine selbstverständlich nur dienende Funktion haben, wird gerade von  vielen Mitgliedern nicht gesehen.
Viele wollen auch im Vorsitzenden den Chef für alle Angelegenheiten haben.

Heute soll Gewitter kommen
Gruß Eckhard
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Uwe am 06. Juli 2006, 13:23:00
Lieber AbisZ

Deine Aufzählung von denn Gewürzkräutern, die nicht zu Obst und Gemüsegehören, finde ich Haarspalterei. Blumen zählt man zur Erholung (1/3 Regelung, soweit dazu. Natürlich brauchen Kaninchen nicht geimpft oder gemeldet werden, das dachte man aber auch im letzten Jahr bei Geflügel. Es ist mir auch klar, das Schweine, zu Großtiere, zählen. Aber es gibt auch die Minischweine (keine Meerschweinchen), ab wann zählen diese zu Großtiere? Über Fische im Gartenteich möchte ich jetzt nicht reden, aber die meisten Aquarien zuhause, sind meistens, deutlich kleiner als die Gartenteiche. Die Kaninchen müssen ja auch irgendwo untergebraucht werden, wo sind die Tiere den bei ihnen untergebracht ohne die zulässige 24qm zu überschreiten. Und wie trennen sie denn doch so brauchbaren Dünger von Stroh oder Holzspäne, Oder kommt alles zusammen auf den Acker?
Das sind alles Fragen die die meisten Vorstände nicht wissen, aber bei eine Kanickelzucht im Garten wissen müßten.

Gruß Uwe
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Eckhard am 06. Juli 2006, 15:25:00
Da irrt der Uwe.

Blumen, wie Kräuter oder Duftpflanzen, Ziersträucher gehören zur ,,gärtnerischen Nutzung".
Die ,,Erträge" beschränken sich nicht auf Obst und Gemüse.
Siehe Kommentare zum BKleinGG
Gruß Eckhard
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: ilex am 06. Juli 2006, 19:09:00
Hallo Gartenfreunde,
warum entfernt ihr euch von der eigentlichen Frage?
Ich - "12-Jahre gebeutelter-Gemeinschafts-Chef" habe mit den "Tierfreunden" ein "leicht" angespanntes Vehältnis: warum? Bei einigen dieser Gartenpächter (nicht-freunde!!!) musste ich  feststellen, dass sich u.a. auch andere Tiere zusätzlich eingefunden haben (graues Fell, kurze Beine, mal klein, mal weniger klein -u.a. Ratten ).Unsere Gartengemeinschaft muss sich wieder einmal mit so einer "tollen" Tierhaltung befassen - Folge: rund 1.000.---@ mal wieder Entsorgungskosten zu Lasten der Gemeinschaft (Anmerkung: der G-Pächter ist plötzlich verstorben).
Mir soll jetzt bloß keiner kommen und sagen, er wäre der "beste Tierhalter aller Zeiten" - Fakt ist: von unseren 10 Tierhaltern (erlaubt!?) werden wir uns am Ende noch negativ umgucken - sie verschwinden -in der Regel "biologische Entsorgung", und schon haben wir als Gartengemeinschaft das finanzielle Problem.
Allein aus diesem Grunde bin ich gegen Kleintierhaltung in unsren Gartengemeinschaften.
Die sog. "anständigen Tierzüchter/-Halter" mögen nun jammern - entscheidend ist das Gesamtinteresse!

Und - Uwe hat eingangs dieses Forums exakt die Ausführungen gemacht, die ich vollinhaltlich unterstütze!!!

Gruß

ilex
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: AbisZ am 06. Juli 2006, 20:18:00
Hallo ilex,

Wessen Gartennutzung - warum auch immer - Ratten anzieht, der gehört dafür zur Verantwortung gezogen. Die meisten Verstorbenen haben Angehörige - und Sie hoffentlich für Ihre Anlage einmal einen fähigen Rechtsbeistand.

Ich nehme an, in Ihrer Anlage ist das Grillen verboten? ... erfahrungsgemäß werfen viele Gartenfreunde ihre Speisereste ja auf den Komposthaufen. Und wem schmeckt das ganz besonders? :-)
Rasenmäher und Freischneider gehören übrigens auch verboten, denn bekanntlich wird gern mal am Sonntagmorgen oder in der Mittagszeit gemäht...

Entscheidend ist das Gesamtinteresse!

Sarkasted

AbisZ
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: AbisZ am 06. Juli 2006, 20:19:00
Nabend Eckhard!

Da sind wir uns doch in jedem Punkt einig.
Mir geht es doch nur um Einschätzungen/Diskussion zum Thema: "Warum das Verbot?"
Natürlich halte ich mich an die Order meines Vorstandes - aber ebenso natürlich werde ich versuchen, dort auf eine andere Haltung betr. dieser Frage hinzuarbeiten.
Ganz brav demokratisch, fair und offen.

"Heute soll Gewitter kommen"

Hier fängt es gerade an zu donnern und zu regnen - endlich!

Schönen Gruß

AbisZ
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: AbisZ am 06. Juli 2006, 20:20:00
Guten Abend Uwe!

"Deine Aufzählung von denn Gewürzkräutern, die nicht zu Obst und Gemüsegehören, finde ich Haarspalterei. Blumen zählt man zur Erholung (1/3 Regelung, soweit dazu."

Das ist keine Haarspalterei, sondern Entkräftung eines fehlgehenden Arguments.
Warum zählen Blumen zur Erholung?
Meine Kartoffeln blühen herrlich - Ziergarten?
Meine Rosenblüten verarbeite ich zu Duftwasser. Nutzgarten?
Das ist doch alles eine Frage der ganz persönlichen Sichtweise.

"Natürlich brauchen Kaninchen nicht geimpft oder gemeldet werden, das dachte man aber auch im letzten Jahr bei Geflügel."

Ja. Und?
Geflügel braucht man auch heute nicht zu impfen. Aufstallung - fertig. Kaninchen leben ohnehin im Stall oder im eingehgtem Freilauf.
Ein nicht geimpfter Kaninchenbraten ist mir - nebenbei bemerkt - lieber als ein Antibiotika-Schwein aus der Massentierhaltung.

Über die tatsächlich möglichen Schäden durch genveränderte Masttiere weiß man zudem heute auch nichts.

"Es ist mir auch klar, das Schweine, zu Großtiere, zählen. Aber es gibt auch die Minischweine (keine Meerschweinchen), ab wann zählen diese zu Großtiere?"

Was ein "Minischwein" ist brauchen Sie mir nicht zu erklären. Die sind ganz eindeutig kein Großvieh - und ihre Haltung sollte (soweit es die Nachbarn nicht stört und alles im Rahmen bleibt) selbstverständlich gestattet sein. Ebenso wäre meines Erachtens gegen die Haltung von (realnichtexistierenden) Zwergpferden oder -schafen überhaupt nichts einzuwenden.

"Über Fische im Gartenteich möchte ich jetzt nicht reden, aber die meisten Aquarien zuhause, sind meistens, deutlich kleiner als die Gartenteiche."

Was hat das denn jetzt womit zu tun?
Aber dennoch sei gesagt: mein kleiner Gartentümpel hat etwa 400 Liter Inhalt - das Aquarium meines Wohnungsnachbarn an die 2500 Liter. Noch Fragen?

"Die Kaninchen müssen ja auch irgendwo untergebraucht werden, wo sind die Tiere den bei ihnen untergebracht ohne die zulässige 24qm zu überschreiten."

Um derlei konkrete Dinge geht es doch gar nicht, da brauchen wir uns doch nicht zu streiten.
Mein Garten mit der geplanten (! - ich habe doch gar keine Kaninchen, da ich selbstredend das Verbot meines Vorstandes hinnehme. Ich habe den doch selbst gewählt.) Kaninchenzucht hat nicht einmal eine Laube. Spielt aber auch keine Rolle - neben einem 8qm-Geräteschuppen habe ich locker noch Platz genug. Ein Gewächshaus darf ich übrigens auch errichten, selbst wenn ich bereits 24qm mit Laube überbaut hätte. Das ist baulich wohl nicht anders zu bewerten als ein Außenstall mit - sagen wir - 16 Buchten in drei Etagen.

"Und wie trennen sie denn doch so brauchbaren Dünger von Stroh oder Holzspäne, Oder kommt alles zusammen auf den Acker?"

Holzspäne? Ach nee... Kaninchen werden möglichst auf Stroh gehalten - und das landet natürlich alles auf dem Kompost. Ergibt einen hervorragenden, milden Dünger.
Literaturtip: Koetter/Schröder: Selbstversorgen durch Kaninchenhaltung.

"Das sind alles Fragen die die meisten Vorstände nicht wissen, aber bei eine Kanickelzucht im Garten wissen müßten."

Das brauchen die eben NICHT alles zu wissen (siehe das Beispiel mit den Fischen).

Schöne Grüße - und nehmen Sie mein Kontra bitte nicht persönlich.

Auf gute Ernte,

AbisZ
Titel: Re : Warum Verbot der Kleintierhaltung?
Beitrag von: Uwe am 07. Juli 2006, 01:10:00
Hallo AbisZ

Nein, persönlich nehme ich nicht ihr Kontra, das darf ich auch nicht als Vorstandmitglied. Aber sind wir doch mal ehrlich, wenn jetzt einer die Erlaubnis bekommt, Kleintiere zu züchten, dann möchte der nächste das auch und dann muß man damit rechnen das die Geschichte aus den Ruder läuft. Bei mir im Verein gab es, bis März, auch Geflügelzüchter. Die haben auch nach der Stallpflicht gleich richtig gehandelt und ein Minischweinhalter habe ich auch, diese Tiere sind vorschriftsmäßig gemeldet. Aber gibt es sowas in anderen Vereinen auch? Inübrigen, ein Gewächshaus ist doch ein bißchen warm in Sommer für Kanickel, oder? und ausserdem darf man ein Gewächshaus nicht zwecksentfremden. Das nur als kleiner Tip von mir.

Gruß Uwe
Titel: Kleintierhaltung und BKleingG
Beitrag von: Horst am 07. Juli 2006, 10:04:00
Liebe Freunde.
Zum Thema folgendes in Stichworten:
Aus BKleingG §1 (1) 1.
ergibt sich:
Kleingärtnerische Nutzung = gärtnerische Nutzung (nicht nur Obst + Gemüse!), insbesondere Gewinnung von GARTENbau-Erzeugnissen (nicht nur Obst und Gemüse, obwohl es die größte Gruppe der Gartenbauerzeugnisse ist!)für den Eigenbedarf  u n d  Nutzung zur Erholung.
Gärtnerische Nutzung = insbesondere Eigenbedarf + nicht für Eigenbedarf.
Zur gärtnerischen Ntzung ist unabdingbar die gärtnerische Betätigung, die Garten-"Arbeit". Gartenarbeit ist auch Erholung, was einige nicht wollen oder nicht wahrhaben wollen. Kleingärtnerei ist nicht für Faule.
Tierhaltung bzw. Kleintierhaltung oder -Zucht ergibt sich damit als Schlußfolgerung nicht.
Jedoch ist Bienenhaltung, soweit es die örtlichen Gegebenheitn zulassen, als der gärtnerischen Nutzung dienlich möglich.
Ausnahmen für die neuen Bundesländer aus dem Einiguingsvertrag siehe BKleingG §20a 7.

Bitte keine Tierzüchterei.
Im Garten gibt es sonst genug zu tun, oder?

Horst
Titel: Re : Kleintierhaltung und BKleingG
Beitrag von: Eckhard am 07. Juli 2006, 11:02:00
Lieber Horst!
Du bist wie gewohnt gründlich in Deinen infos. Das ist gut.
Dann interpretierst Du aber, ähnlich wie der BDG, das BKlGG falsch, indem Du meinst, wenn dort nichts von Kleintierhaltung steht , sei es nicht erlaubt.
Das BklGG interpretiert auch, was kein Kleingarten ist. Dort steht nichts von Tierhaltung.
Warum kann die Einschränkung für Bienenhaltung nicht auch für Kleintierhaltung gelten?
Es ist nicht objektiv, wenn Ziergeflügel häufig von Vorständen unter Auflagen gestattet werden, Kaninchenhaltung aber nicht.
(Viele Gärtner würden auch lieber Kaninchen  als Bienen als Nachbarn haben wollen)

Liebe Vorständler!
Versucht doch  raus zu finden,  wie etwas geht und nicht , warum es nicht geht.
In jüngster Zeit sind die Neugärtner  Aussiedler, die bei der Bewirtschaftung eher ein Wochenendgrundstück mit Betonierten Wegeinfassungen und 50m² Laube im Auge haben und wenig Vorstand hat da Bedenken.  Wahrscheinlich ist das ,,Ordentliche"  leichter anzuerkennen, auch , wenn das BklGG nicht eingehalten wird, als eine Kaninchenhaltung im Kleinen ohne Belästigung der Nachbarn.
Das zusätzlich zu den 24 m² ein Treibhaus erlaubt ist, leitet sich auch nicht aus dem Gesetz ab.

Lieber Kaninchenfreund!
Vielen Dank für Deine erfrischenden Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Kleintierhaltung und BKleingG
Beitrag von: Uwe am 07. Juli 2006, 12:57:00
Lieber Eckhard

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, man sollte in der heutigen Zeit nicht immer das BKleinGG aus den Schrank holen. Wenn sich so eine Kleintierhaltung in Grenzen hält, dann könnte man diese auch dulden. Vorraussetzung ist dann eine ordnungsgemäße Haltung.
Danke auch an AbisZ, ich habe,wegen ihnen, auch wieder was dazu gelernt.

Gruß Uwe
Titel: Re : Kleintierhaltung und BKleingG
Beitrag von: Buchard am 07. Juli 2006, 13:04:00
Hallo Eckhard,

was den Trend zur "Wochenendsiedlung" angeht, muß ich dir leider Recht geben. Die Kleingartenkolonien entwickeln sich tatsächlich zu Wochenend- und Ferienwohnung. Beispiel - vielleicht nicht representativ aber dafür a"us dem leben":

Kolonie mit 19 Gärten, Garten zwischen 200 M² und 1300M². 1 Garten hat überhaupt keine Nutzfläche. 3 Gärten haben den "Acker" lediglich umgegraben  - noch wurde noch nichts angepflanzt.  Vom Rest haben bis auf 2 oder 3 Minibeete,  die 1/3 Regelung wurde auch nicht Ansatzweise erfüllt. Dafür sind die Lauben alle in gehobener Aussattung - Strom - Wasser - Kanal. Dusche / Bad Küche etc. 8 oder 9 Gärten sind von Mai bis Oktober "bewohnt". Aber um dem Thema und dem BklgG genüge zu tun - ALLE ohne Nutztierhaltung!
Titel: Re : Kleintierhaltung und BKleingG
Beitrag von: Horst am 08. Juli 2006, 07:09:00
Hallo Freunde.
Mit meinem vorigen Beitrag habe ich mit Stichworten und Schlagworten versucht die ursprüngliche Frage nach gesetzlicher Grundlage
des Verbots der Kleintierhaltung nach meinen Kenntnissen zu beantworten. Dazu muß ich zuerst das BKleigG heran ziehen.
Die Wirklichkeit sieht natürlich anders aus. Die habt ihr beschrieben. Der Fragesteller spricht von "gesunden Lebensmitteln". Nein: Nur gärtnerische Erzeugnisse, nicht auch noch tierische!Die Bienenhaltung ist wegen der Bestäubung der gärtnerischen Nutzung dienlich.

Nochmals:
Kein ausdrückliches Verbot der Kleintierhaltung im BKleingG.
Aber aus Folgerungen, insbesondere aus §1, läßt sich ein Verbot schon herleiten.

Euer Horst
Titel: Re : Kleintierhaltung und BKleingG
Beitrag von: Eckhard am 08. Juli 2006, 09:41:00
Lieber Horst! Liebe Vorständler!

Hier der das Gesetz:

§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1.   dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2.   in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
(2) Kein Kleingarten ist
1.   ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Familienangehörigen im Sinne des § 8 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);
2.   ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);
3.   ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);
4.   ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;
5.   ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland).
(3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.
 

Die ,,kleingärtnerische Nutzung"
 wird klar zur Hälfte aus ,,Gartenbauerzeugnissen" im weitesten Sinne, weil keine Einschränkung zu finden
UND
 Zur anderen Hälfte ,,zur Erholung"
definiert.

Wo, bitte, steht da irgend etwas gegen Kleintierhaltung im Sinne wie es hier  ,,A-Z" beschreibt?

Wenn Du Urteile hast, Horst, die da was gegen Tierhaltung aussagen, so nenne sie bitte.

Ich glaube , dies ist nur ein Beispiel für die Tendenz einiger Funktionäre, Verbote an den Haaren heranzuziehen.
Da liegt das eigentliche Problem
Gruß Eckhard
Titel: Haltung von Tieren und BKleingG
Beitrag von: Horst am 12. Juli 2006, 07:09:00
Liebe Freunde.
Im BKleingG gibt es juristisch nichts ausdrückliches für oder gegen Tierhaltung.
Für Tierhaltung wären z. B. Schafe, Streichelzoo für das Gemeinschaftsgrün, dazu ein angestellter Hausmeister mit botanischen und zoologischen Kenntnissen, fit in artgerechter Tierhaltung?
Oder im Kleingarten:
Ein "Gartenfreund" bringt seine Kaninchen vor den Augen von Kindern um, hängt sie auf, zieht ihnen das Fell über die Ohren?
Bei uns in Bayern undenkbar!
Urteile für oder gegen Tierhaltung brauche ich nicht, finde ich auch nicht.
Warum immer gleich Urteile für etwas, was die Mehrheit nicht will? Um eine vermeintliche Gesetze-"Lücke" zu füllen?

Horst
20 Jahre praktizierner Kleingärtner, kein Funktionär, kein Jurist
Titel: Re : Haltung von Tieren und BKleingG
Beitrag von: Eckhard am 12. Juli 2006, 09:34:00
Lieber Horst!
Ich bin seit 25 Jahren  Kleingärtner, ebenfalls kein Jurist oder Funktionär, nur selbstständiger Handwerker.
Sei1949 haben wir eine Verfassung nach dem grundsätzlich Jeder nach seiner Facon selig werden kann .
Unser Rechtsstaat schützt gerade die Minderheit vor der Mehrheit.
Die Mehrheitsmeinungen hatten wir vorher.....
Geh doch einfach mal  davon aus, dass unser Kaninchenfreund diese halten kann, ohne Kinder in Bayern zu erschrecken.
Viel Spass im Garten
Eckhard
Titel: Re : Haltung von Tieren und BKleingG
Beitrag von: wieseundco am 18. Juli 2006, 18:30:00
Moinsen Gemeinde.

Uwe, da wir uns ja persöhnlich seeeehr gut kennen und ich der Minischweinhalterin sehr nahe stehe, möchte ich jetzt auch meien Senf dazu geben:

Zitat:(...)Diese ganzen Dinge fangen beim Kaninchen an und hören bei Schweine auf. Deshalb sage ich "keine Kleintierhaltung in Kleingärten". Gegen Hunde und Katzen habe ich nichts, es sei denn, sie laufen frei herrum.(...)

Da fängt es schon an. Viech ist Viech.
Hast du schon mal eine angeleinte Katze in unserem Verein gesehen.Nein, die laufen alle frei rum. Einige mit Glocke, andere ohne.
Einige Hunde laufen auch gern mal eine Ehrenrunde (ungewollt)
Ich will meinen Vierbeiner da nicht ausschließen.

Zitat: (...)Mich würden auch die Einschätzungen anderer Gartenfreunde zum Thema Kleintierhaltung interessieren(...)
 
Ich bin grundsätzlich für Tierhaltung.
In was für einer Spießerwelt leben wir denn inzwischen?
Ich freue mich über Hühner, Kanninchen, Schweine,Brieftauben die ihre Runde drehen, Hunde, und und und.
Zudem stellen Hunde auch eine Abschreckung bezüglich Einbrüche dar.

Zitat: (...)musste ich feststellen, dass sich u.a. auch andere Tiere zusätzlich eingefunden haben (graues Fell, kurze Beine, mal klein, mal weniger klein -u.a. Ratten )(...)

Dem muß ich sowas von wiedersprechen.
Man achte drauf. Die lieben Gartenfreunde, die fast täglich ihre Essensreste in den Garten auf den Kompost schaffen, da findet man Ratten.
Wenn ich meine Tiere sauber und gepflegt halte, finde ich auch keine ungebetenen Gäste.

Hey Mädels, seid doch froh über jeden Baum der größer ist als die Norm, über jede Besonderheit, die den Alltag ein wenig auflockert. Seid doch nicht so verklemmt.
Wir haben schon genug Spießer in den Vereinen.

Also nochmals zu meinem Standpunkt: Tierhaltung finde ich grundsätzlich toll, sofern diese Tiere es gut haben.
Wegen mir auch Schafe, Ziegen, Schildkröten und Geier.
Und wenn es tatsächlich verboten ist Tiere zu halten, dann bitteschön auch die Katze und den Hund zu Hause lassen.

Habe fertig,
Frank
Titel: Re : Haltung von Tieren und BKleingG
Beitrag von: Uwe am 19. Juli 2006, 12:48:00
Hallo Frank

Zitat: Wegen dir auch Schafe, Ziegen, Schildkröten und Geier. Sofern sie es guthaben. Mir fällt da gerade jemand ein der hatte mal eine Schildkröte, die ihn aber später entlaufen sein soll. Ca. 10-12 Jahre später wurde dann ein, in ein nahegelegen Fluß gefunden. Diese hatte einen Durchmesser von 40cm erreicht. Ob der Besitzer das wohl gewußt hat, wie groß sie wird und sie deswegen "entlaufen"  ist. Ich will jetzt nicht sagen das es sich um das gleiche Tier handelt aber von Wachstum und der vergangen Zeit in freier Wildbahn könnte das ungefähr hinkommen. Inübrigen wurde das entlaufene Tier in eine Kleingarten gehalten. Und da soll man noch die Kontrolle behalten.

Gruß Uwe
Titel: Re : Haltung von Tieren und BKleingG
Beitrag von: ilex am 19. Juli 2006, 12:56:00
Da macht es sich der Frank aber einfach: da passt ihm eine Regelung nicht in den "Kram" - und schon sind die "Andersdenkenden" Relikte einer Spießerwelt! Tolle Wurst!
Tierhaltung: grundsätzlich ja auch OK - aber sie muss sich in solchen Grenzen halten, dass der kleingärtnerische Charakter der Pachtgärten gewahrt bleibt. Ein Blick in das -unser Hobby schützende !!!- Bundeskleingartengesetz hilft das weiter.

Gruß

ilex
Titel: Populisten
Beitrag von: Horst am 20. Juli 2006, 06:52:00
Ja, ilex, den Eindruck habe ich auch. Anstatt zu versuchen sich mit der Materie auseinander zu setzen, wird einfach frei weg was behauptet.
Oft werden solche Populisten gewählt, kommen an die "Macht" und werden dann mit den einfachsten Dingen nicht fertig.
Oft ist Pachtpreiserhöhung die Folge.  

Es gibt eben unterschiedliche Dinge: Wie
allgemeine Tierhaltung im Kleingarten, Kleintier-Haltung im Kleingarten, zeitweise mitgebrachte Tiere und das BkleingG als Schutzgesetz.
In guten Kleingartenanlagen freuen wir uns übrigens über eine Menge von Wildtieren.

Horst
Titel: Re : Populisten
Beitrag von: Eckhard am 20. Juli 2006, 09:30:00
....fest steht:
Es gibt keine Gesetze gegen Kleintierhaltung im Garten.
Unerzogenen Hunde ( und das sind immer mehr in Kleingärten), die nur ,,mitgebracht" wurden, nerven durch ihr ständiges Kläffen , wenn Einer vorbeigeht, erheblich. Im Gegensatz zu ordentlich gehaltenen Kaninchen.
Das BKleinGG ist auch ein Schutzgesetz gegen allzu regelwütige Vorstände.
Die Aufgaben der Vorstände sind nicht grundsätzliches zu entscheiden. Sie sollen auf der Grundlage der vorhandenen Vorgaben  möglichst jedem Gärtner erlauben, sein Ding zu machen.
Konkret: Erst wenn der Kaninchenhalter seine Nachbarn all zu sehr nervt (Geruch) ist ein Gespräch nötig.
Wie ist es denn, Uwe, Horst, wenn ein Gärtner seinen Dudelkasten  im Garten ständig laufen lässt, oder Hunde  kläffen, was macht ihr dann? Nun mal ehrlich.
Ist es nicht viel besser, erstmal alles gleichermaßen zu dulden?
Wenn einem Pächter etwas untersagt wird, wird der nicht toleranter gegenüber Anderen werden.
Der Kanichenfreund hier sollte ein über den Vereinsschlichter mit dem Vorstand eine Regelung finden, die ihm die Haltung erlaubt. Wenn das nicht möglich ist, sind diese Organe unzulänglich und verdienen abgewählt zu werden.

Gruß Eckhard
Titel: Re : Populisten
Beitrag von: Uwe am 20. Juli 2006, 13:35:00
Eckard, wenn ein Dudelkasten in den Ruhezeiten ständig läuft oder ein Hund dauern bellt, dann ist ein Gespräch fällig. das hat bei mir, bis jetzt auch immer funktioniert. Ich könnte mir auch vorstellen in Zukunft Kleintierhaltung zu dulden, wenn dies in Grenzen gehalten wird. Aber in den meisten Vereinen gibt es auch Gegner von Tierhaltung und die pochen den, den Vorstand gegenüber, auf die Gartenordnung und fordern ihn auf, was dagegen zutun. Und das ist nicht gerade einfach zuregeln. Und in diesen Fällen fehlt dann die Unterstützung der Kleintierfreunde. Ich hatte im letzten Jahr das Problem mit ein Hahn gehabt, der war morgens am krähen. Viele Gartenfreunde mögen den Hahnbesitzer nicht und waren auch zu feige mit ihn zusprechen, so liefen die Leute alle schön zum Vorsitzenden und gingen ihn auf die Nerven. das ist auch nicht die feine englische Art oder?

MfG Uwe
Titel: Re : Populisten
Beitrag von: Eckhard am 20. Juli 2006, 19:00:00
... sicher nicht.
Der Vorsitzende ist für Klagen aus den Reihen der Gärtner nicht zuständig.
Es sei denn, er vermittelt das den Mitgliedern nach dem Motto – je mehr auf meiner Seite, um so besser für mich bei der nächsten Wahl (populist).
So macht es unser Vorsitzender.
Vereinsangelegenheiten werden lt Vereinsrecht  NUR  in den Organen (Anlagen- und Mitgliederversammlung ) nach ordentlichen TO behandelt.
Und schon gar nicht unter ,,Verschiedenes", denn dort kann nicht beschlossen werden.
In der übrigen Zeit MÜSSEN sich die Pächter untereinander einigen oder den Schlichtungsausschuss um Hilfe bitten.

Gruß Eckhard