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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Uwe am 04. November 2006, 09:06:00

Titel: Garten mündlich verpachtet
Beitrag von: Uwe am 04. November 2006, 09:06:00
Hallo Gartenfreunde

Ein Bekannter hat ein Garten mündlich (ohne Pachtvertrag)gepachtet. es handelt sich dabei um ein Eigentumsgarten und der Eigentümer kann diesen, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weitermachen. Nun meine Frage. Was ist wenn der Eigentümer den Garten verkäuft oder die Angehörigen ihn wieter nutzen wollen. Wie sieht dann die rechtliche Lage aus? Weil wie gesagt, es besteht kein Pachtvertrag. Diese Situation ist Neuland für mich. Wäre schön wenn mir jemand was darüber sagen könnte.

MfG Uwe
Titel: Re : Garten mündlich verpachtet
Beitrag von: Eckhard am 04. November 2006, 21:25:00
Hallo Uwe,
Diese Verträge können von beiden Seiten jährlich gekündigt werden. Auch mündlich gilt. Damit erübricht sich Deine Sorge. Sollte ein Rechtsnachfolger als Verpächter da sein, ist ein schriftl Vertrag über mehr Laufzeit anzustreben, so man denn will.
mit freundlichen Gruß eckhard
Titel: Re : Garten mündlich verpachtet
Beitrag von: Uwe am 04. November 2006, 21:51:00
Danke Eckhard ich wußte auf dich ist verlass.
Gruß Uwe