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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Nina am 17. April 2007, 05:28:00

Titel: grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Nina am 17. April 2007, 05:28:00
Ihr Lieben,

wir sind kürzlich auch unter die "Kleingärtner" gegangen und in einen Kleingartenverein eingetreten. Satzung etc. gelesen, alles soweit gut. Der Garten an sich auch (muss halt hergerichtet werden).

Frage: Haben ein Gartenhaus (Stein, BJ 50ger Jahre) drauf, welches der Vorgänger angeblich KOMPLETT renoviert und instandgesetzt hat sowie dafür eine Abstandssumme gezahlt, die vorher ein Gutachter festgelegt hat. Die Zahlung leisteten wir an den Verein, der diesen Betrag dann dem Vorpächter weiter überwiesen hat.
Heute haben wir grobe Mängel im Gartenhaus festgestellt. Um es kurz zu sagen: wir sind in den Fußboden eingebrochen! Beim Anbringen von Abschlussleisten am Boden der Eingangstür, stellten wir fest, dass unter dem verlegten Laminat alles feucht ist. Wir nahmen eine Laminatzeile hoch, um zu schauen und dann ist mein Mann in den Fußboden eingebrochen. Unter dem verlegten Laminat liegt eine Plastikplane, darunter altes morsches, feuchtes Holz und riesige Freiräume. Schreck lass nach!

Haben sofort den Vorstand informiert. Begehung mit Gutachter findet in Kürze statt.

Frage: hat jemand von euch eine Ahnung, wer dafür jetzt haftet? Der Schaden war absolut nicht erkennbar und laut Auskunft Vorstand müssen wir uns an den Vorpächter halten. Mit dem haben wir allerdings meiner Auffassung nach aber gar nichts zu tun, denn außer der 1. Besichtiung und Schlüsselübergabe haben wir mit ihm weder Absprachen getroffen noch einen Vertrag geschlossen?!! Auch die Zahlung ging an den Verein.

Ehrlich gesagt, auf einen Zivilprozeß mit einem Vorpächter haben wir absolut keine Lust. Ich meine, der Verein müsste uns was anbieten und sich ggf. das Geld vom Vorpächter holen, oder?

Über eine Info wären wir sehr dankbar, denn mal abgesehen von dem riesigen Aufwand an Arbeit (man gönnt sich ja sonst nichts
;-)kommen da erhebliche Kosten auf uns zu. Hab heute schon überlegt, ob wir uns nicht viel Stress ersparen, und  ganz von der Sache zurückzutreten.

Herzlichen Dank vorab für ein, zwei Tipps und euch allen einen fröhlichen, stressfreien Gartensommer.

Nina

 
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Eckhard am 17. April 2007, 08:46:00
Hallo Nina,
gibt es einen unterschriebenen Vertrag über den Kauf des Garten-  Inventars? Was steht da?
Wer ist da Verkäufer und Käufer?
Oder ist der Vertrag nur mündlich geschlossen worden? Dann : Wer sind die Zeugen?

Wurde bei den Verhandlungen die Bauausführung wie beschrieben?
Ihr habt bezahlt und somit den Vertrag bestätigt.

Ihr müsst beweisen, das die Anderen was verschwiegen haben, obwohl sie es wussten – sieht schlecht aus.


Wer kommt denn auf die Idee, Laminatfußboden in einer Gartenlaube zu verlegen.

Frisch ans Werk und nen Dielenboden rein.

gruß eckhard

Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Nina am 17. April 2007, 12:50:00
Lieber Eckhard,

danke für Deine schnelle Antwort. Also sollten wir das auf uns nehmen, kommt da natürlich Dielenboden rein - logisch !! Hat uns auch gewundert, mit dem Laminat, war halt drin....

Einen Kaufvertrag über das Haus haben wir nicht. Die Übernahme des Inventares des Gartens incl. des Hauses gegen "Entschädigung" ist Bestandteil des Pachtvertrages:
"...unter Berücksichtigung der dafür im Gutachten aufgeführten Abschläge ergibt sich für Sie der Betrag von .....€ als Entschädigung für den Vorpächter. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf unser Vereinskonto zur Weiterleitung an den Vorpächter."

Text Gutachten: "Laube: Der Laubenkörper wurde großzügig renoviert und erneuert. Massivbauweise beidseitig verputzt und verkleidet....Fundament erneuert...."etc. Auftraggeber für das Gutachten ist der Gartenverein.

Auf der Basis dieses Gutachtens haben wir den Entschädigungsbetrag akzeptiert durch unsere Unterschrift im Pachtvertrag. Natürlich steht da auch drin, dass für spätere Mängel keine Haftung übernommen wird. Allerdings reden wir hier von groben, versteckten Mängeln und wenn man mal das Vertragsrecht liest, gibt es sowas wie Gewährleistungspflicht, auch bei groben oder grob-fahrlässigen Mängeln. Dieses Klausel ist seit Änderung des Vertragsrechts 01.02.2002 nicht mehr gültig, egal ob sie da steht oder nicht.

Ich dank Dir sehr für Deine Mühe. Wir werden uns wohl rechtlich beraten lassen müssen und dann suchen wir nen schönen Dielenboden aus *lach. Falls Du nochmal antworten magst, freu ich mich.

Alles Liebe,
Nina

Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Eckhard am 17. April 2007, 16:55:00
Liebe Nina,

Du schreibst: ,,Text Gutachten: "Laube: Der Laubenkörper wurde großzügig renoviert und erneuert. Massivbauweise beidseitig verputzt und verkleidet....Fundament erneuert.."
.....dann müsste der fachliche mangelhaft ausgeführte Boden bemerkt worden sein, oder der Gutachter hat sich das Fundament gar nicht angeschaut. Der müsste sich äußern.
Vertragspartner ist der Verein, da müßte  vielleicht noch nachverhandelt werden – hängt von Deinen Harmoniebedürfnissen ab.
Eine andere Gegenleistung vom Verein  zum Ausgleich wäre schon angebracht.
Vielleicht mal ne Woche liegenlassen und neu nachdenken.

Viel Glück
eckhard
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. April 2007, 17:02:00
Hallo Nina,
hast du dich mal mit den "Gutachtern" (heißen beim Kleingartenverein wohl Schätzer) befaßt ? Das werden wohl besserer Vereinsfunktionäre ( mit vereinsinterner (Schnell)Schulung) aber keine Fachleute sein.
Ich rate dir unbedingt dagegen zu halten. Frage mal, ob diese "Gutachter" (für mich sind die zunächst haftbar) oder der Verein eine Versicherung haben.  
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Uwe am 17. April 2007, 18:00:00
Hallo Nina

Solche Schäden darf ein Gutachter nicht übersehen. Bei uns werden die Schätzer von Landesverband geschult. Also wenn alle Stricke reißen dann solltet ihr an Ende euch mal an euren Verband wenden. Dann wäre es auch hilfreich, die Beziehung zwischen den Schätzern und Vorpächter rauszufinden. Den wenn im Gutachten sowas wie großzügig renoviert und Fundament erneuert drinsteht, obwohl ein derartiger Schaden vorhanden ist, dann ist das für mich Manipulation zu Gunsten des Vorpächters.

Gruß Uwe
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Nina am 17. April 2007, 19:49:00
Hi Re(e)Bell,

dieser Gutachter ist Dipl-Ing. für Landschaftsbau und wurde vereins-intern weitergebildet. Er hat in seinem Gutachten übrigens für "verdeckte bauliche Mängel und sonstige, nicht erkennbare Schäden" seinerseits die Haftung ausgeschlossen.

Bin ja mal gespannt, Freitag um 15 Uhr kommt er.

Mein Mann ist selber Handwerker. Den Schaden konntest Du mit bloßem Auge so nicht sehen - erst als er die erste Diele hochnahm, weil die Leiste beim Anbringen nicht hielt.... und er einbrach, da war es sogar mir als absoluter Leihe klar.

Wir bleiben dran, ganz klar.

Herzlichen Dank Dir!

Nina
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Nina am 17. April 2007, 20:04:00
Hi Uwe, na das wollen wir ja nicht unterstellen.... aber möglich ist bekanntlich vieles. Wir hatten heute übrigens eine Kurz-Besichtigung mit einem Vorstands-Mitglied.

"Das sei ja nun nicht sooo schlimm...." Also dann frag ich mich, ab wann was "schlimm" ist?!.

Wir warten jetzt auf den Gutachter am Freitag und nehmen neutrale Zeugen mit. Fotos sind gemacht. Nee Nee, so einfach wird das nicht.

Aber sehr nette Gartenfreunde haben wir - fast alle haben Hilfe angeboten, ob jetzt beim Entsorgen, neu-verlegen etc. Einer hat noch Dielen übrig und meinte, die könnten vielleicht reichen. Das fand ich echt nett.

Übrigens @all:
ich finde es super, dass man hier so schnell Hilfe bekommt. Herzlichen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, lesen, Rat geben und Anteil nehmen.

Falls ich mich mal revanchieren kann, ich bin in der Elterberatung für AD(H)S-Kinder tätig und Lehrerin für bioenergetische Entspannungsverfahren (Klang, Meditation, Reiki). Dann schreibt mir an klang-energie@email.de.

Halte euch auf dem Laufenden - wird spannend.

Gruß,
Nina

Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Uwe am 18. April 2007, 19:08:00
Hallo Nina

Unterstellen möchte auch nichts. Aber wenn jemand in ein Gutachten reinschreibt "Das Funderment ist erneuert worden" obwohl man es garnicht sehen kann, kann man schon stutzig werden. Ein morscher Fussboden ist auch nicht so tragisch und kann mit etwas Geschick schnell neu gemacht werden, besonders wenn man so viele nette Helfer hat. Schlimm wird die Sache wenn sich unter den feuchten Holzboden ein "echter Hausschwamm" gebildet hat, dann ist das Problem groß.

Also viel Spaß bei der Arbeit dann mit euren, wirklich sehr netten Nachbarn.

Gruß Uwe
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Viola am 18. April 2007, 19:46:00
Hey Nina,

was ist denn unter dem vermoderten Holzboden, Betonsockel, Gehwegplatten oder einfach nur Sand?
Und was steht im Abschätzprotokoll über Ausführung und Beschaffenheit von Fußboden und Fundament?

Ich denke, das Laminat wurde schnell mal so "rübergekloppt" um die morschen Dielen zu verdecken.

Bin gespannt auf Deinen Bericht wie es weiter geht

Viola
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Eckhard am 18. April 2007, 19:58:00
na, na, - Viola -  nicht gleich vorverurteilen.
meißt entstehen solche Mängel aus Unwissenheit bei der Ausführung - Hinterlüftung -  und nicht
aus Vorsatz.
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Viola am 18. April 2007, 20:54:00
Eckhard,

Du fragst doch selber "wer verlegt schon Laminat in der Laube".
Ich will niemanden vorverurteilen,aber ich habe da im Bekanntenkreis jemanden, der Brief von Nina könnte von Ihm sein...
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Nina am 18. April 2007, 21:12:00
Möchtet ihr mal lachen?

Wir bekamen grad einen Anruf vom Gartenverein, man hätte sich für unser Problem ernsthaft eingesetzt und würde sich bereit- erklären, uns die Pacht von 128 Euro für dieses Jahr zu erlassen........ *lachschlapp*

Du, Viola, unter unserem "Fundament" sind Hohlräume, und diese sind mit Bauschutt von mindestens 30 Jahren "gefüllt." Incl. nicht mehr benötigte Plastikeimer, Kabel und Steine, altes Isoliermaterial. Vielleicht finden wir ja noch einen Schatz!!??

Ich könnt mich nur noch schlapplachen - wenn ich könnte.

Kann man eigentlich von einem Pachtvertrag genauso innerhalb von 2 Wochen zurücktreten, wie von jedem anderen Vertrag? Weiß das einer? In der Satzung steht....."läuft für ein Jahr"

Aber noch wären die 2 Wochen ja nicht um. Wir haben noch 7 Tage.

Ihr Lieben, ich wünsch euch von Herzen, dass ihr sowas niemals erleben müsst.

Nina
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Eckhard am 19. April 2007, 08:29:00
Nu mach aber mal Halblang, Nina,

Die Rottprobleme entstehen bei mangelnder Hinterlüftung und nicht ob da ein Plastikeimer liegt , oder nicht. Wenn jetzt sogar  noch ein Entgegenkommen zu Erwarten ist – mehr ist nicht zu bekommen.
Der Pachtvertrag ist wie ein Mietvertrag und kein Haustürgechäft.. Das was unterschrieben wurde gilt.
Und Erwachsene tragen Verantwortung für das , was sie unterschrieben haben.
Ihr habt die Laube gekauft und wollt sie wieder los werden.
Nach Deinem Verständnis müsstet ihr dann die Laube vor dem Verkauf renovieren oder verschenken. Will sagen, ihr müsst die gleichen Maßstäbe als Verkäufer von dem potenziellen Käufer an Euch gelten lassen. Denk mal drüber nach.
Titel: Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Horst am 19. April 2007, 08:41:00
Liebe Freunde,
ich halte mich kurz in Stichworten. Verfolge die Sache von Anfang an. Leider nicht ganz untypisch bei uns Kleingärtnern.
Habe über 20 Jahre Erfahrung.
Die vorsätzliche Entsorgung von allerlei Gerümpel unter den Brettern muß über einen längeren Zeitraum erfolgt sein.
Abdeckung diente wohl der Vertuschung.
Sind ältere und neuere Sachen dabei?
Wie lange hatte Vorgänger den Garten?
Wer war bei Schätzung dabei?
"Großzügig" ist unüblich, sondern nur sachlich
wie "lt. XY" das und das so wann gemacht
oder noch besser das und das festgestellt.
Warum zahlt Verein "128 Euro Pacht" zurück?
Pacht an den Vereein als Verpächter hat doch nichts
mit Ablösung an den Vorpächter zu tun.
Bei uns wird die Ablösesumme direkt vom Nachfolger ohne Zwischenparken an den Vorpächter gezahlt.
Macht Probegrabungen bzw. -Sondierungen
an verdächtigen Stellen im Garten.
Haben schon so manches entdeckt.

Unser Verband trennt ab 2007 die Schulung der Schätzer,
macht Schulung über "Lauben" extra.
Euer Horst aus Bayern.
Bin gespannt
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Nina am 19. April 2007, 12:28:00
Hallo Eckhard?

Wir haben laut Gutachten eine frisch renovierte Laube übernommen  und viel Geld (4000 Euro) dafür bezahlt. Was haben wir verbrochen, außer das es unter unseren Füssen am 3. Tag zusammenkracht? Wie soll man sowas sehen, wenn selbst ein Gutachter es nicht sieht?

Der Plastikeimer war nur ein Beispiel für das, was es im Untergrund zu sehen gibt. An dem häng ich mich jetzt nicht auf - bloß nicht falsch verstehen.

Ich sags Dir wie es ist: wir fühlen uns übern Tisch gezogen.
Dieses Entgegenkommen von 128 Euro Jahrespacht ist ein Lacher, lieber Eckhard.

Dennoch, danke

Nina



Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Nina am 19. April 2007, 12:34:00
Lieber Horst,

im Nachhinein wäre es mir auch lieber gewesen, die Ablösesumme direkt an den Vorpächter zu zahlen. Das hätte man vertraglich vereinbart und dann wüsste man jetzt, mit wem man sich besprechen muss. Einen Vertrag (außer dem Pachtvertrag )gibt es ja nicht.

Unser Gartenverein hat die Übernahme zwischen Vor- und Nachpächter deshalb abgeschafft, um Kungeleien bei der Ablösesumme zu vermeiden (da muss es wohl oft nicht ganz ehrlich zugegangen sein.)

Die 128 Euro möchten sie uns erlassen, weil sie großzügig sind und damit wir bleiben (Zitat). Ich finds ja auch nett gemeint, allerdings - Du hast genau die richtige Frage gestellt....

Gruß
Nina
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Nina am 19. April 2007, 12:44:00
Achso, P.S.

Der Vorpächter hatte den Garten 3 Jahre - damals kostenlos übernommen, weil schlechter Zusatand. Letztes Jahr im Sommer die Renovierung abgeschlossen, incl. Dach und Fundament (sagt das Gutachten).

Unter dem Boden befindet sich allerei Zeugs, altes wie neueres. Also da hat wohl jeder mal "entsorgt".

Bei der Schätzung war ein Herr vom Vorstand, die damaligen Pächter und der Gutachter dabei. Diese erfolgte im Oktober 2006.
Seither stand der Garten leer.

Ich bin gespannt, was gleich der Anwalt sagt.... das könnt ihr mir glauben. Ich würd so gerne dort bleiben. Aber nicht mit dieser Baustelle auf unsere alleinigen Kosten. Vor der Arbeit daran haben wir keine Angst - es geht darum, dass so etwas einfach nicht richtig sein kann.

Oder? Woran will man sich halten, wenn nicht an Gutachten?

Ich möchte, dass irgendjemand zur Verantwortung gezogen wird, für diese Sache. Der Vorpächter hat gestern telefonisch übrigens abgewehrt und wörtlich gesagt "ich hab nichts verbrochen und das letzte, was ich in meinem Leben tun werde, ist, nochmal mit irgendeinem von diesem Vorstand zu reden."

Ui jui jui, die haben sich aber gemocht.....

Nina
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Viola am 19. April 2007, 13:33:00
Hallo zusammen,

Schulung über "Lauben" extra finde ich eine gute Idee !

Nina hat sich halt auf das Abschätzprotokoll verlassen, wahrscheinlich eine hohe Ablösesumme gezahlt und fühlt sich nun getäuscht. Wenn dir ein "Gutachter" z.B. beim Autokauf bescheinigt, alles ok,später treten verdeckte Mängel auf, kann man ja wohl auch vom Vertrag zurücktreten
( kenne mich da nicht so genau aus, wir haben gar kein Auto...).
Darauf bezieht sich meiner Meinung nach auch Ihre Frage.

In den Abschätzrichtlinien steht:

Die Kleingartenparzelle wird nach bestem Wissen und Gewissen nach den geltenden Richtlinien abgeschätzt und die Übernahme der Parzelle findet nach dem Grundsatz " übernommen wie gesehen" statt.

Und das steht m.M. nach schon im Widerspruch zu sonst geltendem Vertragsrecht.

 
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Eckhard am 19. April 2007, 18:48:00
Liebe Nina,
denk doch mal praktisch und fahre den Adrenalinspiegel runter.

Ihr habt einen Pachtvertrag der jährlich gekündigt werden kann.
Ihr habt das Inventar gekauft. Verträge gelten auch  mündlich. Wer 4000 € bezahlt, hat einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Es ist doch viel einfacher, die 128 € zu nehmen und damit den Fußboden zu erneuern und nicht weiter auf Feindfahrt zu gehen.
Ein Anwalt kostet erstmal viel mehr und ob ihr dem Sachverst. oder dem Verein schuldhaftes Verhalten nachweisen könnt (bei mündlichem Vertrag müsst ihr schon  sichere Zeugen haben), ist sehr fraglich.

Gebt euch die Hand und vertragt euch.
eckhard
Titel: Re : grobe Mängel am Pachtobjekt
Beitrag von: Eckhard am 19. April 2007, 20:36:00
huch, da war ich verrutscht


Liebe Nina,
denk doch mal praktisch und fahre den Adrenalinspiegel runter.

Ihr habt einen Pachtvertrag der jährlich gekündigt werden kann.
Ihr habt das Inventar gekauft. Verträge gelten auch mündlich. Wer 4000 € bezahlt, hat einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Es ist doch viel einfacher, die 128 € zu nehmen und damit den Fußboden zu erneuern und nicht weiter auf Feindfahrt zu gehen.
Ein Anwalt kostet erstmal viel mehr und ob ihr dem Sachverst. oder dem Verein schuldhaftes Verhalten nachweisen könnt (bei mündlichem Vertrag müsst ihr schon sichere Zeugen haben), ist sehr fraglich.

Gebt euch die Hand und vertragt euch.
eckhard
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Re(e)Bell am 19. April 2007, 23:28:00
Viola hat geschrieben:
"In den Abschätzrichtlinien steht:
Die Kleingartenparzelle wird nach bestem Wissen und Gewissen nach den geltenden Richtlinien abgeschätzt und die Übernahme der Parzelle findet nach dem Grundsatz " übernommen wie gesehen" statt."

Sowas ist für einen Käufer aber nur von Bedeutung, wenn er es unterschrieben und anerkannt hat. Vermutlich hat NINA  Abschätzrichtlinien nie gesehen.
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Viola am 20. April 2007, 08:51:00
Hallo Re(e)Bell,

das haben wohl die wenigsten vorher gelesen,
auch wir nicht !!

In unserem Unterpachtvertrag heißt es

- Die Feststellung der für die Entschädigung maßgeblichen Tatsachen und deren Bewertung obliegt einer Wertermittlungskommission, deren Mitglieder vom Verpächter bestimmt werden. Für die Bewertung sind die Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde maßgebend; in diese kann beim Verpächter Einblick genommen werden. Auf Wunsch wird dem Unterpächter gegen Kostenerstattung eine Kopie der Richtlinien ausgehändigt.Die Entscheidung der Wertermittlungskommission ist verbindlich.
Die Vorschriften der §§ 317 bis 319 BGB finden entsprechende Anwendung.-

Auch wir haben nachträglich eine Menge Sondermüll entdeckt ( verbaut sowie vergraben )
und für viel Geld fachgerecht entsorgt. Daher kann ich den Ärger von Nina gut verstehen.

Viola
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Nina am 20. April 2007, 11:44:00
Ja liebe Viola, steht es auch - gilt nur nicht für Vereinsrecht.
Waren gestern beim Anwalt. Und - dafür kriegst Du auch keinen Rechtsschutz.

Nina
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Viola am 20. April 2007, 18:46:00
Hallo Nina,

sowas habe ich mir LEIDER schon gedacht...

was wollt Ihr jetzt tun ??

-die Jahrespacht ist Euch erlassen worden
-der Garten standt über ein halbes Jahr leer, da ist der Vorstand froh,einen Nachpächter gefunden zu haben und ich vermute mal,die wissen sehr genau, was Sache ist

Positiv ist
-Ihr habt total nette Nachbarn
-Ihr wollt den Garten, weil er euch gefällt, auch der Vorstand hat Gesprächsbereitschaft signalisiert, sonst hätte er Euch die Jahrespacht nicht erlassen(was war da vorher schon in Busch, da würde ich noch mal bei den Nachbarn nachhaken).
Vielleicht stellt Euch der Verein(kostenlos) einen Container zur Verfügung, um den Müll zu entsorgen.
Dein Mann ist "Handwerker"?? Die sind bei den Nachbarn sehr begehrt, besonders wenn sie gutes Werkzeug haben, das man auch mal ausleihen kann.

Wir haben auch viel Lehrgeld bezahlt, mein Fazit:
das Geld ist nicht weg, sondern nur woanders!


PS.: Wir haben im Bekanntenkreis auch ein ADHS-Kind , wenn Du erlaubst, würde ich Deine e-mail Adresse gerne weitergeben.


Lasst Euch nicht unterkriegen
viola

dgabt Ihr  auf jeden Fall Verlusst bei Wiederaufgabe


Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Re(e)Bell am 20. April 2007, 19:52:00
Hallo Nina,
den RA versteh ich nicht so recht. Was das eine richtige umfassende Beratung oder nur so ein "Vorgespräch" ?

Auch den zitierten Text in dem Unterpachtvertrag) verstehe ich etwas anders.
Der Text bezieht sich auf DEINE Ansprüch wenn DU den Garten aufgeben willst und regelt die Ermittlung der dann zu erwartenden Entschädigung. Dafür hast du dein Einverständnis gegeben.
Durch die Unterschrift unter den Pachtvertrag erkennst du nicht an, dass die VON DIR zu zahlende Entschädigung nach diesen Richtlinien zu ermitteln war.
Eigentlich müßte sich dieses aus dem Zusammenhang der Vertragsregelungen auch ergeben. Steht der Absatz etwa im Teil der die Aufgabe/Rückgabe regelt ?
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Schreibliesel am 20. April 2007, 23:59:00
Habe den ganzen Thread mal gelesen u. bin etwas verwundert über verschiedene Aussagen. Man sollte die ganze Angelegenheit aus zweierlei Sichtweisen betrachten. Einmal der vom alten u. neuen Pächter u. einmal vom Vorstand aus.

Wir handhaben es folgendermaßen im Verein:

Ein Pächter kündigt fristgemäß laut Satzung. Der Vorstand leitet die Schätzung ein. Dieser sollten zugegen sein, der Schätzer selbst natürlich, der Vorstand, der abgebende Pächter u. falls schon bekannt auch der neue Pächter. Sofern erforderlich, werden dem neuen Pächter mit der Schätzung bereits Auflagen zur Beseitigung von Bäumen oder was auch immer bisher störte auf dieser Parzelle, jedoch aus Gewohnheitsrecht bis zur Neuverpachtung Bestand haben durfte, erteilt bzw. der abgebende Pächter dazu aufgefordert.

Die Schätzkosten (wir bestellen derzeit noch Schätzer vom Verband), übernimmt der abgebende Pächter.

Anschließend treffen sich der Vorstand, der abgebende Pächter sowie der neue Pächter zur Pachtvertragsunterzeichnung. Das heißt, der Vorstand übergibt dem neuen Pächter einen Pachtvertrag, ein Schätzprotokoll, die Vereinsatzung, die Kleingartenordnung, Schlüssel vom Vereinsgelände usw.

Den Verkauf regeln ausschließlich die beiden Pächter allein. Dies kann auch mal eine Ratenzahlung sein oder was eben vereinbart wird. Auch ist es durchaus statthaft, dass der Abgebende den Garten für weniger Geld, als geschätzt, verkauft. Das ist ganz allein seine Sache u. dieses Recht kann ihm auch nicht streitig gemacht werden. Deshalb verstand ich in dem einen Beitrag nicht die Bemerkung, dass der Vorstand sich persönlich um den Verkauf kümmert, damit kein Gekunkel entsteht.

Jeder der ein eigenes Haus, ein Grundstück oder Auto schätzen läßt, kann es anschließend zu dem von ihm gewünschten Preis verkaufen. Eine Schätzung ist in diesem Falle lediglich eine Richtlinie.

Es kommt ja, wie auch in diesem Thread der Fall, öfters vor, dass ein Garten nicht gleich verkauft werden kann nach einer Kündigung. Der Pächter möchte jedoch den Garten unbedingt los werden, da er sonst verunkrautet u. verwildert, weil er aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr in der Lage zur Pflege des Grundstückes ist. Oder aber es ist ein sehr hoch geschätzter Garten, den sich kein neuer Pächter leisten kann oder will. Also wird er unter Umständen den Garten auch zu einem niedrigeren Preis abgeben um zum Ziel zu kommen.

Wenn im Nachhinein dann solche Dinge, wie zum Aliegen dieses Threads auftauchen, dann ist das Sache von Käufer u. Verkäufer. Eine persönliche Verantwortung ist für Vorstände gesetzlich geregelt u. keiner sollte sich da mehr auf den Tisch ziehen, als unbedingt erforderlich für den Geschäftsablauf.

Im Thread kommt für mich zum Ausdruck, dass der Vorstand sich "schuldig" fühlt u. deshalb die Pacht erläßt. Auch das ist eine Sache, die es bei uns nicht geben kann, denn dieser "Erlaß" wird aus Vereinsgeldern bezahlt u. bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Als Vorstand sollte man auch immer darauf achten, dass man mit jeder Entscheidung Präzedenzfälle schafft. Sehr schnell kommen weitere Mitglieder u. sagen: "Ja, bei dem u. dem habt Ihr damals auch ...".

Wird eine Kündigung außerhalb der festgelegten Kündigungsfristen angenommen, da es einen neuen Interessenten gibt, muß sich auch der alte Pächter um die Modalitäten für den Strom- u. Wasserverbrauch kümmern. Der Vorstand liest bei der Schätzungsbegehung die Zähler mit ab. In der Regel einigen sich abgebender u. neuer Pächter, dass der neue die Rechnung übernimmt (kommt auf den Fortschritt des laufenden Gartenjahres an) u. erhält dann zum Jahresende die Rechung wie alle anderen Pächter auch oder der alte Pächter wird noch damit belastet. Dazu gab es auch noch nie Probleme bei uns.

Und das Wichtigste: Immer fein alles schriftlich vereinbarten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Titel: Re : Haftung bei "versteckten"? Mängeln
Beitrag von: Eckhard am 21. April 2007, 09:39:00
Da hat die Schreibliesel recht, man kann den Vorständen nie genug Anregungen geben, bei dem Blödsinn, das da oft verzapft wird.

Im konkreten fall nützt das nichts mehr.
Generell sind die Schätzungen nicht bindend.- Wenn sie im Einzelfall aber im Pachtvertrag geregelt werden oder, wie bei uns in SH der Landtag eine Verordnung erlassen hat, das bei Uneinigkeit die vom Landesbund organisierten Schätzungen bindend sind, muß man sich fügen. (Das bei und der Landesbund das aber nicht auf die Reihe kriegt, ist wieder eine andere Geschichte)
Im vorliegendem Fall ist aber offensichtlich der Vorstand Verpächter und Verkäufer gleichzeitig – Ein gefundenes Fressen für Anwälte, die Geld verdienen wollen, denn normalerweise bekommt man kaum Anwaltsunterstützung, weil der Streitwert bei Kleingärtnern  meißt nur 1 Jahrespacht beträgt. aber hier haben die Beteiligten durch 4000  € Kaufpreis sich hauptsächlich selbst reingelegt.