Hallo,
nach dem Tod meines Vaters habe ich die Gartenpacht übernommen. Der Garten ist 113qm groß und kostet seit 1996 unverändert 140 Euro im Jahr. Nun möchte der Eigentümer die Pacht auf 180 Euro erhöhen, mit der Begründung, daß die letzten 10 Jahre nicht erhöht wurde. Das sind fast 30% mehr auf einen Schlag! Ist dies überhaupt zulässig? Er hätte die letzten 10 Jahre jederzeit erhöhen können, ich finde es unangemessen eine Erhöhung in diesem Stil durchzuführen.
Weiß jemand Rat? Wie sieht es weitergehend aus, kann er das jedes Jahr machen? Wo finde ich Vergleichspreise?
Es handelt sich um einen Privateigentümer und die Gärten sind nicht an einen Verein gebunden.
Lieber Markus,
kommt darauf an. (Der Preis liegt bei 180 € etwa bei dem 5 fachen, was ein Bauer für bestes Ackerland zahlen muß)
Vorschlag:
Willst Du den Garten behalten, mache einen Pachtvertrag über 10 Jahre, versuche 20 % Erhöhung für die Zeit festzuschreiben. Das liegt im Bereich des Möglichen und Beide könnten zufrieden sein.
gruß eckhard
Hallo Markus,
Eckhard hat eine Möglichkeit angesprochen, die finde ich auch sehr vernünftig.
Da es sich um einen privaten Vermieter handelt, der nicht an den Pachtzins lt. Bundeskleingartengesetz gebunden ist, bleibt der Pachtzins meinens Wissens frei verhandelbar.
Ist Dir Dein Garten dies wert ?Was kommen sonst noch für Kosten dazu?
15€ im Monat Pacht (ohne Nebenkosten),da muß man halt gegenrechnen, was ist mir der Garten (Erholung) wert.
Liebe Grüße
Viola
Bezüglich der Fläche habe ich mich vertan, es handelt sich um 5,5 ar Gartenfläche!