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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Karl am 29. Dezember 2007, 06:41:00

Titel: großer Freisitz
Beitrag von: Karl am 29. Dezember 2007, 06:41:00
Liebe Gartenfreunde. Wir gehören dem Landesverband Westfalen und Lippe an
und haben den alten Vorstand nach über 15 Jahren abgelöst.
Dieser hat uns einige ,,Altlasten" hinterlassen. Unserem neuen Vorsitzenden stören
vor allem die erweiterten überdachten Freisitze.( oft über 10m²)
Meine Frage an Euch: Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Auf Abriß pochen - schafft Feinde.
Oder alles lassen wie es ist. Seit unserer Amtszeit ( 6 Monate ) sind schon
wieder 4 dazu gekommen für die wir jetzt die Verantwortung tragen.
Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Hilfe.
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 29. Dezember 2007, 14:45:00
Hallo Karl,

wenn Ihr die neu erbauten Freisitze genehmigt habt, dann tragt Ihr sehr wohl die Verantwortung dafür.
Aber auch die ohne Genehmigung erbauten Überdachungen, sofern die gesamte überdachte Gartenfläche > 24 m² beträgt, müssen zurückgebaut werden. Da habt Ihr ein schweres Erbe übernommen!
Ich kann Euch nur viel Standfestigkeit und gute Nerven wünschen.

Hans
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 29. Dezember 2007, 17:26:00
Hallo Karl

Wie hier bei uns wird auch bei euch ein überdachter Freisitz der größer wie 4m² von der Baubehörde verboten sein. Ein Vorstand kann und darf die Bauordnung nicht ändern bzw ein größeren überdachten Freisitz genehmigen. Macht eure Mitglieder irgendwie klar, wenn sie nicht zurückbauen gibt es große Schwierigkeiten mit der Baubehörde und die sind nicht gerade zimmperlich mit Bußgelder die nicht gerade wenig sind. Weise die Mitglieder einfach daraufhin das diese Bauten gesetzlich verboten sind, so stellst du den Vorstand an zweiter Stelle und es gibt keine Feinde zwischen Vorstand und Mitglieder. Und gegenüber der Behörde habt ihr wenigstens versucht was dagegen zumachen.

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Karl am 30. Dezember 2007, 14:41:00
Gut Grün Hans!
Wir haben nichts genehmigt,es wurde einfach gebaut.
Ich habe jetzt noch eine andere Frage.
Kann man den alten Vorstand (Vorsitzenden) noch zur
Verantwortung ziehen?
Ich wünsche Dir und allen Gartenfreunden einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Karl am 30. Dezember 2007, 14:51:00
Hallo Uwe!
Wir haben hier noch keine Probleme mit der Behörde.
Der Pächter ist der Bezirksverband und wir sind die
Unterpächter. Der Bezirksverband macht Begehungen
der Anlagen,kontrolliert und misst nach. Das war es
dann auch. Das Problem,der Ärger mit den Mitgliedern
bleibt dann bei uns dem Vorstand.
Ich wünsche Dir ein erfolgreiches Gartenjahr 2008
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 30. Dezember 2007, 15:28:00
Hallo Karl,

zum ersten Teil Deiner Frage: Beweise sichern, Gespräch führen und protokollieren, Rückbau fordern. Manchmal klappt das - meistens aber nicht.
Dann schriftlich abmahnen mit Terminstellung zum Rückbau und Verweis auf die Folgen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann entsprechend Pachtvertrag, Kleingartenordnung oder Bauordnung verfahren.
Den alten Vorstand noch zur Rechenschaft zu ziehen wird schwer sein. Generellen Rückbau durchsetzen könnt Ihr m.E. nur mit Unterstützung der Behörden. Aber Vorsicht! Die könnten noch ganz andere Sachen aufdecken und dann finanziell hart durchgreifen. Ob das der Verein unbeschadet übersteht? Und Ihr Neuvorständler?
Wie groß ist Eure überdachte Fläche? Es darf Euch keiner ans Bein pinkeln können!
 Das Beste wird sein, Ihr beruft zu diesem Thema eine Mitgliederversammlung ein um eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Sonst steht Ihr am Ende nur als Nestbeschmutzer da und an der Situation ändert sich nichts.

Ich wünsche Euch Erfolg

viele Grüße von Hans
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 30. Dezember 2007, 17:00:00
Hallo Karl,

tiefer hängen!

Grundlage ist der jeweilige Pachtvertrag zwischen Verein und Gärtner.
Spätestens beim Passus - die Vorschriften des BKleinGaG sind einzuhalten  - ist klar, das alle Überdachung über 24 m² nicht erlaubt sind.(Ausnahmen sind genehmigte Bauten von vor 83).
Daraus folgt, dass bei Vertragsbruch eine Kündigung (niemals fristlos) ansteht.
Das muß man dann auch machen!
Alles andere Rumeiern bringt nur Ärger.
Nur sollte man mir Ruhe und Augenmaß vorgehen. Gerade, wenn der alte Vorstand zu lange weggeschaut hat, sollte man auch lange Fristen für den Rückbau einräumen (zB bis Ende 08).
GLEICHZEITIG muß die Kündigung  mit Termin (wichtig) angekündigt werden.
Konsequentes Handeln mit Augenmaß  -  und - besonders wichtig: Allen schriftlich ausführlich und sehr höflich alles erklären.
NIEMALS: diese unpersönliche "Amtsdeutsch", dass sich einige Briefeschreiben in Vorständen so angeeignet haben.

Auf die MV gehört auf Vereinskosten eingeladener Rechtsanwalt, der Allen die Rechtslage erklärt und Fragen beantwortet.

Alles wird gut

eckhard
Die MV hat darüber nicht zu befinden, weil das Geschäfte sind, die zu dem Pflichten des Vorstandes gehören.
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 30. Dezember 2007, 17:02:00
Hallo Karl

Na wenn euer Verband alles nachmiß und keine Einwende hat dann seit ihr als Vorstand sogar an dritter Stelle. Macht euch aber über eure Bauordnung trotzdem mal schlau und reagiert dementsprechend. Das kann nicht schaden. Weil auch ein Verband kann keine Gesetze oder Verordnungen aushebeln.

Auch ich wünsche dir und deine Vorstandsmitglieder ein guten Rutsch ins Neue Jahr.

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 30. Dezember 2007, 17:37:00
Eckhard

Das du Vorstände nicht leiden kannst wissen wir alle, glaub ich. Aber wie soll ein Vorstand ein Mitglied mit eine "höflichen" Kündigung drohen und was sind genehmigte Bauten vor 83? Wie soll das alles aussehen. Soll der Vorstand auf die Knie zum Mitglied gehen und bitte, bitte sagen sonst müssen wir dich kündigen? Sowas hättest du wohl gerne. Ich weiß das du deine rechtlichen Kenntnisse aus den Internet holst, aber von Vorstandsarbeit und den Umgang zwischen Vorstand und Mitglieder hast du nur wenig Ahnung.

Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 30. Dezember 2007, 17:59:00
Lieber Uwe,

mir ist gerade von Vorständen bekannt, dass sie oft Mühe haben, allgemeine Höflichkeitsregeln beim Schriftverkehr mit Pächtern zu beachten – besonders, wenn es um Vertragsfragen geht.
Da wird oft viel text mit viel Drohung  verfasst, aber von Anfang an  konkrete  angemessene  Fristen   zu nennen wird oft versäumt.
Zusätzlich wird dann auch der dann irgendwann gefundene Zeitplan für die Umsetzung der Forderung von Vorstrand nicht zeitnah abgearbeitet.
Jeder kann mal was falsch machen. Wenn man in höflich – aber bestimmt – bittet, etwas zu ändern, wird er es auch tun, wenn er ein normaler erwachsener Gärtner ist.

Dein Beispiel, statt zu argumentieren, persönlich  abfällig zu werden, bestätigt meine Befürchtung – siehe oben.
gruß eckhard
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 30. Dezember 2007, 18:10:00
Eckhard! Jetzt klingt es schon besser. Höflich aber Bestimment ist genau die richtige Vorgehendsweise wie man sie machen sollte. Ich nehme mein letzten Satz zurück und entschuldige mich dafür.

Nichts für ungut Gruß Uwe  
Titel: Zu großer Freisitz
Beitrag von: Horst am 31. Dezember 2007, 06:21:00
Liebe Freunde.
Die Größe der Laube versteht sich nach dem BKleingG immer
bestehend aus "Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz".
Diese zwei Elemente können zueinander unterschiedlich groß sein, dürfen aber gemeinsam 24 qm nicht überschreiten.
Dachüberstände zum Abhalten von Regenwasser werden nicht berücksitigt.
Unklar ist wie weit: Bis 30 cm oder weiter bis 50 cm.
Beispiele (immer Grundfläche bzw. überdachter Freisitz):
Laube ohne Freisitz = 24 qm,
große Laube 18 + kleiner Freisitz 6 = 24 qm,
kleine Laube 11 + gr0ßer Freisitz 13 = 24 qm.

Karl:
Wurde dem alten Vorstand in der MV Entlastung erteilt?
Frage an alle:
Kann in einer folgenden MV die MV die Entlastung zurück
nehmen falls die Entlastung auf Grund von falschen Informationen oder von Unkenntnis erteilt wurde?

Einen guten Rutsch - auch für Eckhard
Euer Horst
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: heinis kasse am 01. Januar 2008, 15:36:00
hallo karl,
nun mal sachte.die zu grossen freisitze stören nur den neugewählten vorstand - sonst keinem. das ist auch gut so.
nun lebt ihr damit glücklich und zufrieden weiter bis ein pächterwechsel stattfindet.der aufgebende pächter richtet seinen garten dann so her , dass er der kleingartengesetzgebung entspricht.dass kann der vorstand verlangen! mit dieser kraft und herrlichkeit kann der vorstand das mitglied zwingen den rückbau vorzunehmen ohne für schlechte stimmung im verein zu sorgen.(verbunden mit der drohung finanzieller nachteile.schätzsummenkürzung)
allen NEUEN grossfreisitzbauaspiranten könnt ihr natürlich kraft eures amtes den hammer aus der hand nehmen.
lasst euch auf keinen fall darauf ein dass der neue pächter den rückbau vornimmt.denn dann habt ihr schon verloren.
(das hier ist ein fall aus der kleingartenpraxis, erlebt und niedergeschrieben von einem vorstandsmitglied)

allen einen guten P(r)UTSCH ins neue jahr 2008
 
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 02. Januar 2008, 10:39:00
Hallo karl,
sei dir da nicht so sicher, dass das immer klappt.
(Jeder Pächter hat ein Recht auf Gleichbehandlung)
Wichtiger: Der Vorstand verpflichtet sich nämlich lt Pachtvertrag mit seinem Verpächter auf die Einhaltung des BKlGaG zu achten.
d h, er muß dann einschreiten, wenn die Vertragsverletzung des Gärtners eintritt (zeitnah) .
Außerdem gefährdet ein Vorstand, der so wie du handelt, den Kleingartenstatus und damit die Gemeinnützigkeit bzw die niedrigen Pachtpreise (nachzulesen beim BDG)

gruß eckhard
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: heinis kasse am 02. Januar 2008, 15:18:00
hallo eckhard,
deiner antwort entnehme ich dass du dich dich sehr gut im paragraphengestrüpp auskennst-aber wenig praxiskenntnisse hast.
wenn du aktiv im vorstand eines gartenvereins tätig bist und nachfolger eines vorstandes bist (der schlecht gearbeitet hat und dessen fehler du beseitigen sollst) und sollst es 100 und mehr gartenfreunden recht machen und du trittst mit deinem paragraphenbüchlein in die parzellen hinein und sagst den gartenfreunden das darfst du nicht und dies darfst du nicht dann lachen dich die gartenfreunde aus und du gehst an deiner vorstandsarbeit kaputt.
bist du der vorstand in einer neuanlage ,dann kannst du deine paragraphen knallhart anwenden.alles entspricht dann den kleingartenvorschriften.übernimmst du aber als vorstand eine ALTANLAGE kannst du mit den gesetzen nur etwas werden bei pächterwechsel.
DAS IST DIE PRAXIS.

mit grünem gruss
heinis kasse
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 02. Januar 2008, 18:14:00
Hallo Heini,
offensichtlich macht dein Vorstand  sich keine Gedanken, was eigentlich seine Kernaufgaben sind.
Ob das als Vorbild gelten kann, möchte ich bezweifeln.
gruß eckhard
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: heinis kasse am 02. Januar 2008, 19:22:00
hallo eckhard,
ich bin vorstand und praktiziere so.
als frontmann muss man so arbeiten ,oder der gartenverein explodiert.
vorbild sein ist eine hehre aufgabe ,sie ist zu schön um wahr zu sein.

mfg
heinis kasse
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 03. Januar 2008, 12:57:00
...na, jedenfalls ist dein Beispiel ein abschreckendes, wenn es um Nachfolge im Vorstand geht.
Dann man fröhliches Weiterwurschteln.
gruß eckhard
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: >FL am 03. Januar 2008, 14:29:00
Hallo,

ich möchte den Vorstand sehen der einen Rückbau(wunsch) durchsetzen kann, solange der Pächter nicht gekündigt hat.

Welche Möglichkeiten hat der Vorstand? Keine - solange es auch nur eine Laube gibt die nicht den Vorschriften entspricht. Da alle Pächter gleichbehandelt werden müssen - kann man nur alle oder keinen zum Rückbau "zwingen".

Da sind schon ganze Stadtverbände gescheitert. Ich kenne da einen Verein Lauben im Durchschnitt 50M² - Küche/Bad Schlafzimmer. Die wird so auch vom Stadtverand tolleriert - in der Hoffnung as mal der eine oder andre Garten den Pächter wechselt.

Wenn also der Stadtverband - und indirekt auch der Landesverband - sich nicht daran stört, warum soll ein Vereinsvorstand sich da unnötig Ärger einhandeln?
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 03. Januar 2008, 15:52:00
Hallo Gartenfreunde,

Eckhard hat ja recht - aber die Realitäten sehen eben so aus, daß sich letztlich keiner findet, der Recht und Gesetz strikt durchsetzen kann. Er muß scheitern. Bleibt wirklich nur, bei Pächterwechsel wirklich durchzugreifen - und das ist kein  Problem, denn hier kann man sich auf Satzung, Gartenordnung, Verwaltungsauftrag und Pachtvertrag stützen.

viele Grüße

Hans
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: heinis kasse am 03. Januar 2008, 16:38:00
hallo hans,
das was ">FL" und ich schreiben und auch nur empfehlen können ist der einzig praktikable weg ,und hat nichts ,wie eckhard schreibt,mit weiterwurschteln zu tun.
eckhard mit seinen gesetzen wird nie bei den kleingärtnern ein bein auf die erde bekommen,weil er praxisfern argumentiert und mit seinen paragraphen nur theoretisiert.
er sollte sich doch mal zum 1. vorsitzenden wählen lassen ,bei der tätigkeit würde er in die tiefen der praktischen vereinsarbeit einsinken und viel lernen,vor allen dingen augenmass und verhältnismässigkeit.
so hans, lass mal die grossen freisitze stehen bis zum pächterwechsel,aber lass sie durch den altpächter abreissen,wie alles andere auch was nicht gesetzeskonform ist.

mfg
heinis kasse
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 03. Januar 2008, 17:32:00
Hallo Heini,

genau so mache ich es seit 2003 und erzähle es auf jeder Versammlung. Das hat den Vorteil, dass ich denen die bleiben nicht unnötig auf den Füßen herumtrample.
Wer kündigt kriegt mit auf den Weg: "Erst wenn der Garten tiptop in Ordnung ist wird weiterverpachtet.Machst Du nix - kriegst Du nix".
Bisher hat noch keiner gemeckert.

Grüße von Hans
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 03. Januar 2008, 18:55:00
Ihr sagt alle, das es nicht geht, einen Verein nach rechtens zu verwalten.
Nach eurer Logik könnte ein Vermieter niemals einen Mieter auf Einhaltung der Vertragsregeln zwingen und notfalls kündigen, wenn dieser die gesetzlichen Regeln nicht einhält.
absurd.
Ich sage Euch , wie es geht.
Aber das will wohl keiner wissen.

viel spass beim wurschteln

gruß eckhard
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 04. Januar 2008, 09:36:00
Was will uns Viola damit sagen?
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 04. Januar 2008, 12:18:00
Hallo Leute

Den Rückbau bei Pächterwechsel ist nur soweit Okay solange der abgehende Pächter es noch kann. Aber was ist wenn einer zualt oder sogar plötzlich verstirbt, was dann? Zu >Fl kann ich noch sagen, es ist in unseren Bundesland ganz leicht ein Pächter zu Rückbau zu bewegen. Man muß nur die Baubehörde kurz informieren, die sind schneller da als man denkt und dann wird der ganze Verein umgekrempelt. Eckhard du hast gesagt du weiß wie es geht, dann schieß mal los ich bin ganz gespannt.

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: lutz am 04. Januar 2008, 16:02:00
Hallo Eckhard,

bin zwar auch kein erster Vorsitzender, stimme eventuell auch deshalb Deiner Argumentation zu...
Den Gartenfreunden, die nach Eckhards Worten weiter "wurschteln" möchte  ich zu bedenken geben, dass dieses auch zur Folge haben kann, das wieder einmal ein Gericht sich gezwungen sieht, ne neue Sau durchs Dorf bzw. die Kleingartenanlagen zu treiben. Der hirnrissige "Nachweis der Kleingarteneigenschaft vor Gericht" sollte doch noch frisch in Erinnerung sein.
ME sollte zumindest bei Altbestandskunden mit zu großem Überbau auf evtl. Bestandsschutz geprüft werden. Ist dieser nicht gegeben sollte zwischen Verein und Gärtner vertraglich ein Rückbau festgelegt werden. (Erklärung des Sachverhaltes -wie von Eckhard beschrieben- natürlich vorher.) So könnte der Verein im "Notfall" guten Willen und Einsicht in fehlerhaftes Verhalten als strafmindernd geltend machen.  
Bei Neukunden wäre ein sofortiges Unterbinden wohl eher angebracht.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: >FL am 05. Januar 2008, 11:30:00
Hallo Uwe,

eigentlich hast Du nur meine Assage bestätigt - kein Vorstand kann den Rückbau erzwingen, Im Rheinland wird wohl keine Baubehörde in einer Kleingartenalege tätig zumindest ist mir kein Fall bekannt. Die von mir erwähnte Anlage ist auch der Baubehörde - zumindest dem Liegenschaftsamt - bekannt, mit allen baulichen "Mängeln" einschl. der Kanalanbindung der einzelnen Lauben.
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2008, 13:58:00
Hallo >FL

So wie mir scheint wohne ich wohl in das einzige Bundesland wo die Baubehörde hinter illegale Bauten her ist wie der Teufel hinter der armen Seele. Bei allen die die ihre übergroßen Bauten von Verband geduldet werden und die Behörde untätig bleibt können sich glücklich schätzen, da muß ich dir dann auch recht geben das der Vorstand dann machtlos ist.

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Lutz am 05. Januar 2008, 15:34:00
Hallo Uwe,

...nur solange, bis entweder höchstrichterlich festgestellt wird, daß derartige ungesetzlichen Zustände abgestellt gehören (ggf. gar aus eben diesem Grund das BKleinG zum Abschuß frei geben). Dann werden all jene ersten Vorstände Zeter und Mortio schreien, auf die böse Politik schimpfen etc. Die bislang schweigenden Verbands-Oberen werden mit wehenden Trauerfahnen voranmarschieren, du wirst schon sehen.

Oder, weniger dramatisches Szenario, bis ein Finanzbeamter feststellt, daß hier doch wenigstens -Geld braucht der Staat immer-  Grundsteuer B fällig wäre. Woraus ein ebenso findiger Politiker messerscharf schließt, daß dann auch die Zweitwohnungssteuer fällig wird...
Das ließe sich noch beliebig fortsetzen.

Passend die alten deutschen Sprichwörter: Nichts ist so fein gesponnen... Oder: Der Krug geht nur solange zum Brunnen...

Ob sich all jene, bei denen derartig rechtswidriges Verhalten "geduldet" wird, glücklich schätzen können, das wage ich zu bezweifeln. Wäre zumindest ein Glück von der gleichen Qualität wie das Glück eines Ladendiebes, der nicht erwischt wurde. Okay, der Vergleich mit dem Ladendieb ist etwas krass geraten, setz 'nen Steuerbetrüger an dessen Stelle, dann hättest du eine etwa gleichwertige gesellschaftliche Akzeptanz.
Der Dumme ist in jedem Falle der Ehrliche. Schon deshalb sollte man da gegensteuern. Damit sollte auch kein Vorstand überfordert sein.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 05. Januar 2008, 22:53:00
Hallo Lutz

Irgendwie versteh ich dein letzten Beitrag nicht. Im gegensatz zu den anderen Schreibern kann ich mir vorstellen was passieren kann wenn man es mit übergroßen Bauten usw. übertreibt.

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Lutz am 06. Januar 2008, 10:34:00
...und ich habe dir recht gegeben, dir mit vielen (vielleicht wieder einmal zu vielen) Worten den Rücken gestärkt und die Argumente "der anderen" -naja- zumindest versucht, zu hinterfragen.

Gruß Lutz


Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 06. Januar 2008, 13:23:00
Hallo Lutz

Als ich geschrieben habe das ich dein Beitrag nicht richtig verstehe, war in keinsterweise Böse gemeint. Nun habe ich dein Beitrag verstanden. Tut mir leid aber abundzu bin ich ein bischen Begriffstutzig.

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 06. Januar 2008, 14:05:00
Lieber Lutz, liebe Gärtner,

Der letzte Satz bei Lutz ist der Neuanfang aber wie?

Wenn ein Neupächter den Pachtvertrag unterschreibt müssen gleichzeitig schriftlich  die Knackpunkte, auf die es ankommt  (Bewirtschaftungsregeln, Lauben größe, Gemeinschaftsarbeit) erklärt werden und auf die Folgen verbindlich hingewiesen werden:
z B: Wenn dort etwas missachtet wird, muß jetzt schon der Pächter wissen, was konkret auf ihn zukommt ( zB wenn nach einmal Mahnen nicht korrigiert wird, erfolgt die Kündigung zum Jahresende).
Das Ganze wirkt aber nur, wenn es der Vorstand dann auch macht.
Die hier konkret behandelten Fälle zeigen t immer wieder Versäumnisse in Sachen zeitnahem Handeln bei den Vorständen.

Wenn so die Neupächter ,,behandelt" werden, ergibt sich automatisch die Frage:" Wieso darf der Nachbar, der 30 Jahre da ist, seine Laube übergroß bis an sein Lebensende behalten?"
In der Tat hat dann ein Neupächter, der sich einen zu großen überdachten Freisitz baut und deshalb  -weil er starrsinnig ist – gekündigt wird, vor Gericht (er wird dort sicher zum Rückbau gezwungen) im Gegenzug verlangen, dass alle anderen übergroßen Freisitze in der Anlage gleichbehandeln werden. Das Gericht wird dann , das ist sehr sicher -  den Verein eben dazu auffordern.
Um das zu vermeiden handeln eben viele Vereine so wie oben beschrieben – Rückbau erst bei Pachtende.
Womit der vernünftige Weg , den Lutz mit seinem letzten Satz beschrieb wieder zu Ende wäre.

Mit freundlichen Grüßen
 eckhard

P.S. Die Beiträge in diesem Forum sind m E ein positives Beispiel für eine Diskussion, die so geführt in die Vereine gehört, als Öffentlichkeitsarbeit.
Das, was in den Nachbar-Foren so plätschert......... na, ja

Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Eckhard am 06. Januar 2008, 17:02:00
Dieses Thema ,,Größe der Bauten" ist aktuell:
...heute laß ich im Regionalteil SH des ,,Gartenfreund ,,.
Mein Verein schrieb dort:

,, Der Kreisverband hat uns ange¬schrieben und verweist darauf, dass Bauten, auch Veränderungen, drin¬gend angemeldet werden müssen. Andernfalls müssen nicht angemel¬dete Bauten bei Aufgabe des Gar¬tens abgerissen werden, was zu erheblichen Kosten führen kann."

heißt dass, wenn ich jetzt nicht meine Schwarzbauten anmelde, habe ich Bestandschutz solange ich den Garten habe? Ist ja toll, nach meinem Tod interessiert mich das ja sowieso nicht mehr!


Im Landesverbandsteil las ich:

,,,Liebe Gartenfreunde,
jetzt hat sich der Wechsel inner¬halb des Vorstandes und der Mit¬arbeiter-Riege endgültig vollzo¬gen. Das ist für uns, den neuen Vorstand ,die Gelegenheit, die Din¬ge anzufassen, von denen wir mei¬nen,  dass sie wichtig sind und lei¬der in der Vergangenheit zu kurz gekommen sind.
Ein wichtiger Punkt ist die Schu¬lung unserer Kreisverbandsvor¬stände. Mit der Hoffnung und der Bitte die dort gesehenen und ge¬hörten Informationen auch an die Vereinsvorstände weiterzugeben. Diese Art der Informationsver¬mittlung wird nicht in einer,,hoch¬wissenschaftlichen" Form ange¬boten, sondern so, dass sie für je¬den verständlich ist. Ziel ist, dass
alle auf den gleichen Wissens¬stand kommen.
Es ist geplant zwei Vorstände¬schulungen im Jahr anzubieten.
Jeder teilnehmende Kreisverband erhält ein Zertifikat als Nachweis, dass er an Fortbildungsmaßnah¬men des Landesverbandes teilge¬nommen hat. Für die Fachberater ist dieses System schon einge¬führt.
Da es eine Änderung in der Überprüfbarkeit der kleingärtne¬rischen Gemeinnützigkeit gibt ,ist es unter anderem auch sehr wich¬tig nachzuweisen, dass die Ver¬eine, die Kreisverbände und der Landesverband ihren Verpflich¬tungen nachkommen und ihre Mit¬glieder schulen.
Daher wird diesmal der Lan¬desverband eine Schulung für die Kreis- und Vereinsvorstände durchführen, damit gewährleistet ist, dass bei diesem wichtigen
Thema alle 200 angeschlossenen Kleingartenvorstände und auch die 15 Kreisverbandsvorstände informiert sind. Das Hauptthema dieser Schulung: ,,Kleingärtneri¬sche und steuerliche Gemeinnüt¬zigkeit".
Da rund 700 Personen zusam¬men kommen werden, wird die Schulung auf drei Termine (Janu¬ar, Februar und März) aufgeteilt. Die Vereins- und Kreisvorstände erhalten rechtzeitig eine Einla¬dung, in der Ort, Datum und Zeit angegeben sein werden.
Wir können nur an alle Vorstän¬de appellieren zu dieser Schulung zu kommen."

Jahrzehntelang passiert gar nichts. Jetzt überschlagen sie sich (sehr kurze Vorbereitungszeit).  
Zu hoffen ist nur, dass da was Vernünftiges herauskommt. 700 Einladungen –ne Menge Spesen und das ist in der Form noch nicht durchgeführt worden (von Festen mal abgesehen). Ich wundere mich auch, warum man nicht das Internet (jeder Vorstand wird doch wohl einen PC privat zugänglich haben) dafür nutzt, oder soll da wieder  der Pächter nicht mitlesen dürfen?.
o propos internet – Unser Dr Franke aus Berlin schreibt schön in der  letzten Ausgabe über Öffentlichkeitsarbeit. Im gleichen Blatt steht auch eine Anzeige des BDG und wirbt mit publikationen zum downloaden. Nur, wenn man dann die letzte P. zum Thema Recht im Kleingarten  ansehen will: ,,...steht als download nicht zur Verfügung"  -  Toll, diese Öfentlichkeitsarbeit!

gruß eckhard


Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Lutz am 06. Januar 2008, 19:06:00
Hallo Eckhard,

Zu wünschen wäre es ja, daß Deine Hoffnungen nicht betrogen werden. Jedoch kann es auch leicht sein, daß es nur um vorzeigbare Zertifikate geht. Augenwischerei pur also. Die Begründung findest du bereits im Text:
"Da es eine Änderung in der Überprüfbarkeit der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit gibt,ist es...sehr wichtig nachzuweisen, dass die Vereine...ihren Verpflichtungen nachkommen und ihre Mitglieder schulen."
Nichts da von Einsicht in die Notwendigkeit!
Zudem scheint der Weg, der beschritten wird, ziemlich flach. "...Schulung unserer Kreisverbandsvorstände. Mit der Hoffnung und der Bitte die dort gesehenen und gehörten Informationen auch an die Vereinsvorstände weiterzugeben." bedeutet in der Praxis, jeder pickt sich aus den "Informationen" sein Lieblingsthema raus und kann dies dann knallhart, weil frisch geschult und mit Rückendeckung "von oben" an den Mann bringen. Kann gut oder nach hinten los gehen... je nach Persönlichkeit. Beim ersten angekündigten Thema „Kleingärtnerische und steuerliche Gemeinnützigkeit" wird die 1/3 Regelung, der gute Kulturzustand, dauerhaftes Wohnen und das Thema Waldbäume als "Ergebnis" auf die Kleingärtner nieder gehen. In den Vorständen selbst wird sich oftmals nichts ändern.
Auch fragt man sich, wieso diese Unverbindlichkeit? Es gibt doch ganz klare Regeln.
Und wieso, wie du auch schon fragst, wird nicht das Internet genutzt? Als notorischer Schwarzseher teile ich natürlich deine Vermutung. Und wenn man 'ne Weile hier mitgelesen hat, wohl auch nicht ganz unbegründet.
Hat eigentlich irgendwer den Eindruck, daß von den Großkopfeten der Eine oder Andere hier mitliest? Sollte doch in den offiziellen Diskursen zu spüren sein.

Deine Einleitung finde ich übrigens ganz phantastisch, zeigt sie doch klar und deutlich, wo die eigentlichen Probleme liegen. Wenn die in den Schulungen vermittelten "Informationen" auch derart sind, dann kann man heut schon ahnen, was daraus folgt.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Sauerei
Beitrag von: Uwe am 10. Januar 2008, 18:01:00
Wo sind meine Beträge von 2008

Gruß Uwe
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 11. Januar 2008, 15:11:00
welche denn,Uwe? Die in diesem Thread? Die sind doch noch da!

Hans
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Uwe am 11. Januar 2008, 18:30:00
Hallo Hans

Dann zähl doch mal die Beiträge nach. Ich zähle nur 29 statt 37 und ab 01.01.2008 habe ich nochmal 2 oder 3 Mal geschrieben.

Gruß Uwe
Titel: Re : Sauerei
Beitrag von: Hans am 12. Januar 2008, 12:01:00
Hallo Uwe,

mein Beitrag,den ich nach Dir geschrieben habe, ist auch weg. Muß ein technisches Problem gewesen sein.

Grüße von

Hans
Titel: Re : großer Freisitz
Beitrag von: Hans am 12. Januar 2008, 17:06:00
Hallo Uwe,

bei mir sind es 37 . Meiner vom 11.1. fehlt, und Deinen von heute habe ich nur über die Mailinfo gelesen.
Keine Ahnung was da ist

Hans