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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: ele am 31. Juli 2008, 15:49:00

Titel: Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: ele am 31. Juli 2008, 15:49:00
Seit noch nicht einem jahr bin ich Vorstandsvorsitzende,ich habe ein Problem.Bis jetzt wurden geleistete Arbeitsstunden,wie z.B. Rasen mähen in Gärten die nicht verpachtet sind oder an Wegrändern oder einiges Anderes,diese Stunden wurden vom Anlagenleiter aufgeschrieben und dem Kassierer dann gegeben und werden mit 6 Euro vergütet,mir erscheint das zu viel und möchte diese Bezahlung runter setzen,aber da stoße ich bestimmt in der nächsten Mitgliederversammlung auf harten Widerspruch,was kann ich machen oder den Leuten plausibel machen,dass 6 Euro einfach zu viel sind?
Danke für eure Antwort Ele
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Uwe am 31. Juli 2008, 18:44:00
Hallo ele

Habe ich das richtig verstanden der Verein bezahlt an jedes Mitglied, der Gemeinschaftsarbeit macht, 6€ pro Stunde? Wenn ja dann läuft bei euch was verkehrt. Denn in ein Klgv sollte es normalerweise so laufen: Der Verein (Mitgliederversammlung) beschließt eine Stundenanzahl an GA pro Jahr die jedes Mitglied zuleisten hat, wenn ein Mitglied daran nicht teil nimmt muß er z.B 5€ für jede nicht geleistete Stunde bezahlen. So wie ich deine Variante verstanden habe ist das nicht möglich, weil dann seit ihr bald pleite.

Gruß Uwe
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Hans am 31. Juli 2008, 19:30:00
Hallo Ele,

wenn es um die dringend nötige Mindestunterhaltung nicht verpachteter Flächen geht: das ist Vereinssache und muss entsprechend bei der Planung der Gemeinschaftsarbeit berücksichtigt werden.
Welchen Betrag Ihr für nicht erbrachte Arbeitsstunden fordert und was Ihr auf der anderen Seite bezahlt, sollte auf der MV jährlich beschlossen werden. Wir liegen bei 7,50€/Std. - unabhängig von der Art der Tätigkeit. Damit sind alle zufrieden.

Hans
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Markus am 01. August 2008, 09:04:00
Hallo Ihr,
ich finde es auch etwas seltsam, wie es bei Ele gehandhabt wird.
Bei uns ist es ähnlich wie bei Hans und Uwe. Jedoch habe wir im letzten Jahr den BEtrag pro Stunde raufgesetzt. Es waren immer mehr Pächter, die lieber das Geld bezahlen, als aarbeit zu leisten.
Nun sind wir bei 12€ und 10 Stunden, die geleistet werden müssen. Wer nicht arbeitet (egal welches alter, geschlecht,...) der zahlt 120€ für den Arbeitsdienst. Das Geld bekommt dann der, dder die Arbeit anstatt leistet.
Damit fahren wir bisher ganz gut.

Gruß Markus
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Gino am 01. August 2008, 10:38:00
Wenn Gartenfreunde für das Leisten von Stunden bezahlt werden, ist das ein ziemlich zweischneidiges Schwert. Mir fallen da unversteuerte Gelder ein, Schwarzarbeit, unerlaubte Leistungen für Arbeitssuchende...
Vielleicht bin ich zu pingelig. Bei uns liegt der Stundensatz für nicht erbrachte Stunden bei 10,00€. Falls jemand seine Stunden nicht bringt, wird das Geld zum Anschaffen neuer Geräte bzw. Zaun, Wasserleitungen usw. verwendet. Es gibt neben dem Vorstand eine kleine Gruppe von Gartenfreunden (3), die die Kontrolle über diese Gelder haben und den Mitgliedern Rechenschaft ablegen. Der Vorstand ist bei solchen Dingen seeehr schnell in der Kritik, schon allein, weils der Vorstand ist. Mit dieser Regelung, übrigens in die Satzung aufgenommen, fahren wir ganz gut. gino
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Gino am 01. August 2008, 10:39:00
Wenn Gartenfreunde für das Leisten von Stunden bezahlt werden, ist das ein ziemlich zweischneidiges Schwert. Mir fallen da unversteuerte Gelder ein, Schwarzarbeit, unerlaubte Leistungen für Arbeitssuchende...
Vielleicht bin ich zu pingelig. Bei uns liegt der Stundensatz für nicht erbrachte Stunden bei 10,00€. Falls jemand seine Stunden nicht bringt, wird das Geld zum Anschaffen neuer Geräte bzw. Zaun, Wasserleitungen usw. verwendet. Es gibt neben dem Vorstand eine kleine Gruppe von Gartenfreunden (3), die die Kontrolle über diese Gelder haben und den Mitgliedern Rechenschaft ablegen. Der Vorstand ist bei solchen Dingen seeehr schnell in der Kritik, schon allein, weils der Vorstand ist. Mit dieser Regelung, übrigens in die Satzung aufgenommen, fahren wir ganz gut. gino
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: lutz am 01. August 2008, 18:41:00
Hallo,

ich kann Gino und seinen Bedenken nur zustimmen. Was, wenn das FA oder die ARGE Wind von solcherart Zahlungen bekommt? Ich kenn\' Leute, die sich schon wegen geringeren Beträgen eine Menge Ärger einhandelten. Stichwort: hinterzogene Steuern und Sozialbeiträge, da werden mal ganz schnell alle Konten gesperrt und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Abgesehen von der in unserem Fall nötigen Gemeinnützigkeit und der Mittelbindung.

Ich weiß, dass wie beschrieben in manchen (eventuell gar sehr vielen?) Vereinen verfahren wird. Falls das mal irgendwo richtig auffliegt (in manch größeren Verein kommen da schon ganz beachtliche Sümmchen zustande, da geht es wirklich nicht mehr um Peanuts) und falls das in einer Behörden-Memo die Runde macht... stellt euch das nur mal vor.

Ich hatte bereits früher schon mal vorgeschlagen, dass jeder! die Arbeitsleistungen zu erbringen hat. Persönlich. Oder eben, indem er einen Nachbarn, Gartenfreund oder oder dafür einstellt.

1. Wäre der Verein dann aus o.g. Pflicht (Steuern + Sozialabgaben).
2. Das, also Gartenarbeit, liefe unter sog. haushaltsnahen Dienstleistungen und könnte steuerlich vom Betroffenen geltend gemacht werden.
3. Für derartig geringe Beschäftigungsverhältnisse sind die Steuern + Sozialabgaben doch nun wahrlich nicht unanständig hoch, die Strafen können es aber schon sein.
Und, last, but not least, sollte mal daran gedacht werden, was für ein Image die Kleingärtner im allgemeinen und speziellen so anstreben für die Zukunft. Ob derartige, sagen wir mal; Mauscheleien in vorhandener Grauzone schlau sind? Es geht immerhin um Geld, und da hört...
Der Nutzen für den Verein zumindest ist gleich Null!

Sicher, hier wäre mal Hilfestellung nötig. Wie muss, kann solch ein Arbeitsvertrag aussehen, wo muss was gemeldet werden, was muss wohin abgeführt werden etc. pp. Und diese Hilfe sollte der Verein seinen Mitgliedern auch anbieten können. Doch da liegt der Hase im Pfeffer. Die meisten Vorstände werden das wohl auch nicht wissen und bislang von den Verbänden auch noch nie von solchen Lösungsansätzen gehört haben. Oder?

Aber eventuell müssen das die Interessierten auch selbst in die Hand nehmen -wie so vieles andere auch- und eine eigene progressive, unabhängige und überregionale Interessenvertretung der Kleingärtner gründen. Ist ein anderes Thema. Aber dennoch ggf. eine Überlegung wert?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: gino am 02. August 2008, 09:06:00
Bei uns ist es gegen einen Versicherungsobulus (2,85€ pro Jahr) möglich, dass ein Bekannter/ Verwandter o. ä. die Stunden übernimmt und ableistet. Damit muss das Mitglied nicht bezahlen und die Leistung wurde erbracht. In einem Verein geht es ja vor allem um die erbrachte ARBEITSleistung, nicht darum, dass Geld reinkommt. Gewinne dürfen ja eh nicht sein. gino
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Markus am 02. August 2008, 16:02:00
Ihr habt ja mit den Steuern recht. Unsere Mitglieder unterschreiben, daß sie diese Stunden bei der nächsten Steuererklärung angeben. Damit sind wir aus dem Schneider. Klappt seit mehrern Jahren super und die Beträge werden bei uns auch extra ausgewiesen.

Was ich jedoch nicht ganz nachvollziehen kann, was Gino mit den Restarbeiten macht?
Bei uns ist es so, daß wir am Anfang des Jahres grob überschlagen, welche Arbeiten anliegen und wieviel Stunden dafür benötigt werden. Die Stundenzahl wird dann auf alle Mitglieder umgelegt. Wenn jetzt 25% der Mitglieder zahlen, weil sie keine Arbeit leisten wollen/können, dann bleibt doch 25% der Arbeit liegen, oder?
Oder rechnet Ihr die Zahler im Vorfeld mit ein? Das wäre für mich Abzocke, da diese dann (theoretisch) gar nicht arbeiten dürften, denn für die wäre keine Arbeit vorhanden.

Darum zahlen bei uns die Mitglieder, die nicht wollen oder nicht können ihre Stunden und wir zahlen das Geld an die Mitglieder aus, die diese Stunden übernehmen. Somit machen wir keine Gewinne und die zu erledingende Arbeit wird getan.

Gruß Markus
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: lutz am 03. August 2008, 18:18:00
Hallo Markus,

das mit dem unterschreiben lassen ist so\'ne Sache...
wenn bzw. so lange das FA das mitmacht und die Sozialkasse keine Forderungen geltend machen mag das gut gehen. Manch ein Unternehmer ist mit der Methode jedoch auch schon ganz schön auf die Nase gefallen. Vor allem, wenn es sich, wie in Eurem Falle sehr wahrscheinlich, um offensichtlich reine Arbeitnehmertätigkeiten handelt...

Mir scheint: Der Verein ist in jedem Falle bei Bezahlung von Arbeitsstunden ein Arbeitgeber! Also verpflichtet, selbst die Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Er kann nicht (und er darf wohl auch nicht?) von seinen AN verlangen, dass diese selbst die Steuern und Sozialabgaben korrekt abrechnen und abführen.
Und nochmals die Frage: Warum muss, warum will sich ein Verein zusätzlich noch mit einer Lohnbuchhaltung abplagen wenn es doch steuerlich günstigere Varianten gäbe, so die Gartenfreunde das, wie oben beschrieben, unter sich ausmachten?

Weiterführende Infos:
http://admin.kleingarten-bund.de/_uploads/publikationen/schriften/2006_schriften/185.zip
Hier ein Auszug aus obiger Quelle ab S 41, der in vielen Fällen wohl zutreffend sein könnte:

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. - Grüne Schriftenreihe 185
-41-
...
11. Minijob
Arbeitsverhältnisse mit einem durchschnittlichen monatlichen Arbeitslohn von bis zu 400 € können
als Minijob abgerechnet werden.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. - Grüne Schriftenreihe 185
- 42 -
Bei einem Minijob betragen die Abgaben 25 %. Sie setzen sich zusammen aus Krankenversicherungs–
Beitrag 11 %, Rentenversicherungs–Beitrag 12 % und pauschale Lohnsteuer 2 %.
Achtung: Ab 01. Juli 2006 erhöhen sich die Abgaben auf 30 % (Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung
15 %, pauschale Lohnsteuer 2 %)!
Die Abgaben trägt der Arbeitgeber.
Die pauschale Lohnsteuer kann auch vom Arbeitnehmer getragen werden.
Mit der Pauschalierung der Lohnsteuer ist die Besteuerung dieser Einkünfte abgeschlossen. Der
Arbeitslohn aus einem Minijob wird nicht noch einmal in der Einkommensteuererklärung angeben.
Der Arbeitnehmer kann auch die Versteuerung auf Lohnsteuerkarte wählen. Dann muss der Arbeitslohn
in der Steuererklärung angeben und mitversteuert werden. Das ist nur vorteilhaft für Arbeitnehmer,
die kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Der Arbeitnehmer kann die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf den regulären Satz
wählen (zur Zeit 19,5 %). Den Aufstockungsbetrag muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Grundsätzlich soll ein Arbeitnehmer nur einen Minijob haben. Übt der Arbeitnehmer mehrere Minijobs
aus, dürfen diese in Summe der Bezüge nicht mehr als 400 € im Monat betragen.
Aus diesem Grund wird von allen Seiten dringend empfohlen, den Arbeitnehmer eine Erklärung
unterschreiben zu lassen. Darin bestätigt der Arbeitnehmer, keinem weiteren Minijob nach zu gehen
und die Aufnahme eines weiteren Minijobs anzuzeigen.
Dagegen ist ein Minijob neben einem regulären Arbeitsverhältnis zulässig.
Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit für sechs Wochen. Für die Erstattung
dieser Kosten (70 %) zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Umlage von 0,1 % der Minijob-
Arbeitslöhne.
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, mindestens 24 Tage.
Minijobber haben Anspruch auf freiwillige Leistungen, wenn sie im Betrieb des Arbeitgebers für
regulär Beschäftigte üblich sind (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld).
Das Verfahren für die:
- An- und Abmeldung der Minijobber
- Übermittlung der Beitragsnachweise
- Zahlung der Beiträge und Steuern
- Jahresentgeltmeldungen
ist identisch mit dem für reguläre Beschäftigungsverhältnisse.
Zuständige Krankenkasse ist die Knappschaft Bahn See. Sie kassiert auch die pauschale Lohnsteuer
von 2 %.
...Zitat Ende.

Es ist also nicht ganz so einfach...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Hans am 03. August 2008, 19:14:00
Hallo,

warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht!
Wir rechnen die jeweils erbrachten Stunden immer im Namen des zur Gemeinschaftsleistung verpflichteten Gartenfreundes ab, ob nun dessen Sohn oder Nachbar oder irgendwer für ihn gearbeitet hat. Er erhält und quittiert auch für das Geld. Ob er damit seinen Helfer "entlohnt" oder nicht geht uns als Verein nichts an.
Gegenseitige Hilfe innerhalb des Vereins ist für mich Vereinssache!

Hans
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: M. am 04. August 2008, 17:19:00
Hallo Gartenfreunde,


bei uns im Klg. wird für nicht geleistete Stunde 15,00 Euro verlangt.

Warum wird ist es nicht einheitlich im Kleingarten vereinbart?

Soviel möchte ich mal in der freien Wirtschaft verdienen..., wie hier in Bremen W.-W.e.V.
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Hans am 04. August 2008, 18:28:00
Hallo M,

wenn Du Deine Stunden abarbeitest brauchst Du nicht zu zahlen.
Was die Höhe des Stundensatzes anbetrifft: hierzu beschließt jährlich die Mitgliederversammlung. Was soll dann eine zentrale Regelung?
Ist die Mehrzahl der Mitglieder gewillt, ihre Arbeitskraft für das Vereinswohl einzusetzen, braucht man den Stundensatz nicht so hoch anzusetzen. Sind natürlich die faulen Säcke zahlenmäßig sehr stark vertreten, dann muss das Geld erzieherisch wirken - was denn sonst?

Hans
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: M. am 04. August 2008, 19:17:00
Hallo Hans,

erst einmal vorsichtig mit deinen Ausdrücken.

Warum ich keine Arbeitsstunden leiste? Ich arbeite in Schichdienst, Früh-Spät und Nachtschicht!

Und erzähle mir bloß nicht von Vereinswohl. Den kannste hier bei vergessen!

Meine Eltern haben mich erzogen und ich lass mich nicht von irgendwelchen Menschen "erziehen".

Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Hans am 04. August 2008, 19:50:00
Hallo M,

nimm´s locker, ich wollte Dich nicht beleidigen.
Mir geht es darum, klarzustellen, dass jedes Vereinsmitglied unabhängig von Alter,Geschlecht,Einkommen und sozialer Stellung seinen Teil zum Erhalt des Vereins beizutragen hat. Schau mal in die Satzung. Da müßte es sinngemäß drinstehen.
 Wer die körperliche Leistung nicht erbringen kann (oder will), kann ja die Hilfe von Familienmitgliedern, Verwandten oder Freunden in Anspruch nehmen, oder er zahlt letztlich die festgelegte Summe als Ersatzleistung an den Verein, der dann die Arbeit von einem anderen Vereinsmitglied ausführen läßt.
Wo liegt das Problem?
Keiner hat Dich gezwungen, dem Verein beizutreten. Ebenso hindert Dich niemend daran, aus dem Verein auszutreten. Wenn Du außerdem bezweifelst, dass Vorstandsbeschlüsse dem Vereinswohl dienen, dann geh dagegen an! Wozu gibt es Mitgliederversammlungen?
Glaub mir: Ich weiß wovon ich rede (schreibe). Manchmal bedarf es schon sehr direkter Worte, um es diesem oder jenem Mitglied klarzumachen, dass  j e d e r  mittun muss, wenn das Ganze funktionieren soll.
Abschließend noch, (damit Du Dich beruhigst):
Nicht jeder, der mal nicht mitmacht, ist ein fauler Sack. Trotzdem gibt´s genug davon.

Grüße von

Hans
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: ele am 05. August 2008, 10:41:00
Hallo an alle noch einmal und ich danke euch für eure regen Antworten auf meine Frage,aber so richtig schlau bin ich noch nicht und ich weiß immer noch nicht wie ich weiter vorgehen soll,wenn ich in der nächsten Mitgliederversammlung vorbringe,dass die geleisteten Arbeitsstunden nicht mehr mit 6 Euro bezahlt werden,sondern vielleicht nur noch die Hälfte oder mit Präsenten für Mitglieder die sich besonders aktiv beteiligt haben,ich glaube da muß ich mich warm anziehen,weil ich da mit Fragen und Vorwürfen zubombadiert werde.
Noch einmal,bei uns ist es so,dass 30 Stunden im Jahr geleistet werden müssen und wer es nicht macht,werden 6 Euro pro Stunde von der Pacht draufgerechnet und wer mehr leistet bekommt pro Stunde 6 Euro bezahlt,das kann doch nicht sein,und was manche da für Stunden abgeben,es ist der Wahnsinn,und das kann es doch nicht sein?
Was soll ich tun,ich bitte euch weiterhin um eure Ratschläge,wie soll ich eine Veränderung in der nächsten Mitgliederversammlung erklären??
Ich danke euch ganz herzlich für eure Unterstützung
Es grüßt euch eure Gartenfreundin Ele
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: lutz am 05. August 2008, 15:54:00
Hallo ele.

Vermutet hatte ich schon so etwas, wollte es nur nicht laut sagen:
Einige wenige (immer die selben?) verdienen sich am Verein \'ne goldene Nase, bzw. bessern sich die Rente oder das "Hartz4" auf? Brutto für Netto!
Die erbrachten Leistungen stehen in keinem Verhältnis zu den ausgezahlten Geldern? (Okay, das werden die Leistungserbringer eventuell anders sehen!)
So läuft es in manchem KG-Verein.

Eine leistungsgerechte Entlohnung wirst du wohl nicht hinbekommen, wer wollte den "Tarif" festlegen, wer die Leistung bemessen? Also 6 Euro hin oder her, hier wirst du keinen Lösungsansatz so ohne weiteres finden. (Und wie du weiter oben lesen konntest sind auch weit höhere Löhne üblich. Sogar "Strafgelder", also Geld, das erzieherisch wirken soll. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass (Um-)Erziehung zu den satzungsmäßigen Aufgaben eines Kleingartenvereins zählt. Ist doch schließlich keine Erziehungsanstalt, sowas.)

Bleibt nur noch, dass JEDER, persönlich oder durch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder auch "Dienstleister", seine Stunden zu erbringen hat.

Keine, aber wirklich auch gar keine Bezahlung bei Arbeitseinsätzen vom Verein an die Gartenfreunde. Du wirst sehen, wenn kein Geld mehr fließt werden sich die nötigen Arbeitsstunden merklich verringern, denn kaum einer hat ein Interesse daran, für nix und wieder nix Stunden zu schreiben. Das schafft -mein Vorschlag- Luft für gemeinsame Pausen bei Kaffee und Kuchen / Hackepeterbrötchen und Bier...

Eine mögliche Begründung für die Mitgliederversammlung kannst du bereits weiter oben lesen. (Steuer, Sozialabgaben...)
Wer von deinen Hanseln stellte sich schon freiwillig hin um zu sagen: Ich will, dass der Verein Steuern hinterzieht. Selbst jene die, wie du schreibst, Stunden schreiben, dass es der Wahnsinn ist, selbst die werden sich das kaum wagen. Oder?

Damit wäre dein Problem aus der Welt. Kurz und relativ schmerzlos.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Markus am 05. August 2008, 18:35:00
HALLO Ele,

jetzt habe ich auch verstanden, was Du genau meintest. Es werden nicht gernerell alle Stunden bezahlt, sondern nur diese, die über die angesetzten Arbeitstunden hinaus laufen.

So wie es aussieht, habt ihr Probleme mit der Berechung der benötigten Stunden.
Solange genauso viele Stunden vom Verein bezahlt werden, wie Mitglieder sich dafür "Freikaufen", sollte es doch für den VOrstand und die Kasse keine Probleme geben.

Wenn allerdings mehr Stunden bezahlt werden, als sich Mitglieder freikaufen, dann habt Ihr Euch bei der "Beantragung" der Stunden in der Mitgliederversammlung vertan. Da sollte dan erstmal angesetzt werden.

Ansonsten sehe ich keinen Grund, die Freikaufbeträge wieder an die Mitlgieder auszuzahlen. Was sollte sonst damit passieren?

Gruß Markus
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Kaffi am 06. August 2008, 20:11:00
hallo M
Ich muss Dir recht geben.Auch bei uns im Anlagenausschuss gibt es Leute die von erziehen
und unterordnen reden.Ich bin nicht in einem
Gulag sondern in einem Kleingartenverein.Diesen Leuten begegne ich mit Nichtachtung.Außerdem sind die Stdsätze die hier zum Teil verlangt werden viel
zu hoch.Wenn man überlegt was zum Teil in der freien Wirtschaft bezahlt wird !! Der Kleingartenverein wurde für Arme gegründet und triftet immer mehr zum Schicki Micki Verein ab.
Die Std.Löhne gehen immer weiter in den Keller
und die Vereine erhöhen die Mitgliedsbeiträge.
Hier ist soziales Denken angesagt ,um auch denjenigen die an der untersten Schwelle der Gesellschaft stehen die Möglichkeit zu geben einen Kleingarten zu bewirtschaften.
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden (Berichtigung)
Beitrag von: Markus am 07. August 2008, 10:03:00
Halli Ihr, da war der Finger langsamer als meine Gedanken ;-))

Eigentlich sollte es heißen:

Ansonsten sehe ich keinen Grund -der dagegen spricht-, die Freikaufbeträge wieder an die Mitlgieder auszuzahlen. Was sollte sonst damit passieren?


Sorry
Gruß Markus
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden (Berichtigung)
Beitrag von: Hans am 07. August 2008, 16:54:00
Richtig,Markus !

Aber nur gegen Arbeitsverrichtung.

Hans
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden (Berichtigung)
Beitrag von: Eckhard am 08. August 2008, 10:20:00
Es ist schon vielsagend, wenn auf die Beiträge von Lutz, die m. E. den Nagel auf den Kopf treffen von Einigen einfach ignoriert werden und weitere "Wurschtellösungen"  anbietet.( wenn man den eigentlichen Satzungsauftrag GENAU lesen würde und die Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel setzen wollte)

mit freundlichem Gruß  eckhard
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: markus am 09. August 2008, 20:48:00
Ich weiß nicht, wo da letztendlich das Problem liegt. Vielleicht nochmal nur etwas einfacher erklärt.
Anfang des Jahres wird eine benötigte Arbeitsleistung von ...sagen wir mal 500 Stunden ermittelt. Jetzt hat der Verein 100 Mitglieder die verpflichtet sind, Arbeitsdienst zu leisten (zur einfacheren Berechnung;-)) ). Das sind nach Adam Riese 5 Stunden Pro Mitglied. Nun entschließen sich jedes Jahr 20 Mitglieder dafür, Ihren Arbeitsdienst nicht zu machen und lieber den Ausgleichsbetrag zu zahlen. Nun könnte man sagen, ...klasse, dadurch haben wir ja 20 x xx,xx€ ..... Das hört sich gut an. Da tun sich aber 2 Probleme auf. Erstens: es fehlen 100 Stunden Arbeitskraft. Und zweitens: wir nehmen Geld von Mitglieder ein, bei denen ich nicht wüsste, wie wir diese verbuchen sollen.

Die Lösung (zumindestens für uns), wir geben die 100 Stunden frei für andere Mitglieder. Diese bekommen dann den Betrag, der von den 20 Mitgliedern bezahlt wurde, die sich "freigekauft " heben.
Damit macht keiner "große Geschäfte" und der Verein macht werder Gewinn, noch Verluste. Die Gemeinnützigkeit ist davon nicht betroffen.

Für uns ist die die Beste un einfachste Lösung

So, jetzt habe ich genug geschrieben ;-))
Wünsche allen noch ein schönes Wochenende.
Gruß Markus
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: lutz am 10. August 2008, 09:29:00
Hallo, hallo.

"...wir geben die 100 Stunden frei für andere Mitglieder. Diese bekommen dann den Betrag..."

Hallo?

Bezahlte (Lohn-)Arbeit, die nicht versteuert wird, ist plötzlich keine SCHWARZARBEIT, nur weil die eine oder andere bauernschlaue "Begründung" gefunden wurde?

Die für diese Arbeit ausgezahlten Gelder sind keine Lohngelder, nur weil sie nicht über die (offizielle) Vereins-Buchhaltung laufen?

"Für uns ist die die Beste un einfachste Lösung." ???

Klar!

Meiner Putzfrau den Lohn cash rüber zu reichen ist auch einfacher für mich. Dem Frisör, dem Handwerker auch...

Da rege sich noch einer über Zumwinkel auf...
oder über nicht korrekt gestutzte Hecken, Unkraut auf des Nachbarn Gartenwegen, Flugsamen... Da rufe noch einer: Ordnung muß sein!...

Na denn noch schönes Wochenende
und beste Grüße aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Hans am 10. August 2008, 11:38:00
Hallo Ele,

wenn Eure Mitgliederversammlung beschlossen hat, pro Parzelle 30 Stunden Pflichtleistung zu verlangen, dann muss auch der Bedarf zur Verrichtung dieser Arbeiten vorhanden sein. Bei der Anzahl dieser Stunden kann man den Einzelnen auch nicht so einfach vor sich hinmurkeln lassen. Das muss wegen der Arbeitsleistung und Qualität organisiert erfolgen und  n a c h w e i s b a r ! abgerechnet werden (Arbeitseinsätze). Ich habe meine Zweifel, dass  das bei Euch so gehandhabt wird.
Ob der Stundensatz nun mit 5,- 6,- 7,50  oder 10,- € festgelegt wird ist ebenfalls Sache der MV. Nur darf dann kein Unterschied mehr gemacht werden, denn der Satz gilt für jeden und alle Arbeiten. Nur so kann man auch erreichen, dass alle gleich behandelt werden, indem sie Arbeiten verrichten, die Ihren Fähigkeiten und Ihren Leistungsvermögen angemessen sind.
Diskutiert das in der MV aus. Nur Mut !

viel Erfolg wünscht

Hans

Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Tom am 22. August 2008, 20:55:00
Hallo Ele!
Reger Kommentar um deine Frage. Wieso muss bei euch jeder 30 Stunden im Jahr leisten?Wieviele Mitglieder habt ihr? Was ist bei euch zu machen?
Bei uns müssen die Gartenfreunde, je nach anfallenden Arbeiten, ca. 6 Aufbau-Stunden im Jahr leisten.Wege vom Unkraut befreien, Laub harken,freie Gärten bewirtschaften, Wiese mähen, Aussenzaun reparieren und andere Aufgaben. Die Gartenfreunde, die mehr leisten, werden ausgezeichnet und die Stunden werden aufs nächste Jahr gut geschrieben. Gartenfreunde, die die Stunden nicht machen, bezahlen das Geld an die Gartenfreunde die dafür die Stunden übernehmen.Aber nur nach Absprache mit dem Vorstand.
Wie sind die Gelder bisher abgerechnet wurden? Warum sagst du nicht zu den Gartenfreunden zur Vollversammlung:,,Ich möchte die Umlage senken, aber aus diesem Grund (weil zuviel Geld in die Aufbaustunden geht) kann ich das nicht machen, ich bitte um ihre Vorschläge."Auch kannst du eine Notlüge gebrauchen, wenn diese Gelder auf der Abrechnung auftauchen:,,Das Finanzamt möchte Rechenschaft über diese Gelder." Ich glaube da mault so schnell niemand. Du musst doch aller 3 Jahre Rechenschaft ablegen, beim Finanzamt und Verband, wegen Gemeinnützigkeit?
Ich glaube dir gern das da zuviel Geld weggeht.
Hast du mal bei deinem Verband nachgefragt?
Wir hatten 1 Euro Jober bekommen, die ganz fleißig die freien Gärten bewirtschafteten.
Viel Kraft zur Durchsetzung deiner Neuerung wünscht Tom
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Lutz am 26. August 2008, 16:54:00
Hallo Ele, hallo Tom und auch allen anderen ein Hallo.

Es freut einen zu hören, daß doch noch in dem einen (z.B. Tom\'s) oder anderen(?) Verein eine vernünftige und v.a. auch halbwegs dem Recht entsprechende Lösung praktiziert wird.


Ich habe in der Zwischenzeit die Frage mal "weitergeleitet" und folgende Auskunft erhalten: Ich zitiere mal gekürzt:
"Alle Mitglieder eines Vereins sind zu gleichen Teilen für IHR Eigentum verantwortlich!
Der Verein MUSS, als juristische Person dafür sorgen, dass seine ,,Einzelbestandteile" (Mitglieder) die notwendigen Aufgaben wie Verkehrssicherungspflicht, Pflege- und Wartungsarbeiten erfüllen.
Aufgrund des Gleichheitsprinzips in einem Verein, muss der Vorstand gem. Satzung dafür Sorge tragen, dass ALLE diese Pflicht wahrnehmen, ggf. muss er sie (erzieherisch) dazu zwingen!
In der heutigen Zeit ist das beste ,,Überzeugungsmittel" das Geld. (*) NUR aus diesem Grund wird (zumindest theoretisch) Geld (eine Ablösesumme) verlangt. Diese Mittel sind aber nicht dazu gedacht, sie an andere auszuzahlen, denn für Arbeiten an meinem Eigentum werde ich doch nicht bezahlt, von wem auch?
Der Verein sollte die eingenommenen Mittel z.B. zur Anschaffung von Technik oder zur Finanzierung von Handwerkerleistungen, die die Mitglieder nicht selbständig ausführen dürfen, nutzen.  
Dass Mitglieder als ,,Arbeitnehmer" auftreten können, dagegen spricht i.d.R. die Satzung, denn in fast allen steht, dass die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. So kann auf Vereinsebene kein weiteres Arbeitsrechtsverhältnis begründet werden." Zitat Ende

Damit wären alle Gründe benannt. Und in letztem Satz -ohne trickreiche Notlüge- das juristische Argument gegen jegliche Bezahlung für Arbeitsstunden im Gartenverein. Es sei denn; Ihr ändert die Satzung. Doch das kann ein zweischneidig Schwert sein...

(*)An diesem Punkte wäre ich, möglicherweise im naiven Glauben an das Gute im Menschen- doch anderer Meinung, denke, daß ein gutes "Arbeitsklima" und einige motivierende "Tricks" wie ein Dankeschön, ein simples Lob, angepaßt anspruchsvolle Arbeit, gemeinsames Frühstück und...oder... ebenfalls und auf Dauer effektiver und nachhaltiger überzeugen[!] würden. Die Industrie macht es uns zumindest in manchen Firmen erfolgreich vor.
\'s wäre schon an der Zeit, die Peitsche mal endlich neben dem Rohrstock zu begraben. Die Blockwarts zumindest würden dann ziemlich nackicht dastehen...
Aber das ist ein anderes Thema.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Uwe am 27. August 2008, 11:30:00
Sehr gut Lutz. Mit deinen letzten Beitrag hast du denn Nagel auf den Kopf getroffen.

Gruß an alle Uwe
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Peter,Pan am 29. August 2008, 17:01:00
Hallo Lutz,

deine Auskunft ist sehr Interessant, kannst Du mir die Quelle sagen wo ich dies finde oder besteht die Möglichkeit das Du mir diesen Auskunft per Email sendest.
PanPeter@aol.com
Würde mich freuen wenn ich bald was von Dir höre

MfG
Peter , Pan
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Lutz am 29. August 2008, 19:03:00
Hallo Peter,

Antwort kommt die nächsten Tage per pM. Hab\' bitte etwas Geduld, momentan ist die Zeit knapp.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: lutz am 03. September 2008, 18:29:00
Hallo Peter,
gmx findet Dein e-mail-Konto nicht. Versuche es übers Gartenzeitungsforum per Prvat-mail. Schau also dort mal nach...

MFG Lutz
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Peter,Pan am 03. September 2008, 19:27:00
Hallo Lutz,
danke für Deine Antwort im dem Gartenzeitungsforum. Leider ist mir ein Fehler bei meiner Emailadresse unterlaufen . Sie lautet PanPeter65@aol.com  Enschuldige nochmals und Danke für Deine Bemühungen
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: ele am 18. September 2008, 13:37:00
Hallo noch einmal an alle,und ich danke euch für eure rege Anteilnahme,ich hatte es selber noch nicht richtig verstanden,jetzt habe ich mich mit meiner Kassiererin noch einmal kurz geschlossen und es läuft so,die einzelnen Anlangenleiter,wir haben ca 220 Gärten,mit 6 Anlagen,übergeben am Jahresende der Kassiererin die Stunden der einzelnen Anlagen,diese Stunden werden geteilt durch die einzelnen Mitglieder der Anlage,wer drüber ist bekommt diese Stunden vergütet mit 6 Euro,der drunter ist muß diese bezahlen mit 6 Euro.Pflichtstunden gibt es nicht.
Ich möchte jetzt das abschaffen,bei ca 220 Gärten könnte man doch einen Pflichtstundensatz von 2 Stunden im Jahr festlegen und wer sich hervortut und mehr leistet könnte doch bei der Mitgliederversammlung eine Anerkennung in Form eines Gutscheines bekommen,liege ich da so falsch?
Aber wie das den Mitgliedern beibringen,ich brauche eure Hilfe noch einmal.
Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir Ratschläge geben würdet,wie ich das den Mitgliedern in der nächsten Mitgliederversammlung plausiebel machen kann.
Danke euch erst einmal im Voraus.
Gruß Eure Ele
Titel: Re : Bezahlung für Arbeitsstunden
Beitrag von: Tom am 18. September 2008, 19:41:00
Hallo Ele!
Habt Ihr keine Kleingartenordnung von eurem Kreisverband? Dort steht bei uns unter dem Punkt Gemeinschaftsleistungen/finanzielle Beiträge und Gemeinschaftsarbeit: Der Kleingärtner ist verpflichtet, sich entsprechend den Beschlüssen des KGV durch finanzielle Beiträge (UMlagen) und Gemeinschaftsarbeit (Arbeitsleistungen) an Maßnahmen zu beteiligen, die dem Erhalt und der Verschönerug der KGanlage und damit der Realisierung der Vereinszwecke dienen.
Schau in Eure Satzung was da geregelt ist.
Wir bestimmen zur Vollversammlung wieviel Pflichtstunden für das folgende Jahr anliegen und sagen auch dazu, welche Aufgaben erfüllt werden müssen(siehe meinen letzten Kommentar). Bei 65 Gärten, für jeden 6 Stunden.
Sprich dich mir deinem Vorstand ab,berufe dich auf die Kleingartenordnung,die ist verbindlich für die Gartenfreunde. Auszeichnung ist gut, bei uns gibt es einen Baumarkt-oder Blumencentergutschein.Du kannst ja auch vorschlagen, das die Stunden, die zuviel geleistet wurden, aufs nächste Jahr gurgeschrieben werden.
Gib Bescheid,wenn ihr keine Kleingartenordnung habt, dann lese ich nochmal im Handbuch für Vereinsvorstände nach.Lies deine Satzung, was ist dort geregelt? Suche Kontakt mit anderen Vorsitzenden in Gartenvereinen deiner Umgebung, frage nach wie diese alles regeln. Pflichtstunden müssen sein für alle, denn das Umfeld muss in Ordnung sein.
Bitte schreib nochmal wenn das nicht weiterhilft.Frag auch bei deinem Verband nach.Ich wünsch dir viel Mut und Kraft, dein Weg ist gut, einen Dank erntest du dafür nicht.Aber du bist ja für die Gemeinschaft da und da ist dein Weg gut.
Mit freundlichen Grüßen Tom