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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Jens am 06. Oktober 2008, 12:56:00

Titel: Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Jens am 06. Oktober 2008, 12:56:00
Lauben in Kleingärten waren in der DDR meist an die Elektrizitäts- und Wasserversorgung angeschlossen. Nach den Grundsätzen für die Einrichtung und Nutzung von Kleingartenanlagen, Kleingärten, Wochenendsiedlungen und Wochenendsiedlergärten, die in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien (für Land-, Forst- und
Nahrungsgüterwirtschaft, für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, für Bauwesen sowie dem Ministerium der Finanzen) vom Präsidium des Zentralvorstands des VKSK am 18.4.1985 beschlossen worden sind, waren die Wasser- und Energieversorgung mit einem volkswirtschaftlich geringen Aufwand zu planen und zu realisieren.
Der Standort ist an der Gartengrenze.

Welche Ausnahmereglungen gibt es, wenn nach völligen Abriss die Laube am gleichen Standort mit gleicher Versorgung in 24 m² Größe errichtet werden soll.

Jens
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Hans am 06. Oktober 2008, 13:57:00
Hallo, Jens,

Der Bestandsschutz gilt nicht bei Abriss und Neubau. Mach `ne Reko draus. Dann bleibt der Stromanschluss drin. Sprich mit dem Vorstand darüber. Er wird Dich sicher unterstützen.

viel Erfolg !

Hans
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Jens am 12. Oktober 2008, 17:32:00
Nach Dr. Mainczyk Kommentar zum Bundeskleingartengesetz - BKleingG § 3 Kleingarten und Gartenlaube - 10b ,,Unzulässig ist ferner der Anschluss einer Laube an das Elektrizitätsnetz." (Außer bestandsgeschützte)

Manche Behaupten der Kommentar des Dr. Mainczyk sei das Bundeskleingartengesetz.

Hat dieser Kommentar überhaupt einen rechtsverbindlichen Charakter?

Jens
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Viola am 12. Oktober 2008, 22:39:00
Hallo Jens,  

ein Kommentar ist immer noch ein Kommentar und hat eigentlich keine Rechtsverbindlichkeit.

Auch ist die Meinung eines Ministerialrats ? a.D.(wie lange eigentlich schon außer Dienst)keinesfalls DAS Bundeskleingartengesetz.

Trotzdem folgen die Gerichte in Ihrer Rechtssprechung mehrheitlich diesem Kommentar.

Zum Bestandsschutz Deiner Laube kann ich leider nichts sagen, da ehemals alte Bundesländer, und viele Lauben hier haben Stromanschluß "drinnen".

Gruß Viola
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Tom am 13. Oktober 2008, 21:03:00
Hallo Jens!
Bei uns in Sachsen schließen sich heute noch Gartenfreunde an den Strom an,Strom in der Laube.Warum nicht?Wasser in den Lauben ist nicht gestattet.Aber du mußt ja keinen reinlassen.Bauabnahme ist von draußen,laß den Rohbau abnehmen.Sags keinem und genieße deinen Garten noch lange.Alle sollten froh sein, wenns neu und gepflegt ist.Halte vor allem die 24m² ein.
Tom
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Jens am 16. Oktober 2008, 17:39:00
Hallo!

Das Elektrifizierungsverbot von Lauben nach Kommentar dem BKlG ist wahrscheinlich nicht nur einmal umgangen worden.

Oder: ,,Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass Einzelgärten nicht auf Dauer mit Elektrizität versorgt werden. Das kann dadurch geschehen, dass z.B. auf den Wegen ..."

Etwa dienstags von 9-11 Uhr und donnerstags von 15-17 Uhr schaltet nach Dr. Mainczyk der Vorstand oder ein Automat den Strom ein und aus, mit fatalen Folgen für Fernsehkleingärtner bzw. Sonntagskaffeetrinker.

Alles vereinfachen würde eine Mainczyksche Positiv- und/oder Negativliste.

Gruß Jens
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Hans am 16. Oktober 2008, 18:44:00
Hallo,

mir geht diese Diskussion ein bißchen auf die Nerven. Richtig ist, dass der Bestandsschutz für die alte Laube bei Neubau verloren geht.Richtig ist aber auch, dass, wenn alle anderen Lauben elektrifiziert sind (wie in unserem Verein seit 1973 der Fall)man dem Pächter, der die alte Bausubstanz erneuert, nicht durch die schematische Anwendung gesetzlicher Vorschriften "bestrafen" darf.
Da muss der Vorstand so viel A.... in der Hose haben und sagen: "Wir halten das Gesetz ein - wir machen ´ne Reko daraus. Punktum !
Ich erkläre hiermit öffentlich, dass ich als Vorstand in 2 Fällen bisher schon so verfahren habe - zur Zufriedenheit aller.
Meiner Bestrafung sehe ich mit Gelassenheit entgegen !

mit unbekümmerten Grüßen

Hans
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Tom am 16. Oktober 2008, 22:21:00
Super Hans, du sprichst mir aus dem Herzen.Gesetze hin und her, wir entscheiden für die Gartenfreunde nicht gegen sie.Wir können uns ja rausreden nicht alles zu wissen.
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: Jens am 23. Oktober 2008, 19:43:00
Studie 1998 Ausstattungsstandard der Kleingartenlaube

Vorher
Deutscher Bundestag – Drucksache – 12/6154 und 137677
,,Der Deutsche Bundestag hat die Forderung nach Zulassung der Versorgung der Gartenlauben mit Elektrizität abgelehnt."

Neuer Versuch
Studie 1998
Die Studie empfiehlt, rechtliche Klarheit zu schaffen und Strom und Wasser in der Laube grundsätzlich zuzulassen,... .
In Absprache mit Bundesbauminister ... schlägt der Bundesverband zur Lösung des Problems vor, § 3 Bundeskleingartengesetz in Zukunft anders auszulegen.
Eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes ist dazu nicht erforderlich.
Durch einen Beschluss des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht wird, soll § 3 Bundeskleingartengesetz so ausgelegt werden, dass Strom und Wasser in der Laube erlaubt sind.

Stand heute
- siehe Kommentar zum BKlGG 2006.

Ob z.B. Gerichte nach Vorschlägen entscheiden ?
Titel: Re : Bestandsschutz einer Laube
Beitrag von: orchidee37w am 29. März 2009, 16:03:00
Hallo,
wenn nicht mit Strom - wie betreibt ihr zum Beispiel die Gartenpumpe zum Bewässern oder den Rasenmäher.
Meines Erachtens nach gibt es keinen Grund einen Stromanschluss im Garten zu untersagen
Gruss