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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: veronika am 24. Januar 2009, 13:36:00

Titel: Wann darf der Garten vom Vorstand gekündigt werden
Beitrag von: veronika am 24. Januar 2009, 13:36:00
Ich möchte paar anregungen wann darf der Vorstand kündigen 1/weil er die Laube nicht besichtigen darf bei der Gartenbegehung...Ist die Laube nicht mein Eingentum ,ich habe sie gebaut und nicht der Vorstand...Hat der Vorstand wirklich das Recht in alle Raüme zu schauen ,Bitte um rege Antwortrn Danke Veronika
Titel: Re : Wann darf der Garten vom Vorstand gekündigt w
Beitrag von: Karl am 25. Januar 2009, 15:42:00
Liebe Veronika!
Dein Beitrag ist sehr ungenau geschrieben.
Was will der Vorstand von Dir?
Die Parzelle darf er nach Anmeldung betreten.
Das Recht die Laube zu betretenhat er nicht.
Gut grün:  Karl
Titel: Re : Wann darf der Garten vom Vorstand gekündigt w
Beitrag von: veronika am 25. Januar 2009, 16:46:00
danke also von vorne der vorstand wollte eine gartenbegehung in meinen garten machen womit ich einverstanden war als er im garten stand sagte er er möchte in meine laube was ich verneint habe da mein mann an den garten hängt sagte er ja darauf sagte sie jetzt will ich nicht mehr ihr bekommt die kündigung was sie somit auch tat da wir uns das nicht bieten lassen wird sie jetzt raümungsklage machen wollen sie ist so böse ein anwalt wurde schon eingeschaltet ich hoffe nicht das sie damit durchkommt wir tun niemanden was sie sucht was um uns raus zu schmeißen wir bekommen im sommer von unseren nachbarn ab und zu strom der wohnt dort fest das hat sie mitbekommen und daraufhin wollte sie die laube von innen sehen aber ich denke das ist mein privat reich das haben wir gebaut veronika
Titel: Re : Wann darf der Garten vom Vorstand gekündigt w
Beitrag von: klaus am 03. Februar 2009, 00:09:00
Hallo Veronika.
Weder Deinen Garten,noch Dein Gartenhaus,darf irgend jemand ohne Dein Einverständnis betreten!!Auch nicht mit Voranmeldung!
Das ist Hausfriedensbruch und somit vom Gesetz aus strafbar!
Nicht einmal die Polizei darf ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl auf dein gepachtetes Grudstück!!
Gekündigt werden kann Dir wegen dem gelegentlichen ausleihen des Stroms keinesfalls!!!
Solche ewig gestrige und böse Vorstände sollten durch jüngere mit mehr Algemeinbildung abgelöst werden. In Familiengärten sollte die Zukunft liegen.Unser Grundgesätz ist unantastbar und auf der Seite der Kleingärtner!!!
Also Kopf hoch und ein schönes Gartenjahr 2009.
Titel: Re : Wann darf der Garten vom Vorstand gekündigt w
Beitrag von: veronika am 04. Februar 2009, 16:21:00
Danke Klaus
Sie hat uns ja gekündigt weil ich sie nicht in unsére Laube gelassen habe ,wir lassen es uns auch nicht gefallen geben den Garten nicht auf ,gehen bis zum GEricht wenns sein muß.Auch ein schönes Gartenjahr 2009.Liebe Grüße Veronika