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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Kapuzinerkresse am 10. Februar 2009, 18:29:00

Titel: Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Kapuzinerkresse am 10. Februar 2009, 18:29:00
Hallo

da bei uns schon wieder eine Erhöhung des Mitgliedbeitrages auf der nächsten Tagesordnung der JHV steht,bin ich interessiert mal zu erfahren wieviel in anderen Vereinen so gezahlt werden muss.

Vielen Dank für eure Antworten

kapuzinerkresse
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: lutz am 10. Februar 2009, 19:33:00
Hallo kapuzinerkresse,

wieviel solls denn bei euch werden? Auch soviel, das die HIV-Bezieher draußen bleiben müssen? Aber die haben es ja auch nicht nötig, frisches Obst und Gemüse kostengünstig selbst anzubauen, brauchen mit ihren Bälgern keinen preiswerten Urlaub im Grünen ;-)

Es sei denn, sie arbeiten als 1-Euro-Jobber für den (gemeinnützigen) Verein...

Genug der Polemik!
Hier mal die Auflistung der Kosten für letztes Jahr:

Mitgliedsbeitrag:           72,00
Zweitmitglied (Ehefrau):     7,50
Pacht (für 410 qm)          53,30
Grundsteuer A                4,10 (Laube ist wohl 24,nochwas groß, DDR-Normlaube)
Allgemeine Umlage:          94,30 (!)
Wasserumlage:                5,00 (fürs Ablesen und jährliche Verplomben)
Elektroumlage:               5,00 (fürs Ablesen)
Pachtanteil für
Gemeinschaftsanlagen:        0,75
Parkplatzgebühr:            10,00
Elt für 130 kWh             26,00
Wasser für 4 cbm             8,80
Umlage für sog.
Wasserschwund:              40,00

macht summa summarum:      331,10

Frag aber nicht, wieviel der Vorstand sich als Aufwandsentschädigung ++ davon gönnt, habe ich weiter oben schon mal berichtet.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Viola am 11. Februar 2009, 11:05:00
Hallo zusammen,

Vereinsbeitrag bei uns im letzten Jahr: 46€
Beitrag Bezirks- und Landesverband : 43,80€

Frage an Lutz
Muß der Ehepartner bei Euch Zweitmitglied sein?
Was beinhaltet denn die Allgemeine Umlage? 94,30 ist ja wirklich der Hammer!

Viola
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: lutz am 11. Februar 2009, 13:52:00
Hallo Viola,

(*) Zweitmitgliedschaft: Um in den Vorstand gewählt werden zu können - und wie du weißt, war ich schon mal sowas wie...- ist die Mitgliedschaft nötig. Auch, um die Pflichtstunden zu machen (ansonsten müßte meine Gute ran) muß man nach Aussage von oben Mitglied sein (wohl wegen der Versicherung?)

(**) Allgemeine Umlage: Deine Frage ist nicht unbegründet (deine Feststellung über die Höhe übrigens auch nicht).
Ich denke, hiermit  

http://tinyurl.com/as5w9w

dürfte sich diese als geradezu rechtswidrig herausstellen. (Werde das bei der nächsten MV ansprechen, das dauert allerdings noch 1 Jahr.) Wohlgemerkt, es erfolgt weder im Vorfeld noch zum Ende des Geschäftsjahres eine weiterführende Information der Vereinsmitglieder, geschweige denn (wie sollte das auch gehen?) eine Endabrechnung. Der Vorstand erhöht in regelmäßigen Abständen mal das Eine, mal das Andere mit der schlauen Begründung, daß doch, "wie Ihr, liebe Gartenfreunde selbst bemerkt haben werdet," stetig alles teurer geworden sei. Verständig nicken die Zipfelmützen und kaufen dem Staubsaugervertreter diese letzte Weisheit mit dem Gefühl, nix falsch zu machen, gar ab. Gutsherrenart eben, wie auch folgendes Sprichwort belegt: Des Gutsherrn Freundlichkeit zieht dem Bauer das Hemd vom Leibe.

Lutz
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Hans am 11. Februar 2009, 19:15:00
Hallo Freunde,

ich zeig Euch mal, dass es auch anders geht - eben wegen der Leute, die den Euro ein paar Mal umdrehen müssen bevor sie ihn ausgeben.
Bei uns: Mitgliedsbeitrag Verein: 14 €
                "         Verband:15 €
         Zweitmitglieder sind beitragsbefreit.
Umlage : gibt es bei uns nur zweckgebunden -        nicht pauschal wie in Lutz´Staranlage

Aber: der 5 - köpfige Gesamt-Vorstand bekommt im Jahr auch nur 260 € Aufwandsentschädigung.
Das hat noch was mit Ehrenamt zu tun !

Grüße von

Hans

Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Markus am 11. Februar 2009, 19:37:00
Hallo Ihr,
bei uns beträgt der Mitgliedsbeitrag 50€, dazu kommen 0,20€ p/m² (im Schnitt 65€, die direkt an die Stadt gehen), Versicherung (mind. 28,00€, gehen direkt an die Versicherung), Wasser/Stromverbrauch (1:1 von Stadtwerke), Umlage Vereinshaus (Strom/Wasser/Versicherung), Umlage Energieverlust (schon in einem anderen Thread beschrieben), nicht geleistete Arbeitsstunden.
So daß am Jahresanfang eine Rechnung von 150€ bis 600€ rauskommt (je nach Verbrauch und Versicherung). Der Schnitt liegt bei ca. 250€.
Unser Vorstand bekommt pP 75,00€. Damit sind aber alle Autofahrten, Kraftstoff, Telefonate,... beglichen. Finde ich nicht zu viel.

@Lutz
Ich weiß nicht, warum du immer so sarkastisch antwortest. Wenn Du selber mal zu denen gehört hast, konntest Du aber wohl nicht viel ausrichten, oder *lol* (nur Spaß)

Gruß (ebenfalls NRW)
Markus
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: lutz am 12. Februar 2009, 09:46:00
Hallo,

@ Markus: Wenn man, wie ich, bei der ersten internen[!] Kritik -habe die Kritikpunkte bereits früher mal ansatzweise beschrieben- vom Vorstand "beurlaubt" wird ist nicht viel mit ausrichten... Daß ich daraufhin mein Mandat niedergelegt habe versteht sich ja von selbst, wollte ich doch nicht auch noch für "Urlaub" abkassieren.

Aufwandsentschädigungen mit 75 bis 260 Euro sind ja okay und, wie Hans zeigt, gehen nicht wirklich zu Lasten der Bezieher von Grundsicherung oder Hartz-IV. Wenn jedoch 1,800 Euro plus Fahrt-, Porto-, Telefonkosten und Kosten für ein privates Arbeitszimmer (trotz beheiztem Vereinshaus und -Büro) kassiert werden, und für verdiente Vorstandsmitarbeiter bei Beendigung der Vorstandsarbeit auf die Schnelle mal ein 400 Euro-Job geschaffen wird -"Das Büro muß regelmäßig einen Tag pro Woche besetzt sein, ist doch alles nur für unsere Mitglieder..."- möge man mir den Sarkasmus vergeben. DAS hat ja nun nicht wirklich mehr was mit Ehrenamt zu tun. Oder sollte ich mich da so sehr irren?

Und, um das nochmal klar zu machen; Ich habe nicht grundsätzlich was gegen (Kleingarten-)Vorstände oder Ehrenamt. Arbeite ja außerhalb des KGV selbst in solch einem -gar ganz ohne Aufwandsentschädigung- und weiß (hoffe) auch, daß die Mehrheit der Vorstände in den KG-Vereinen nicht zu den von mir beschriebenen Gutsherren gehören.

Grüße aus Sachsen

Lutz
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Hans am 12. Februar 2009, 11:35:00
Hallo Gartenfreunde,

Frage aus (für mich) aktuellem Anlass:

Wie geht Ihr in Eurem Verein mit Gartenfreunden um, die außer ihrer Gartenbewirtschaftung jahrzehntelang aktiv für den Verein tätig waren und deren Kräfte nun altersbedingt nachlassen, die unter Umständen in absehbarer Zeit werden aufgeben müssen, sich aber damit schwer tun, weil der Garten für sie all die lange Zeit ein Quell der Freude und seit Erreichen des Rentenalters nun Lebensmittelpunkt war ?

Hans
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Markus am 12. Februar 2009, 12:57:00
@lutz:
Da kann ich deinen Sarkasmus verstehen.
Unser Verein ist (meines Erachtens) nicht so, auch wenn wir bestimmt ein oder 2 Mitglieder haben, die das anders sehen würden. *lol*

@hans:
in Bezug auf was?
Bei uns haben Pächter die Möglichkeit nach Abgabe des Gartens passive Mitglieder zu werden. Wir haben sehr viel pM, auf die wir auch nicht verzivchten wollen, da diese auch einen guten Beitrag zu Gemeinschaft leisten.
In Bezug auf den Arbeitsdienst gibt es da keine Unterschiede. Da werden die Arbeiten halt so verteilt, daß jeder das bekommt, was er noch machen kann. Heiß begehrt ist zum beispiel unser "Kantinendienst". Wir haben ein Vereinshaus ohne Pächter. 3x in der Woche wird es für einen Stammtisch geöffnet, im Arbeitsdienst. Dann gibt es noch so Möglichkeiten wie Gardinen/ Handtücher/ ... reinigen, was ja auch keine körperlich anstrengende Arbeit ist.

Um wieder zum Thema zurück zu kommen; Unsere passiven Mitlgieder zahlen "nur" einen geringern Beitrag von 13,00€.

Gruß Markus
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Hans am 12. Februar 2009, 18:01:00
Hallo,

@ Markus
Ich hatte dabei nur an die Gartenbewirtschaftung gedacht.

Übrigens ist mir der Beitrag an die verkehrte Stelle gerutscht. Sollte eigentlich ein neuer Thread werden.

Grüße von Gans
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: lutz am 12. Februar 2009, 20:25:00
Hallo Hans,

ich kann ja nur sagen wie ich verfahren würde, aber trotzdem...

Ich denke: Sollen Sie doch ihren Garten behalten solange es ihnen noch Spaß macht, meinethalben Wiese, Obstbäume und -Sträucher und alles, was noch (fast) keine Arbeit macht, anbauen. Drittelregelung (oder wie auch immer) wird außer Kraft gesetzt für den betreffenden GF.
Begründung: Im BKleinG geht es immer um die KG-Anlage, nie um den einzelnen Kleingarten. Hatte ich in betreffendem Thread wohl auch schon mal ausführlicher angesprochen.
Und DAS wäre doch wirklich mal ein trefflicher GRUND das Gesetz mal beim Worte zu nehmen, ggf auch unsinnige bzw. abweichende weitergehende Bestimmungen aus der Vereinssatzung zu streichen. Oder?
Zudem frage man sich, ob Herzlosigkeit, denn das wäre ein Rausschmiss aus o.g. Grunde ja i.a.R., sich wirklich mit der immer hervorgehobenen Gemeinnützigkeit und dem vielzitierten Vereinsgedanken (Solidarität, Gemeinschaft, Gruppenkuscheln etc.) verträgt.
Auf den Seiten des Bundesverbandes findet sich mE auch ein Artikel, der ins selbe Horn stößt. Habe nur momentan leider nicht die Zeit, den herauszusuchen.

Gruß, auch an alle anderen,

Lutz
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Kapuzinerkresse am 14. Februar 2009, 14:41:00
Vielen Dank für die bisherigen Antworten

noch weiss ich nicht genau wieviel es bei uns werden wird. Aber ich befürchte, dass die 50€ Marke geknackt wird und meinem Empfinden nach sehe ich die "Sozialverträglichkeit" da schon gefährdet die ja ansonsten immer gerne im Zusammenhang mit den Kleingärtnern zitiert wird. Aber wenn ich das mit den bisherigen Beiträgen vergleiche liegen wird dann ja fast noch ganz gut.

Bei euren Beiträgen zu den "Aufwandsentschädigungen" kriege ich teilweise das Gruseln. Das das Ehrenamt als zweite Einnahmequelle mißbraucht wird finde ich empörend. Wie ist sowas überhaupt mit den Satzungen, der Gemeinützigkeit und dem Steuerrecht vereinbar?

Kapzunierkresse
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Altgärtner am 14. Februar 2009, 18:37:00
Hallo Kapuzinerkresse,

wir auch, aber es ist offenbar nicht so leicht, diesen Leuten das Handwerk zu legen.

Hans
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: renate am 15. Februar 2009, 17:39:00
hallo, hans. in unserer anlage gibt es, bis auf ausnahmen, gute nachbarschaft. die jungen helfen.wenn die älteren, der älteste ist bei uns 92,nicht mehr jedes unkräutlein sehen und die baumschnitte usw. nicht mehr auführen können, helfen die männer aus dem vorstand oder die gartenfreunde untereinander, was dankbar angenommen wird. gerade im alter braucht man doch sonne, erholung im garten und ein gutes miteinander. mit gruß, renate
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Chris2 am 03. März 2009, 17:34:00
HörtHört....
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Gerhard am 11. März 2009, 22:39:00
Werde Euere Beiträge mal mit zu unserer JHV nehmen. Vielleicht hört dann das Meckern auf.

Unsere Daten:
Anlage: 125 Gärten
Vereinshaus (verpachtet 400€ monatlich", Kinderspielplatz, 3 Parkplätze
Beitrag: 18 € , Familienmitglied wenn gewünscht 9 €
Kreisgruppe: 3 €
Landesverband: ausgetreten
Pacht: 11Cent pro m²
Umlage: keine
Strom: 33 Cent pro Kw, alle Kosten inbegriffen
Wasser: Pumpen
Trikwasser: Anm Haus kostenlos
Parlplätze: Frei
Pflichtstungen: 10
Für nicht geleistete: 6 €
Für "Überstunden" 5 € Gutschrift
Mitglieder über 70 sind befreit.
Bundesland Hessen

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: falbe am 15. März 2009, 19:13:00
am besten gleich noch das "Baumthema" mit auf die Tagesordnung setzen. In den Gärten muß endlich ein neuer Geist einziehen !
2x jährlich ne Untermieter-Laubsackaktion wäre auch nicht von schlechten Eltern....

Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: gerhard am 19. März 2009, 10:19:00
Falbe geht nach dem Motto:
Einer für alle  und alle für mich!
Wofgang Grupp
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Altgärtner am 19. März 2009, 17:15:00
dieser Falbe ist ein Spinner !
Titel: Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: Steffen am 27. März 2009, 15:45:00
Hallo,
bei der Jahresabrechnung 2008 für unseren Kleingarten ist erstmals bei den Energiekosten die Position "Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste" auf der Abrechnung erschienen. Der Betrag macht ca. 1/3 meines wirklichen Verbrauches aus. Was ist eigentlich in diesem Fall unter der Bezeichnung "Energieverlust" zu verstehen? Kann es sich hierbei Auch um Stromdiebstahl infolge manipulierter Zwischenzähler handeln?
Wer hat Erfahrungen damit und wie kann ich mich wehren?
MfG
Steffen
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: renate am 27. März 2009, 19:43:00
hi, steffen, energieverluste können ua. auftreten, wenn in der anlage nicht überprüfte alte Stromzähler noch eingebaut sind.bei uns ist es pflicht, alle 4jahre von einem zugelassenem elektriker die stromzähler überprüfen zu lassen u. das protokoll dazu  beim vorstand zu hinterlegen. wir hatten auch stromverluste.die stromleitungen, die in den 70ger jahren errichtet wurden waren nie überprüft worden.zuerst haben wir den Hauptzähler vom energieanbieter überprüfen lassen. der war io.das hat uns aber über 100€ gekostet.dann wurden durch eine elektrofirma messungen im erdreich durchgeführt und sogenannte kalte stellen und leitungsbrüche festgestellt.die reparatur der defekten leitung hat unserem verein an die 8.000€ gekostet.die fehlmenge müssen alle stromnehmer tragen, denn wer sollte sonst die rechnung bezahlen? mfg renate
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: gerhard am 27. März 2009, 20:53:00
Bei uns besteht das gleiche Problem. Hohe Stromverluste. Wir haben auch die Ursache gefunden.
Die Leitungen wurden in den 70er Jahren gelegt. Damals wurde pro Garten va 10 bis 20 kw und Jahr verbraucht.
Heute ist der Verbrauch im Schnitt 266 kw und Jahr. Dabei ist zu bedenken, dass Strom zu Stoßzeiten abgerufen wird. Dadurch werden die Leitungen so stark belastet, dass mehr oder weniger Spannungsabfall entsteht, zumal die Leitungen bis zu 250m lang sind.

Die Leitungen werden warm, Wärme ist Energie, die nicht am Zähler der Laube ankommt.

Abhilfe: Neue und stärkere Leitungen verlegen!

Wir erheben pro kw 33 Cent inclusive aller kosten

Der Satz wird jedes Jahr von der MV beschlossen.

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
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Eugen Roth
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: lutz am 28. März 2009, 12:03:00
Hallo Steffen,

zu den möglichen Ursachen für die Differenzen zwischen der Summe der Unterzähler und dem Hauptzähler haben meine Vorredner ja schon einiges gesagt. Dazu kämen noch die Meßdifferenzen, verursacht durch den Umstand, daß jeder der vielen Unterzähler erst bei einem bestimmten Wert "anspringt" und zudem selbst im "Leerlauf" Strom (wenn auch nur wenig) verbraucht. Und auch das summiert sich letzten Endes! Zudem kommt noch der Umstand, daß in vielen Gärten (im Vergleich mit Wohnungen) nur relativ wenig Strom verbraucht wird. Hier ein kleines Radio, da mal eine 7 Watt Stromsparlampe, bei der der Zähler (noch) nicht reagiert. Diese relativ vielen "Miniverbraucher" ergeben eben einen relativ hohen Prozentsatz. Wäre anders bei "Wohngärten" mit allem Schnickschnack.
Soweit meine möglicherweise etwas laienhafte Darstellung. Genau wird dir das sicherlich dein Stromversorger erläutern können.

Mußt du das mitbezahlen oder dich dagegen verwehren? Nun, mE dürften die Worte des BGB § 556 und des BGblatt vom 25.11.2003 S. 2346 und 2347 auch für Kleingartenvereine anzuwenden sein, gleich, wenn diese dort nicht explizit erwähnt werden.

Buchhalterisch sieht es meiner Meinung nach so aus (ich weiß, andere sind da anderer Meinung):
- Die Kosten für Elt. (und analog Wasser) sind für den Verein reine "Durchlaufposten", also der Verein darf weder Verlust noch Gewinn am Jahresende für diese Konten ausweisen. Einnahmen = Ausgaben! (*) Schon daraus ergibt sich, daß jeder Verbraucher/Kleingärtner anteilig diese Kosten zu tragen hat und nicht nur seinen "privaten" Verbrauch.(**)  Zudem ist es dem Verein verboten, die Mitgliedsbeiträge z. B. für die Begleichung der fehlenden Beträge bei der Stromabrechnung zu verwenden. Es besteht die sog. Mittelbindungspflicht, also Verwendung der Gelder nur für satzungsmäßige Zwecke.

(*) Frage an Gerhard: Wie errechnet Ihr im Vorfeld die Gesamtkosten im kommenden(!) Abrechnungszeitraum, die doch rein rechnerisch nötig wären, um den "Preis" je kWh auszurechnen? Wäre es nicht klüger, analog der NK-Vorauszahlung bei Wohnungen, diese Kosten ehrlich als Vorauszahlung zu verbuchen, am Jahresende anzurechnen, zuviel gezahlte Gelder zu erstatten bzw. andersherum zuwenig gezahlte Gelder nachzufordern?
Würde bedeuten: Nicht die MV beschließt den Preis sondern dieser errechnet sich nach den in Vorjahr tatsächlich! entstandenen Kosten. E=A.
 
(**) Manch einer scheint zu meinen, daß er einen direkten Vertrag mit seinem örtlichen Elt-/Wasser-Versorger habe. Dabei hätte der natürlich für die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen, es würden dem Laubenpieper jedoch nicht unerhebliche Anschlußkosten verursachen. (Von der rechtlichen Seite und der ggf. mangelnden Bereitschaft der Strom-/Wasserversorger mal ganz zu schweigen...) Wäre ein gutes Argument gegen jene, die meinen: Bei meinem Stromversorger kostet die kWh x,xxxx Cent, also zahle ich im Verein auch nicht mehr.
 
Und noch eine Frage möchte ich in den Raum stellen: Rechnet es sich wirklich, die alten Leitungen (nichts gegen nötige Reparaturen) durch neue, stärkere zu ersetzen? Nur, um scheinbar mehr Gerechtigkeit herzustellen Geld ausgeben das sich wann amortisiert?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

ps. Trolle bitte nicht füttern!
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: renate am 28. März 2009, 13:10:00
hi,steffen, ich hatte gestern ganz vergessen zu schreiben, dass in unserem gartenverein in diesem jahr zum 1.mal seit jahren keine fehlmengen mehr aufgetreten sind.die reparatur u. überprüfung haben sich also ausgezahlt.mfg renate  
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: Gerhard am 28. März 2009, 18:21:00
Hallo Lutz

Wir sehen das etwas anders. Die Stromkosten setzen sich zusammen aus Stromlieferung des Versorgers plus Unterhaltungskosten, die der Verein aufbringt. (Zählererneuerung, Veteilerinstandhaltung, Allgemeinstrom  usw.)

Wenn wir 33 Cent pro Kw von den Gartenbesitzern erheben, ergibt sich immer ein Überschuss. Der wird dann für Unterhaltung der Stromanlage verwendet oder einer Rücklage Strom zugeführt.
Über den Stand wird im Kassenbericht berichtet. Danach beschließt die MV den Kw Preis.
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: orchidee37w am 29. März 2009, 15:55:00
Wir zahlen jährlich 31 Euro Mitgliedsbeitrag, darin enthalten sind der Beitrag für den Kreisverband und die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Zweitmitglieder zahlen nicht extra.
Gruss
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Tom am 29. März 2009, 19:39:00
Hallo Lutz!
Dein Link haut leider nicht hin. Was beinhaltet er? Kann ich das woanders nachlesen?
Es grüßt Tom
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: Gerhard am 30. März 2009, 10:31:00
Nach eine Anmerkung zu der sehr ausführlichen Erklärung von Lutz
Lutz hat natürlich recht.
Strom ist ein durchlaufender Posten. Verluste dürfen nicht mit Vereinsgeldern ausgeglichen werden, da das den satzungsmäßigen Zwecken nicht entsprechen würde. "Gewinne" dürfen sehr wohl entstehen !
Bei einer spitzen Berechnung wird der Strom schon durch den Verein bezuschusst, denn Verwaltung usw verursacht auch Kosten.
Wie sieht es aber bei Unterhaltungskosten aus? wir haben im vergangenen Jahr ca. 2000 € für die Unterhaltung der Versorgeranlage ausgegeben. Das wären pro Garten ca. 180 € gewesen.Unsere Mitglieder waren froh, dass wir das nicht mit einer Umlage erheben mußten, sondern durch "Gewinne" der verganenen Jahre ausgleichen konnten.
In unserer Steuererklärung findet man immer das Konto "Rücklagen für Unterhaltung der Stromversorgung, Gartenanlage, Parkplätze,Spielplatz, Vereinsheim" von zur Zeit 16.000,- €
Das Finanzamt erkennt das immer an.
Unsere Mitglieder erhalten jedes Jahr einen sehr ausführlichn Kassenbericht in schriftlicher Form. Darüber wird diskutiert und über den Haushaltsplan des kommenden Jahres abgestimmt.
Beschlosen werden Mitgliedsbeitrag, Pacht, Umlagen, Stromkosten.
Wichtig ist, dass die Mitglieder immer umfassend informiert sind und wissen, dass mit ihren Geldern sorgsam und zweckmäßig umgegangen wird.
Unser Verein besteht nun seit 80 Jahren. Die Kassierer werden seit Gründung von einer Familie gestellt !(Gründer-Schwiegersohn-Schwiegersohn)
Die Mitglieder sind anscheinend zufrieden und das soll auch so bleiben.
Wir gehören übrigens keinem Landesverband an (zu teuer und nutzlos)und fahren gut damit!

Viele Gartengrüße aus Hessen von Gerhard

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: lutz am 30. März 2009, 12:10:00
Hallo Tom,
 
Sorry, wahrscheinlich wurde sie Seitenstruktur zwischenzeitlich verändert. Hier nochmal der Link in seiner vollen Größe
>
http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5304&action=showArticle&articleNr=903
<
Ohne Leerzeichen und sonstiges  von http bis 903 kopieren und im Browser einfügen.
Falls wieder was geändert wurde: => BDG, Fachthemen, Rechtliches und dort "Umlage" suchen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: Gerhard am 30. März 2009, 13:10:00
Hallo Lutz.

Der Link auf die Seite des BDG ist  nützlich aber??

Vor Jahren mußten wir 85.000,-DM Straßenanliegerkosten zahlen !
Da waren wir froh, dass wir Rücklagen hatten.
Es spricht also nichts dagegen, wenn die MV beschließt, eine Umlage zur Deckung der Kosten und zur Bildung einer ücklage zu erheben.


Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth

Noch ein Spruch:
Es gibt Leute, die so lange den Kopf schütteln, bis ein Haar in die Suppe fällt, um sich dann über das Haar in der Suppe zu beschweren.
Unbekannt

Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: lutz am 30. März 2009, 13:17:00
Hallo Gerhard,

ich finde es gar nicht falsch, wie ihr es handhabt. Im Vergleich zu unserem Verein gar Spitze!
Nur, um die Transparenz zu erhöhen, würde ich eben die Nebenkosten (ohne Investitionen und Erhaltung) 1:1 umlegen und so auch abrechnen. Jeder sieht: soviel hat die NKPosition x den Verein gekostet, das ist mein Anteil an der Gesamtmenge - kenn ich von meiner NK-Abrechnung zu hause. Ist auch leicht zu kontrollieren, weil ich die Versorger-Rechnung einsehen kann...
Rücklagen beschließt die MV ebenso wie Investitionen, ersteres finanziert über den M-Beitrag und die Investitionen über Umlagen. In Eurer Buchhaltung (zumindest gegenüber dem FA) macht ihr doch schon genau das. Das sollte der allgemeinen Zufriedenheit -oh, wie ich euch beneide!- keinen Abbruch tun.
Wäre womöglich beim nächsten Generationswechsel eine Überlegung wert ;-)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

ps. Verrätst du mir auch, wie es bei Euch derzeit mit dem Mitgliedsbeitrag - 400qm Garten, 24qm Laube - aussieht.
Bisher scheinen wir ja eisern die Spitzenreiterposition mit Aussicht auf den Preis; "Der Goldene Spaten" (oder war\'s "Das goldene Löffelchen"?) für den unsozialsten Kleingartenverein zu halten.
Titel: Re : Die Antwort auf den Rechnungseinspruch
Beitrag von: lutz am 30. März 2009, 18:36:00
habe ich hier

>>http://www.gartenfreunde.de/forum/forum.php3?action=showMsg&id=9138&thema=8<<

hinterlegt.

Lutz
Titel: Re : Umfrage Mitgliedsbeitrag
Beitrag von: lutz am 30. März 2009, 18:52:00
Hallo Gerhard.

Es spricht doch auch nichts gegen die Bildung einer Rücklage. Könnte doch bei der MV so ablaufen:  

Die MV beschließt x % des Mitgliedsbeitrages zur Bildung einer satzungsmäßigen Rücklage zu verwenden. Eine Obergrenze von X Euro darf nicht überschritten werden (zeitnahe Verwendung der eingenommenen Gelder.)

Oder: Die MV beschließt, den Überschuß aus der Umlage Y für die Rücklage (ggf. Projekt benennen) zu verwenden.

Eine solche Verwendung des Überschuß aus Wasser (Elt)-einnahmen scheint mir problematisch, denn im ungünstigsten Fall hat einer gar kein Wasser verbraucht zahlt also nichts zur Bildung dieser Rücklage.

Mir schien es nur wichtig, daß Nebenkosten und anderes nicht vermischt werden sollten. Erhöht die Transparenz. Und das dann auch die Bereitschaft, sich selbst mit einzubringen. (Weiß ich von anderer ehrenamtlicher Arbeit.)

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: Gerhard am 30. März 2009, 20:48:00
Hallo Lutz, schau mal hier.

http://www.gartenfreunde.de/forum/forum.php3?action=showMsg&id=9065&thema=8

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
Titel: Re : Umlage für anteilig zu tragende Energieverluste
Beitrag von: lutz am 31. März 2009, 07:55:00
Sorry, ist in meinem behaarten Zettelkasten irgendwie zu weit nach unten gerutscht. Hatte ich natürlich gelesen.
Gruß
Lutz