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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: orchidee37w am 09. April 2009, 07:28:00

Titel: Gartenordnung
Beitrag von: orchidee37w am 09. April 2009, 07:28:00
Wie handhabt ihr die Durchsetzung der Gartenordnung bzw des BKGG? Eher mit Überzeugungsarbeit auf Zeit oder mit Strenge und Druckmittel?

Gruss
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: Karl am 10. April 2009, 07:13:00
Alle Meckerer und Querulanten werden
aus dem Verein geworfen.
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: Hans am 10. April 2009, 13:38:00
Hallo,

mit Geduld und Überzeugungsarbeit in der Versammlung
und Veröffentlichungen, etwas härter schon mal im Gespräch über den Gartenzeun, je nachdem wie der Betreffende sich verhält (Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil).

Grüße von

Hans
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: Burchard am 10. April 2009, 17:23:00
Hallo,

im Rheinland sind beides eigentlich nur Vorschläge - da wird auch Seites der Verbände mal was "großzügig übersehent"!
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: orchidee37w am 10. April 2009, 20:04:00
bei uns ignoriert der Kleingärtner nette Worte des Vorstandes - und bei härteren Worten wird versucht den Vorstand abzusetzen.
In Sachsen-Anhalt ist alles etwas anders als woanders...
So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende, werde das Amt wohl doch niederlegen.

Gruss
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: Chris2 am 11. April 2009, 00:47:00
Gut gebrüllt @Hans .
Bei uns gibt es neuerdings auch so ein Klotz im Garten, allerdings erst nachdem die Zypresse gekeilt wurde !
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: gerhard am 11. April 2009, 16:09:00
Verstöße kann man am besten und wirksam damit bekämfen, indem man mal den Ablauf einer Gartenübergabe veröffentlicht.
Fall:
Garten abgeschätzt, Wert 1400 €
Rückbao der zur großen Laube.
Rückbau zweite Baulichleit,
Entfernen nicht erlaubter Gehölze
Pflegerückstände usw.
Kosten für Beseitigung geschätzt 1600 €
Altbesitzer rührt sich nicht.
Arbeiten werden vom Verein erledigt.
Altbesitzer bekommt Abrechnung und muss 200 € bezahlen.
Weigert sich natürlich.
Bekommt nach dreimaliger Mahnung MAHNBECHEID und letztendlich kommt der Gerichtsvollzieher.

Wenn das einmal bekannt ist, wird sich jeder überlegen, ob er unbedingt noch einen zweiten Geräteschuppen baut oder Tannen in den Garten setzt.

Alle Bestimmungen haben eine Begründung und die muss man vermitteln.  Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass nur  etwas verlangt wird, weil der Vorstand das so will.
#
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Es gibt Leute, die so lange den Kopf schütteln, bis ein Haar in die Suppe fällt, um sich dann über das Haar in der Suppe zu beschweren
Unbekannt
Titel: Re : Gartenordnung
Beitrag von: Hans am 11. April 2009, 19:11:00
@chris2,

mit dieser Methode bin ich aber 40 Jahre als Vorsitzender recht gut gefahren, also muss schon etwas daran sein.

Hans