Sehr geehrte Redaktion,
seit den letzten Ausgaben verfogen wir mit sehr grossem Interesse Ihre Artikel zur Wertermittlung!
In der neu erschlossenen Anlage
"Am Trützsch",Dresden - Nickern erwarben wir 1999 eine Parzelle. Leider war es uns nicht möglich,aufgrund zweier familiärer Pflegefälle,diese weiter zu bearbeiten. Deshalb kündigten wir
fristgemäß 2007.
Die gebührenpflichtige Wertermittlung (40,00 €)ergab einen Wert des Gartens von 2165,00€ ,erhalten haben wir im August 2008 nach Ausschreibung des Gartens durch die Sparte von den neuen Pächtern 800,00 € !Was nutzt dem Altpächter ein Wertgutachten, wenn er nur ca. ein Drittel des ermittelten Wertes bei Übergabe des Gartens erhält?
Mit freundlichem Gruß
Maritta Vogel
Hallo Maritta,
das Schätzergebnis bezeichnet die Obergrenze des Preises, zu dem der Garten "verkauft" werden darf.
Ansonsten ist dieser Preis Verhandlungssache und wird hauptsächlich von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Da habt Ihr ein bisschen Pech gehabt.
Hans
Hallo M Vogel,
du verkauft dein Inventar an einen Nachfolger. Der bietet nur 800. Wenn das dir nicht reicht, solltest du dir wenigstens die Mühe machen und selbst mit entsprechendem Werbeaufwand einen Käufer suchen.
Es ist unklug, einen Pachtvertrag zu kündigen, bevor man einen Nachfolger gesucht hat.
gruß eckhard
Hallo,
zunächstmal, schön dass es so ein Forum gibt.
Ich habe da auch mal eine Frage.
Ich höre immer, eine sogenannte Wertermittlung ist eine Vorraussetzung für den Verkauf der Laube und der Anpflanzungens also meines persönlichen Eigentums an den Nachfolgepächter. Sie soll ein Nachweis sein, dass bei einer Gartenübergabe dem Sozialcharakter des Kleingartenwesens entsprochen wird.
Mich interessiert nun sehr, wo die Verpflichtung dieses "Sozialcharakter des Kleingartenwesens" eigentlich niedergelegt ist. Wer schreibt den Vereinen/Mitgliedern dieses vor und woraus ergibt sie sich ?
Warum muß sich der Verpächter (Verband oder Kleingartenverein beim Verkauf fremden Eigentums einmischen ?
Kurt Schmidt
Hallo,
ich höre und lese immer, dass die sogenannte Wertermittlung nicht nur eine Vorraussetzung für den Verkauf des persönlichen Eigentums an den Nachfolgepächter ist, sondern auch ein Nachweis dafür sein soll, dass bei einer Gartenübergabe dem Sozialcharakter des Kleingartenwesens entsprochen wird.
Mich würde interessieren, wo die Verpflichtung diesen "Sozialcharakter des Kleingartenwesens" eigentlich niedergelegt ist.
Wer schreibt den Vereinen/Mitgliedern dieses vor und woraus ergibt sie sich ?
Warum muß sich der Verpächter Verband/Kleingartenverein beim Verkauf der Laube und der Anpflanzungen, es handelt sich dabei ja um fremden Eigentums einmischen ?
Kurt Sch.