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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Josef Rensinghoff am 11. Juni 2009, 10:36:00

Titel: Geräteschuppen größe
Beitrag von: Josef Rensinghoff am 11. Juni 2009, 10:36:00
Ich habe den Neubau eines Geräteschuppen vor, und da wir diverse Größen von Geräteschuppen im Kleingartenverein haben und auch einige davon in den letzten Jahren enstanden sind wÜrde hier vom Vorstand meines wissend Präzidenzfälle geschaffen.

Ich würde mich gerne bei der Erstellung des neuen  Geräteschuppens auf einen kleinsmöglichen Durchschnitsmas  einstellen -- Grüße  H 180 -  T 160  B 3,00

Nun teilte mir der Vorstand mit, ich muss mich an die Bauvorschriften haten und hätte nur
bestimmten Maße zu Berücksichtigen.

Welche Maße sind es genau . ich habe im Forum verschidiene Maße gelesen.
Titel: Re : Geräteschuppen größe
Beitrag von: Horst am 12. Juni 2009, 06:44:00
Hallo Josef;
nach strenger Auslegung nach dem BKleingG
ist im Kleingarten nur die Laube als Baukörper gestattet (BKleingG § 3). Sie soll
dem vorübergehenden Aufenthalt  u n d
der Unterbringung von Geräten dienen,
also kein extra Schuppen.
Ausnahme könnte nach dem BKleingG der Bestandsschutz bestehender Schuppen
im Osten sein. Bist du im Osten? Falls ja,
käme nur reparieren der alten Laube am alten Platz in Frage, wie gesagt nach dem BKleingG.
Trotzdem lassen einige Vereine und Verbände im Osten und im Westen extra Schuppen in eigener Verantwortung zu und erlassen dazu auch eigene ,,Bauvorschriften", die sehr unterschiedlich sein können.
Auch hier: Es ist nicht so einfach.
Bitte mehr Infos, z. B. was für Bauvorschriften?

Horst
Titel: Re : Geräteschuppen größe
Beitrag von: peter am 15. September 2009, 15:11:00
Normalerweise dürfen nicht mehr wie 24qm umbauter Raum im Garten sein. Bei uns sind die Gartenlauben ca.21qm plus 3qm Geräteschuppen.
Die Pergola darf dann aber nicht überdacht werden. mfg. peter