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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Elke am 12. August 2009, 05:56:00

Titel: Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: Elke am 12. August 2009, 05:56:00
Hallo, kann mir jemand sagen, wo ich konkret nachlesen kann, ob solche Riesenbäume im Kleingarten gestattet sind.
Wir haben einen Pächter, dessen Baum beeinträchtigt zum Einen durch Schattenwurf zum Anderen durch Unmengen Laub die umliegenden 2 Gärten extrem. Wir als Vorstand möchten ihm nun nahelegen, den Baum zu entferen oder zumindest stark einzukürzen. Diese Diskussion mit ihm haben wir seit Jahren, er ist sehr uneinsichtig.
Wo finde ich hieb- und stichfeste Angaben über dieses Problem?  elke
Titel: Re : Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: eckhard am 12. August 2009, 09:34:00
wenn überhaupt, in deiner Satzung oder Gartenordnung  die dem Pachtvertrag zugrunde liegt.

Wenn es dort keine klaren Regeln gibt (das gibt es auch bei mir), hat der Vorstand keinen Handlungsdruck.
Wenn die Nachbarn das Laub stört, sollten sie einem freundschaftlichen Kompromiss  untereinander anstreben  -  aber dabei  habe ja wir Kleingärtner grosse Hemmungen....
Titel: Re : Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: Sven am 12. August 2009, 17:31:00
Hallo Elke

Schau bitte mal in die Rahmenkleingartenordnung deines Landesverbandes

Gruss Sven
Titel: Re : Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: Viola am 13. August 2009, 09:03:00
Hallo Elke,

mach Dich bitte auch schlau über die Baumschutzverordnung Eures Bundeslandes!

Bei uns in Berlin sind Walnüsse geschützt ab einem Stammumfang von 80cm, das heißt Verbot zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen.

Für geplante Arbeiten an geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag (gebührenpflichtig) zu stellen und eventuell sogar Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Bei uns in der Kolonie steht auch eine mächtige Walnuss über zwei Gärten, geschätztes Alter so um die 50 Jahre, über 100 Jahre halten die schon durch.Die Pächter haben sich arrangiert und jeder der will kann sich die Früchte aufsammeln.

Gruß Viola
Titel: Re : Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: eckhard am 13. August 2009, 13:38:00
hier scheint wieder mal die Frage enthalten zu sein: Muss alles was vom Pächter dem Vorstand  vorgetragen wird, zu Aktionen führen?

Muss der Vorstand nicht NUR das machen, was von ihm klipp und klar per Gesetz und Verordnung des Landes  verlangt wird? - Übrigens -  Eine Verordnung eines Verbandes ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich Teil das Pachtvertrages ist.

Einige Vorstände kümmern sich über alles mögliche, haben aber nicht ein mal ihre Schularbeiten gemacht - als da wäre z B : eine lückenlose Dokumentation über den Kleingartenstatus der Anlagen der letzten 25 Jahre.
Titel: Re : Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: Jörg am 14. August 2009, 03:12:00
Hallo Eckhard,

hiermit beziehe ich mich auf deine folgende Aussage:

Einige Vorstände kümmern sich über alles mögliche, haben aber nicht ein mal ihre Schularbeiten gemacht - als da wäre z B : eine lückenlose Dokumentation über den Kleingartenstatus der Anlagen der letzten 25 Jahre.

Bitte erläutere diese einmal näher. Unser Vorstand äußert nämlich ständig er wäre für die viele Zustände im Gartenverein nicht zuständig, das hätten die Vorgänger zu verantworten (Unser Vorstand blickt auf eine über 10 Jahre lange Amtszeit zurück).
Titel: Re : Walnussbaum im Kleingarten
Beitrag von: eckhard am 14. August 2009, 10:10:00
Hallo Jörg,
in den dokus des BDG der letzten 2 Jahre gibt es infos dazu. Es hatte ein Grundstücksbesitzer einem Pächter (Kleingartenverein) die Pacht verfünffacht, weil er unterstellte, das die Anlagen nicht den Forderungen des BKleinGaG entsprächen.
lt Gericht trägt der Verein die Beweislast. Es muss nachgewiesen werden, dass die Gärten von Anfang an den Forderungen des Gesetzes entsprachen.

Als kommentar war zu lesen: Da kommt ja ne Menge Arbeit auf uns zu - viele ehemalige Kleingärtner sind schon gestorben - da mussen Zeugen befragt werden usw.
Das veranlasste die damalige 2. Vorsitzende des Landesverb SH  hier in der Gartenzeitung (lokal SH) den Satz zu schreiben: Wenn das so sein muss, dann ist bei den meisten Kleingärtenvereinen der Kleingartenstatus in Gefahr.
Dieselbe war auch Kreisfachberaterin ( diese sind in diesen Fachfragen hier auch zuständig ) - Nicht lange danach war sie nicht mehr im Vorstand.
Das Thema ist schnell wieder in den Schubladen verschwunden.

Stattdessen gehen viele Vorstände dazu über, ihre Pächter z B beim Ausbau ihrer Lauben bis zu Größen von 3 X 24m² unbehelligt zu lassen, um sie dann bei Pächterwechsel mit Rückbauforderungen zu konfrontieren.
gruß eckhard