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Kategorien => Krankheiten/ Schädlinge/ Nützlinge => Thema gestartet von: Reynard25 am 24. August 2009, 19:26:00

Titel: Delegierter Kreisversammlung
Beitrag von: Reynard25 am 24. August 2009, 19:26:00
Hallo Gartenfreunde,

mehrere Gartenvereine unseres Kreisverbandes haben eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragt, die zum Ziel hat, den Kreisvorstand zu veranlassen, den Geschäftsführer zu entlassen. Die Gründe hierfür möchte ich mal aussen vor lassen.

In der Satzung des Kreisverbandes steht u.a. "Der Mitgliederversammlung gehören an: ein Delegierter je Verein"

In der Satzung unseres Kleingartenvereins steht nichts dazu, ob und wie ein Delegierter gewählt werden muss. Daher ist es üblich, dass ein Vorstandsmitglied diese Funktion wahr nimmt.

Die Abwahl des Geschäftsführers ist ein sehr kontroverses Thema. Ein Teil unserer Gartenfreunde ist dafür, ein anderer Teil dagegen.

Nun meine Frage: Wie müsste Eurer Meinung nach der Delegierte unseres Vereins abstimmen?
-- Beschluss des Vorstandes
-- seine eigene Meinung
-- Umfrage/Abstimmung der Vereinsmitglieder

Gab es bei Euch schon mal einen ähnlichen Fall?
Titel: Re : Delegierter Kreisversammlung
Beitrag von: Re(e)Bell am 24. August 2009, 20:57:00
Hallo,

wer erteilt den Delegierten den Auftrag, d.h. wer wählt den Delegierten ? Dessen Meinung sollte er repräsentieren.
Titel: Re : Delegierter Kreisversammlung
Beitrag von: Reynard25 am 24. August 2009, 21:11:00
Hallo,

wie ich schon geschrieben hatte: Es gibt keine Wahl des Delegierten, da das in der Satzung nicht vorgesehen ist.

In unseren Fall wird vom Vorstand ein Vorstandsmitglied zur Kreisversammlung delegiert. Also müsste er nach Deiner Meinung die mehrheitliche Vorstandsmeinung vertreten. Diese stimmt aber in diesem Fall offensichtlich nicht mit der Mehrheit der Mitglieder überein.
D.h. Pech gehabet - der Vorstand ist ja gewählt?
Titel: Re : Delegierter Kreisversammlung
Beitrag von: Re(e)Bell am 24. August 2009, 22:00:00
Hallo,
deine Schlußfolgerung ist richtig.

Aber, was ist eigentlich, wenn der Delegierte entgegen einem Auftrag oder ohne Auftrag nach seinem Gewissen abstimmt ? (Ist es ein imperatives Mandat ?)
Was könnte der Vorstand dann machen ? (Nichts, da die Abstimmung trotzdem gültig ist).
Titel: Re : Delegierter Kreisversammlung
Beitrag von: Hans am 25. August 2009, 18:29:00
Hallo Reynard,

bei uns steht auch nichts in der Satzung über die Wahl von Delegierten. Wir haben all die Jahrzehnte (!) über trotzdem versucht, anlässlich der Jahresversammlung einen zu wählen.
Reaktion: Desinteresse, was dann zu Folge hatte, dass sich ein Vorstandsmitglied bereit erklärte, an der Delegiertenversammlung teilzunehmen - oder auch nicht. Dann ging eben keiner hin. Nach meiner Erfahrung sind derartige Veranstaltungen oft nur der Sieg des Hintern über den Verstand. Hat natürlich der Verein ein echtes Interesse an der Teilnahme, dann sollte sich auch einer finden ! - Satzung hin oder her.

Hans