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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: andrea am 24. Oktober 2009, 15:14:00

Titel: Gartenkündigung
Beitrag von: andrea am 24. Oktober 2009, 15:14:00
Hallo alle zusammen,

ich möchte gerne Eure Meinung zu einem Problem hören, das wir bei uns in der Anlage haben. Zum 31.10. eines jeden Jahres endet das Gartenjahr. Zu diesem Zeitpunkt werden die Gärten gekündigt und neu vergeben.
Wir sind eine kleine Anlage mit 42 Gärten in Baden-Württemberg. Dieses Jahr haben außergewöhnlich viele ihre Gärten aufgegeben. Altershalber, gesundheitlich usw. Darunter auch eine Frau, die den Garten vor 2 Jahren von ihrem geschiedenem Mann übernommen hat. Die Arbeit wird ihr zuviel. Sie hat also unserem 1. Vorsitzendem erklärt, dass sie den Garten aufgeben will. Er hat ihr daraufhin gesagt, dass sie schriftlich kündigen muss. Da so viele Gärten frei wurden, hat unsere Schätzungskommission alle Gärten am 3.10. diesen Jahres geschätzt. Für den Garten dieser Frau hat sich intern ein Gartenfreund beworben. Bei diesem Schätzungstermin hat sie gefragt, wer ihr Garten gekommt, da sie den Garten nicht jedem gibt. Da hat unser 1. Vorsitzender meiner Meinung nach schon den 1. Fehler gemacht. Er hat ihr gesagt, wer sich für den Garten interessiert. Die Frau hat sich dann drei oder vier Tage später mit dem potentiellen Neubesitzer getroffen und schon geklärt, was im Garten bleibt und was sie mitnimmt. Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Schätzpreis für den Garten bekannt. Als sie dann am 19.10. erfahren hat, dass sie für ein altes Haus, bei dem das Dach undicht ist nur 750,-- Euro bekommt und ein anderer Gartenfreund für eine "Bruchbude, die abgerissen werden muss, da der Boden durchgebrochen ist", 450,-- Euro bekommt, war sie nicht einverstanden. Sie hat sich 1300,-- Euro vorgestellt. Gestern, am 23.10., haben sich der 1. Vorstand, der Gartenschätzer und die Frau getroffen. Die beiden Herren konnten ihr nicht begreiflich machen, warum dieser Preis zustandegekommen ist. Sie hat ihre vorgefasste Meinung gehabt.Dabei hat sie gesagt, dass sie den Garten nicht unter 1300,-- Euro hergibt. Und da keine Seite nachgegeben hat,hat sie dann im Vereinsheim rumgebrüllt: Sie braucht Zeugen und sie gibt den Garten nicht auf.
Jetzt meine Frage: Da sie bis heute noch nicht schriftlich gekündigt hat, kann sie das so machen oder wie ist das? Der Garten des Tauschenden ist ja auch schon vergeben. (Wir sind in der Lage, dass wir eine lange Warteliste haben.)
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Bernd am 24. Oktober 2009, 19:48:00
Hallo Andrea

Nein kann Sie nicht laut Bundeskleingartengesetz § 7

Die Kündigung bedarf immer der Schriftform.
Da dies laut Deinen schreiben nicht erfolgte, ist der Garten auch nicht gekündigt, Folglich darf er vom Vorstand auch nicht Vermittelt oder Vergeben werden.

Bernd
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Rapunzel am 25. Oktober 2009, 08:17:00
Hallo Andrea
Sehe ich leider auch so.
Der Vorstand hat sich wirklich nicht korrekt verhalten bei der Gartenabgabe.
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: eckhard am 25. Oktober 2009, 09:35:00
Hier liegt m E ein grundsätzliches Problem.
Auf der eeinem Seite hat ein Verein oft eine Warteliste für die Vergabe der Gärten, auf der anderen Seite hat der scheidende Pächter das Recht, seine Sachen nach seinen Vorstellungen zu verkaufen.

Der Vorstand müßte seine dienende Funktion selbstverständlich auch dem scheidenden Gärtner gegenüber aufrecht erhalten,

Der Gärtner tut gut daran -wie hier - nicht eher zu kündigen, bis die Übergabemodalitäten in Ruhe geklärt sind.
Aus reiner Bequemlichkeit werden oft Gärten nur verpachtet, wenn zugleich - nicht vorher - ein Nachpächter als Mitglied aufgenommen wird.
Machtausübung rangiert weit vor Höflichkeit und Anstand.
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: andrea am 25. Oktober 2009, 09:43:00
Danke für die Antworten. Ich habe es mir schon halber gedacht.
Jetzt habe ich noch eine andere Frage: Kann sich jemand über den von Gartenschätzern errechneten Betrag hinwegsetzten und einfach sagen ich will mehr Geld dafür? Weil, das ist ja eigentlich der Knackpunkt. Die Schätzer haben eine Betrag von 750,-- Euro ermittelt. Der eigentliche Betrag liegt bei 1035,-- Euro. Aber nachdem das Dach mehr als undicht ist und der nachfolgende Pächter einiges dafür ausgeben muss (neue Welleternitplatten evtl. sogar neue Dachbalken)kann im Kalkulationsprotokoll das eingegeben werden und daür eine Summe eingestzt werden, die dann automatisch abgezogen wird. Wenn das stimmt, was mir gestern noch zu Ohren gekommen ist, hat sie mit einem anderern "Gartenfreund", dessen Sohn den Garten haben will (aber mindestens noch 4 Anwärter vor ihm auf unserer Warteliste sind) einen Preis (nämlich 1300,--Euro)  ausgemacht, damit der den Garten bekommt. Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder seinen Preis festsetzt, von dem er meint dass er gerechtfertigt ist? Für was macht man dann noch eine Gartenschätzung?
Grüßle
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: eckhard am 25. Oktober 2009, 09:55:00
Da muss der Preis von 1000,-€ machbar sein.
Oder sind alle nicht Kompromiss bereit?
Eine Gartenschätzung wird im übrigen nur bindend, wenn eine entsprechende Landesverordnung die Kriterien einer Schätzung vorschreibt, eine "Verbandsschätzung" muss der Pächter nicht anerkennen.
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Bernd am 25. Oktober 2009, 15:14:00
Hallo Andrea

Also das mit den Preis überlässt unser Vorstand den alten und den neuen Pächter ich hatte vor 12 Jahren auch ein Schätzungsprotokoll und mein Vorgänger wollte mehr haben dort haben wir uns in der Mitte getroffen und damit war alles erledigt. Ich kann mich nicht daran erinnern dass der Vorstand sich für den Preis Interessiert hat. Wer den Garten am Ende bekommt entscheidet meiner Meinung nach immer der Vorstand den er schließt die Pachtverträge ab.
Aber das sind 2 Verschiedene paar Schuhe. Dein Vorstand sollte erst einmal die ganzen zusagen zurück nehmen da ja die schriftliche Kündigung nicht eingegangen ist. Somit Ihr den Garten auch nicht Vermitteln dürft. Unser Vorstand reagiert generell erst wenn die Kündigung schriftlich eingegangen ist, solche Fehler wie bei euch sollten eigentlich einen Vorstand nicht unterlaufen. Ich denke Eckhard hat Recht wenn man sich in der Mitte (1000 €)einigen kann ist doch allen geholfen und man kann auch nicht von Wucher sprechen.

Bernd
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: dora am 25. Oktober 2009, 16:31:00
hallo

bei uns steht das im Pachtvertrag, dass der Preis von der Schutzkommission ermittelt wird.

Gruß dora
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Bernd am 25. Oktober 2009, 17:02:00
Hallo Dora

Das mag ja sein aber ich glaube erst mal nicht dass ich mich an den Preis halten muss solange kein Wucher betrieben wird. Weil es mein Eigentum ist was auf meiner Parzelle steht, für mich wäre das ein Richtwert. Und wenn meine Parzelle auf  700,- € geschätzt ist und ich einen Käufer finde der trotz Kenntnis über das Protokoll der Schätzung mehr bezahlt von mir aus 900,- € verkaufe ich. Den das geht denn Vorstand meiner Meinung nach nichts an oder. Ich schreibe doch meinen Nachbarn auch nicht vor das er sein PKW nur laut Schwackeliste verkaufen darf. Die Vorstände sollten sich darauf Konzentrieren das die Kleingärtnerische Nutzung gegeben( Dann hätte man solche Probleme wie Lili nicht) ist. Und sich aus den Preisen Raushalten solange kein wuchern erkennbar ist und selbst dann wäre es ein Zivilstreit zwischen mir und den Nachpächter.Ich glaube nicht das dies Gesetzlich geregelt ist.

Bernd
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: eckhard am 25. Oktober 2009, 17:17:00
Hallo bernd,
in SH gibt es eine Verordnung vom Land das die
Kleingartenschätzung regelt.
In anderen Ländern ggf auch
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Bernd am 25. Oktober 2009, 17:57:00
Hallo Eckhard

Erst einmal Danke für die Info

Jetzt habe ich mir die Richtlinie von Hamburg angesehen und dort steht: Der ermittelte  Schätzwert ist der Verbindliche Höchstpreis zu dem die Parzelle an den neuen Pächter übergeben werden darf. Hier ist nun alles aufgeführt was in der Parzelle steht. Was nicht aufgeführt wird sind die Werkzeuge und Maschinen und die innen Einrichtung. Da du ja mal Schätzer warst habe ich jetzt eine Frage? Du Schätz meinen Garten auf  700,-€ enthalten sind Laube, Bäume, Sträucher Wegumrandung Platten usw. jetzt habe ich in der Laube eine Eckbank mit Tisch stehen einen Kühlschrank Kaffeemaschine und einen Schrank der ja nicht bewertet wird. Im Schuppen habe ich einen Rasentrimmer Rasenmäher Häcksler eine Kettensäge und eine Heckenschere. Sowie Gartengeräte von Wolf und Gardenia die ja nicht billig sind. Darf ich jetzt für diese Sachen 200,- € nehmen da ich es ja bei Abgabe des Gartens diese Sachen  nicht mehr brauche. So komme doch auf eine Summe von 900,- € Verstoße ich jetzt gegen den Satz den ich oben angeführt habe. Oder bezieht sich das nur auf die Schätzung und für die Werkzeuge und Inneneinrichtung darf ich einen gesonderten Preis also die 200,-€ extra nehmen.


Bernd
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: andrea am 26. Oktober 2009, 07:00:00
hallo zusammen,
das klingt ja alles sehr interessant. Aber es geht nicht um Kühlschrank, Boiler und Rasenmäher. Also demm Privaten. Da haben sich die beiden Parteien geeinigt. Das geht uns als Vorstand auch nichts an. Uns geht es nur um den Preis für Laube, Bäume, Sträucher usw. Bei uns in BW ist eine Schätzung auch bindend. Sonst könnte man sich die Schätzungen ja schenken und jeder nach Gutdünken seinen Garten "verkaufen".Sie kann dann  nicht sagen, sie will 1300,-- Euro, wenn der Schätzwert nur 750,-- Euro rausbekommt. Meiner Meinung nach hat sie sich mit jemandem abgeprochen und der hat ihr unabhängig vom Schätzwert diesen höheren Betrag versprochen. Aber wie schon von euch festgestellt, vergibt der Verein den Garten und nicht der abgebende Gärtner.
andrea  
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: eckhard am 26. Oktober 2009, 08:38:00
Hallo Bernd,
nur was in den Schätzrichtlinien steht wird bewertet. Mit anderem kann der Pächter verfahren, wie er möchte, sie müssen aber mitgenommen werden, wenn sie der Nachpächter nicht übernimmt.
Hallo andrea,
der Besitzer  aller Sachen (auch Laube ) kann diese auch abbauen, mitnehmen verschenken (Pflanzen nicht ohne Rücksprache). Die Durchführung einer Schätzung muss von allen Beteiligten als Hilfe verstanden werden. Das Auftreten der Schätzer und deren Auswertung muss mit Respekt und Fingerspizengefühl und Höflichkeit gemacht werden. Nichts sollte "durchgedrückt" werden
Wenn der Verein seine Vergabeliste nicht als Hilfmittel sondern als Druckmittel einsetzt, hat der Vorstand seine eigentlichen Aufgaben mal wieder gründlich missverstanden. Konsens sollte immer das oberste Ziel sein.
gruss eckhard
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Lili am 26. Oktober 2009, 23:56:00
Hallo,ich möchte Euch mal erzählen, wie es bei mir jetzt abgeht:Am Samstag wurde mir ein Termin Übergeholfen,wo sich die potenziellen Nachpächter  meinen Garten ansehen konnten.Unsere Vorsitzende saß im Vereinshaus und hat die Interesenten im Halbstundentakt bestellt.Ihr Mann und noch ein Mann vom Vorstand sind mit den Familien durch meinen Garten gegangen.Ich hab alles erklärt und dann wurde sich verabschiedet.Dann warten...dann die Nächsten.Nach einigen Tagen wurde ich angerufen und ich wurde noch einmal darauf higewiesen meinen Schuppen abzureißen.Dabei habe ich erfahren,daß sich der Vorstand auf eine Familie geeinigt hat.Aber mir wurde nicht gesagt,wie ich sie kontaktieren kann!Keine Telefonnummer oder Adresse,mit der Begründung:Ich mach das mit dem Verkauf!Nun denke ich,daß der Verein den Grund und Boden verpachtet ,aber sich nicht in die Verkaufsverhandlungen einmischen darf.Ich blöde Tomate hätte mir ja die Adressen sagen lassen können,aber bei 3 Familien wollte ich erst mal abwarten,wer unserm Vorstand genehm ist.Dumm gelaufen...Jetzt soll ich auf die Übergabeverhandlung warten und alles unter den strengen Augen unserer Vorsitztenden verhandeln.
Ich würde gerne wissen,ob ich sie beim Verkaufsgespräch ausschließen kann,denn ich möchte so private Dinge nicht vor Frau... besprechen.Frage- habe ich das Recht, mir die Telefonnummer der Nachpächter geben zu lassen ??
Mit freundlichen Grüßen Lili
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: Matthias am 01. November 2009, 14:12:00
Hallo Lilli und andrea,
erstmals muß geklährt werden, wem der "Grund" gehört. Meist ist der Verein nur Mittelsmann. Der Verein (Vorstand) kann und darf ein potenzieler Nachpächter ausschliesen, auch wenn der "alte" Pächter einen nach seinen Wünschen Neuen gefunden hat. Der Vorstand kann muß aber nicht die Adressen/Telefonnummern herausgeben. (Datenschutz)
Eine Wertschätzung ist nur bindend wenn dies vom Verband, dem Grundbesitzer oder Gericht gevordert wurde.
Titel: Re : Gartenkündigung
Beitrag von: eckhard am 03. November 2009, 15:21:00
.. vom Gericht?
vom Gesetzgeber - Landesverordnung!
vom Verband  oder Verein nur, wenn es so im Pachtvertrag steht