gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: orchidee am 06. November 2009, 13:10:00

Titel: Birkenwäldchen
Beitrag von: orchidee am 06. November 2009, 13:10:00
Hallo,

ich habe mal irgendwo gehört, dass eine Familie einen Kleingarten wegen eines auf der Parzelle befindlichen Birkenwäldchens gekauft hat. Die Bäume waren wohl damals klein.
Als die Bäume groß waren, verlangte der Vorstand, dass die Birken gerodet werden.
Die Familie klagte und bekam Recht. Da sie den Garten wegen der Birken gekauft hatten und niemand darauf hingewiesen hat, dass die Bäume weg müssen - dürfen die Bäume bis zum nächsten Pächterwechsel stehen bleiben.

Frage: Wo finde ich dieses Gerichtsurteil? Kennt noch jemand diese Geschichte?

Gruss orchidee
Titel: Re : Birkenwäldchen
Beitrag von: eckhard am 07. November 2009, 10:14:00
was nützt ein Urteil, wenn jeder Fall anders ist?
Hier ist doch dem Pächter bei Übernahme etwas zugesichert worden. Er hat Anspruch auf Einhaltung oder Schadenersatzanspruch gegen den Verein.
Das bei erneutem Pächterwechsel ohne Anspruch auf Ersatz gefällt werden muss,kann man beim BDG nachlesen. guss eckhard
Titel: Re : Birkenwäldchen
Beitrag von: AltgÃĪrtner am 08. November 2009, 12:11:00
Kleingarten ist Kleingarten. Da gehören keine Birken hin.
Vollidioten in der Richterrobe wenn es denn so ein Urteil gegeben haben sollte !
A
Titel: Re : Birkenwäldchen
Beitrag von: eckhard am 08. November 2009, 17:04:00
Lieber Altgärtner,
diese Frage ist auch zu beantworten: Ab welcher Baumgröße oder zu welchem Zeitpunkt muss der Vorstand eine Beseitigung vom Pächter fordern?
Ab wann steht allgemein fest, dass ein Richter ein Vollidiot ist?
gruss eckhard