Hallo,
ich habe mal irgendwo gehört, dass eine Familie einen Kleingarten wegen eines auf der Parzelle befindlichen Birkenwäldchens gekauft hat. Die Bäume waren wohl damals klein.
Als die Bäume groß waren, verlangte der Vorstand, dass die Birken gerodet werden.
Die Familie klagte und bekam Recht. Da sie den Garten wegen der Birken gekauft hatten und niemand darauf hingewiesen hat, dass die Bäume weg müssen - dürfen die Bäume bis zum nächsten Pächterwechsel stehen bleiben.
Frage: Wo finde ich dieses Gerichtsurteil? Kennt noch jemand diese Geschichte?
Gruss orchidee
was nützt ein Urteil, wenn jeder Fall anders ist?
Hier ist doch dem Pächter bei Übernahme etwas zugesichert worden. Er hat Anspruch auf Einhaltung oder Schadenersatzanspruch gegen den Verein.
Das bei erneutem Pächterwechsel ohne Anspruch auf Ersatz gefällt werden muss,kann man beim BDG nachlesen. guss eckhard
Kleingarten ist Kleingarten. Da gehören keine Birken hin.
Vollidioten in der Richterrobe wenn es denn so ein Urteil gegeben haben sollte !
A
Lieber Altgärtner,
diese Frage ist auch zu beantworten: Ab welcher Baumgröße oder zu welchem Zeitpunkt muss der Vorstand eine Beseitigung vom Pächter fordern?
Ab wann steht allgemein fest, dass ein Richter ein Vollidiot ist?
gruss eckhard