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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: orchidee am 22. November 2009, 08:35:00

Titel: Definition: Ausschluss
Beitrag von: orchidee am 22. November 2009, 08:35:00
Mir scheint ich stehe auf der Leitung ....
Was versteht ihr unter "Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein"?
ICH bin der Meinung, dass es sich einzig um die Kündigung der Mitgliedschaft handelt. Habe jedoch auch schon andere Auslegungen gehört.

Gruss
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Hans am 22. November 2009, 12:55:00
Hallo Orchidee,

das Ergebnis ist dasselbe.
Allerdings ist Ausschluss eine rigide Maßnahme, die nur bei wiederholten groben Verstößen gegen die Pflichten des Mitglieds, nach vorangegangenen Abmahnungen und Anhörung des Mitglieds sowie einem Schlichtungsverfahren anzuwenden ist.
So steht es jedenfalls in unserer Satzung. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei uns nur seitens des Mitglieds vorgesehen. Möglicherweise gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen in den Vereinen.

Hans
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: orchidee am 22. November 2009, 20:42:00
Jede Art der Bindung/ des Vertrages ist beidseitig kündbar.
Mitgliedschaft und Pachtvertrag sind zwei "verschiedene Paar Schuhe" und genau so müssen sie auch behandelt werden. Oder geht ihr mit einem roten Pumps und einem schwarzen Overknee aus dem Haus ????
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Eckhard am 22. November 2009, 23:22:00
Hallo orchidee, versuchst du, das Rad neu zu erfinden?
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Hans am 23. November 2009, 09:02:00
Hallo Orchidee,

Deine Antwort verstehe ich auch nicht ganz. Es war nur von Mitgliedschaft die Rede - nicht vom Pachtvertrag.

Hans
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: dora am 23. November 2009, 10:50:00
hallo

bei vielen Vereinen ist die Mitgliedschaft erforderlich um den Pachtvertrag abzuschließen, was im umgekehrten Fall eben bedeuten kann, dass mit der kündigung der Mitgliedschaft der Pachtvertrag nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

so verstehe ich das.
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Altgärtner am 23. November 2009, 11:56:00
Und das ist auch richtig so ! Denn sonst mogeln sich einige durch Austritt um Beitrag und Pflichtstunden herum.
Deshalb muss diese Konsequenz des Austritts in der Satzung enthalten sein.
A
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: orchidee am 23. November 2009, 13:46:00
ok ... jetzt sind wir einen Schritt weiter. zumindest ich. Der Pachtvertrag erlöscht nicht automatisch mit dem Ausschluss, sondern diese Regelung muss in der Satzung verankert sein.
Ich wollte das Rad nicht neu erfinden, keineswegs. Nur hat mir jeder gesagt, dass bei Ausschluss der Pachtvertrag gekündigt sei und das stimmt so ja nicht ...

DANKE euch allen
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Peter, Pan am 23. November 2009, 14:03:00
Hallo orchidee,

bring bitte nichts durcheinander. Die Vereinsatzung  hat nichts mit dem Pachtvertrag zutun. Sollte wie Du es schon erwähnt hastetwas wegen Kündigung in der Satzung verankert sein, ist dies nicht Rechtsgültig.Wenn also ich aus dem Verein rausgeschmissen werde durch einen Ausschluß besteht mein Pachtvertrag immer noch weiter auch wenn in euere Satzung was anders stehen sollte. Beachte dies .
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: orchidee am 23. November 2009, 14:26:00
In meiner Satzung steht:
"Ausschlussgründe sind ...."
desweiteren gibt es den Punkt
"... nur Mitglieder sind berechtigt einen Pachtvertrag über einen Kleingarten abzuschließen..."

dennoch: Ausschluss bedeutet Kündigung der Mitgliedschaft seitens des KGV
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: dora am 23. November 2009, 18:26:00
ich kenne das so,dass die Gründe für den Vereinsausschluss auch als Gründe für die Kündigung des Pachtvertrages festgelegt sind.
Somit Vereinsausschlus = Kündigung des Pachtvertrages
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Hans am 23. November 2009, 18:40:00
dennoch muss der Pachtvertrag extra gekündigt werden. Ob ein Gericht dann den Kündigungsgrund anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.

Hans
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: dora am 23. November 2009, 18:54:00
klar muss das extra gemacht werden, aber wenn die Begründung für den Vereinsausschluß reichen, reichen sie i.d.R auch für die Kündigung des Pachtvertrages.
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Hans am 23. November 2009, 19:06:00
in der Regel und nach dem gesunden Menschenverstand Ja. Was aber Juristen daran finden..???????

Hans
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: dora am 23. November 2009, 19:08:00
die Juristen können nur dann was daran finden, wenn die Kündigungsgründe nicht belegt werden können.
Wenn der Vorstand seine Hausaufgaben gut macht, ist da nix zu finden.
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: orchidee am 23. November 2009, 19:23:00
in meinem speziellen Fall ist es so, dass der KGV per Verwaltungsauftrag des KV den Verein zwar führen darf, jedoch keine Pachtverträge kündigen darf. Dies geschieht durch Antrag beim KV. Eine Ablehnung trotz 18 Monaten Zahlungsverzug eines Pächters hat der Vorstand bereits erhalten.
Dem KGV bleibt nur die Möglichkeit der Vereinsstrafe (Ausschluss). Ziel ist es den KV in Handlungszwang zu bringen.
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Hans am 24. November 2009, 12:34:00
18 Monate Zahlungsverzug - und der KV lehnt die Kündigung ab ????
Was sind denn das für Pfeifen ?!
In diesem Fall wäre ich mit meinem Verein aus dem Verband ausgetreten.

Hans
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: orchidee am 24. November 2009, 17:32:00
ach Hans *seufz*
ganz ohne Dachverband geht es nicht ... ich hatte ein Gespräch mit einem in Frage kommenden Stadtverband - doppelte Kosten, gleiche Zwänge. Der LV sagt, es sei unüblich KGV als direktes Mitglied aufzunehmen.
Und nun hab ich gelesen, dass es in Leipzig KGV OHNE Dachverband gibt... ich werd mich schlau machen.

Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Hans am 24. November 2009, 17:40:00
Hallo Orchidee,

gibt´s in Dresden und Freital auch. Allerdings habe ich zu den Vorständen keine Beziehungen.

Grüße von Hans
Titel: Re : Definition: Ausschluss
Beitrag von: Andreas am 06. Dezember 2009, 19:13:00
Natürlich sind Mitgliedschaft im Kleingartenverein und Abschluß eines Pachtvertrages zwei verschiedene Rechtsverhältnisse,die nur damit verknüpft sind,daß für den Abschluß eines Pachtvertrages für einen Kleingarten die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung ist. Und - natürlich kann die Mitgliedschaft gekündigt werden, ohne daß das den Pachtvertrag berührt. Der Pächter spart sich zwar dann den Mitgliedsbeitrag, sollte aber -nach Vorstandsbeschluß- mit einer "Verwaltungsgebühr" belegt werden, die mindestens die Höhe des Beitrages hat. Und er hat weiterhin seine Pflichtstunden zu leisten, da er ja die Anlage, Wege usw. auch nutzt.
Gründe für den Ausschluß als Mitglied müßte die Satzung enthalten. Z.B. vereinsschädigendes/ vereinsgefährdendes Verhalten.
A