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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Karlo am 23. Januar 2010, 12:55:00

Titel: Begehen auf eigene Gefahr
Beitrag von: Karlo am 23. Januar 2010, 12:55:00
An den Toren unserer KGA sind jedes Jahr Schilder mit "Begehen auf eigene Gefahr" angebracht.
Des Weiteren ist darauf zu entnehmen, dass die Schilder nur im Winter für die Gartenwege gelten und danach werden sie auch jedes Mal wieder abgeschraubt.
Die Dauer der Aktion ist genau nach Monaten festgelegt und geht bis zu einen Zeitabschnitt wo die meisten Kleingärtner in ihrer Parzelle aktiv werden.
Die Kleingartenordnung enthält keinen entsprechenden Passus.
Die KGA hat keine Öffnungszeiten und sie kann nur von Mitglieder mit entsprechenden Schlüssel betreten werden.
Ein Tor wird aber sie Jahrzehnten offen gelassen (wahrscheinlich aus Bequemlichkeit).
Die Schilder können nur von innen gelesen werden.
Was muss ich tun, damit ich im Winter + Verlängerung (s.o.) meine Parzelle betreten kann.
Brauche ich dazu eine spezielle Versicherung?
Kann ich daraus schließen, dass z.B. bei einen Wegeunfall im Sommer der Verein eine entsprechende  Versicherung hat.

Karlo
Titel: Re : Begehen auf eigene Gefahr
Beitrag von: AltgÃĪrtner am 23. Januar 2010, 18:42:00
ein Schild mit der Aufschrift
"kein Winterdienst - Begehen auf eigene Gefahr" wäre besser und brauchte auch im Sommer nicht entfernt zu werden.

A
Titel: Re : Begehen auf eigene Gefahr
Beitrag von: orchidee am 24. Januar 2010, 15:12:00
Es ist gesetzlich nicht möglich die Haftungspflicht auszuschließen. Dies bedeutet, dass du bei einem Unfall im Winter prinzipiell über die Haftpflichtversicherung des Vereins versichert bist. Durch das Schild "Begehen aus eigene Gefahr" wird lediglich auf eine Gefahr hingewiesen. Es kann die Haftungspflicht des Vereins halbieren, jedoch nicht ausschließen.
Titel: Re : Begehen auf eigene Gefahr
Beitrag von: Eckhard am 26. Januar 2010, 10:18:00
.. und nicht vergessen: Dem Vorstand obliegt es lt Gesetz, für eine allgemeine Verkehrssicherheitspflicht zu sorgen