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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Heinz am 13. Februar 2010, 17:40:00

Titel: Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Heinz am 13. Februar 2010, 17:40:00
Aus RKO

\'alt\' mindestens 1/3 der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.
\'neu\' mindestens 1/3 der Gartenfläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten.

Bedeutungen: (aus Wiktionry)

\'mindestens\' genau so viel (wie angegeben)

\'sollte sein\' deutet ein unwahrscheinliches Eintreffen einer Bedingung an

\'ist\' da sein, vorhanden sein

\'vorbehalten\' sich eine bestimmte Handlung/Maßnahme für die Zukunft offenlassen

\'Anbau\' Kultivierung von Nutz- oder Zierpflanzen (hier nur ersteres)

\'Obst\' essbare Früchte mehrjähriger Pflanzen

\'Gemüse\' essbare Pflanzenteile krautiger, ... in Kultur genommener Gewächse

Seit dem 1.1.2010 ist der Wechsel von \'unwahrscheinliches Eintreffen einer Bedingung\' zu \'vorhanden sein\'
mit der zeitlichen Komponente \'eine bestimmte Handlung/Maßnahme für die Zukunft offenlassen\' eingetreten.

Wann ist mit nach nahezu 20 Jahre als unwahrscheinliches Eintreffen einer Bedingung praktizierte Bewirtschaftung der KG mit dem Beginn einer vorhanden seienden Bewirtschaftung der KG nach mindestens zu rechnen ?

Heinz
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Uwe am 13. Februar 2010, 18:42:00
Hallo Heinz

Geht es nicht noch ungenauer? Ich sehe kein Sinn in dein Beitrag.
Gruß Uwe
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Horst am 14. Februar 2010, 16:40:00
Hallo,
Heinz schreibt wahrscheinlich aus Sachsen.
RKO ist die Rahmenkleingartenordnung des LSK
(Landesverband sächsischer Kleingärtner)

RKO alt = 1991:
Mindestens 1/3 SOLLTE dem Anbau von O + G vorbehalten sein.
Mindestens 1/3 = nicht weniger als 1/3, ca. 33 % = unterer Grenzwert.
Oberer Grenzwert ist 100 %;
also 33 % bis 100 % O + G.
Wegen ,,sollte" wären auch weniger als 33 % möglich; im Extremfall sogar 0 % !
Diese ganze Formulierung ist Leckerbissen
für streitbare Juristen.

RKO neu = 2009:
Nun hat man das etwas verbessert:
Mindestens 1/3 IST dem Anbau von O + G vorbehalten:
Nun eindeutig 33 % bis 100 % O +G.

Mich stört VORBEHALTEN = zu reservieren? vorzusehen? usw.
Es ginge einfacher:
Mindestens 1/3 ist mit O + G anzubauen.

Für mich als Techniker und Qualitätsmanger,
der täglich mit Toleranzen also mit Grenzwerten zu tun hatte,
sind beide Formulierungen von 1991 und von 2009 sehr unglücklich.

Horst
aus Bayern
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Altgärtner am 14. Februar 2010, 17:12:00
Hallo,

mich stört die Zahlenspielerei überhaupt nicht. Ich will in Ruhe und Frieden meinen Garten bewirtschaften, durch die Anlage gehen können, ohne dass mir der Hut beim Anblick vernachlässigter Parzellen hochgeht und einen Vorstand, der für seine Mitglieder da ist - nicht umgekehrt.

@ Horst: ein Drittel ist nicht gleich 33%

A
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Horst am 15. Februar 2010, 09:25:00
Liebe Freunde;
ich habe mir erlaubt zu runden.

Das geht aus ,,1/3, ca. 33 %" hervor.
(ca. = zirka = ungefähr)
Natürlich ist 1/3 nicht genau 33 %,
sondern 33 1/3 % oder 33,33 ... %.
Bei einem Garten von 400 qm
macht das 1/3 % oder 0,33 %
1,2 qm aus = eine winzige Fläche von
ca. 1,1 m x 1,1 m aus der Fläche von 400 qm.

Horst
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Hans am 15. Februar 2010, 12:07:00
Hallo,

das sind eben Sprach- und Formulierungskünstler

Hans
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: gino am 15. Februar 2010, 22:00:00
Der eine oder andere baut in seinem Kleingarten Korinthen an ( z. Z. ) gino
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Hans am 16. Februar 2010, 12:05:00
und wenn er sie dann verzehrt und wieder ausscheidet - wie nennt man ihn dann ?

Hans
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Alex am 16. Februar 2010, 13:02:00
Hallo Heinz,

in Deinem Beitrag habe ich nichts über Schittblumen gefunden. Können auch diese Kleingärtnerisch definiert werden?

Gruß
Alex
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Heinz am 16. Februar 2010, 19:41:00
War vorher O + G als Möglichkeit formuliert, ist es jetzt als Ziel mit unbestimmten Zeitpunkt dargestellt.

Den G Anbau haben viele aufgegeben.

Immer mehr O Gehölze werden gerodet ohne Nachpflanzung.

Das Hauptarbeitsgerät ist nun der Rasenmäher.

Die Gemeinnützigkeitskommision bestehend aus Verband und Behörde erklären Parzellen mit 0 % G + kaum noch O für kleingärtnerisch genutzt.

Aus der Diskussion ist ersichtlich, dass viele sich mit diesem Trend arrangieren.


Zierpflanzen, einjährig oder zweijährig werden nach der O + G Regel nicht dazu gezählt.
Obwohl viele davon Gemüse-, Heil- oder Würzpflanzen sind.

Beispiele
Gartenmelde (Atriplex hortensis) – Spanischer Spinat
Gartenamarant (Amaranthus caudatus) – Inkaweizen

In einer Kleingartenanlage wurde nach Auswertung von Luftaufnahmen durch den Grundstückseigentümer der oben erwähnte durch Kommission, Stadtverband ect. abgesegnete Unterschied zwischen Soll und Haben in krasser Weise (z.B. die Fläche nicht durchgängig kleingärtnerisch genutzt werde) festgestellt.

Folgen: Pachtpreis, Kündigung usw.

Heinz
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Horst am 17. Februar 2010, 06:55:00
Au weia,
liebe Freunde,
au weia ...

Die Korinthen scheinen sich manchmal doch
zu einer großen Menge
von Euro-Münzen zu verwandeln.
Die müssen wir dann
dem Grundstückseigentümer bringen.

Euer
Horst

Bitte weitere Beiträge
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Hans am 17. Februar 2010, 12:21:00
@ Heinz:
"Den G Anbau haben viele aufgegeben.
Immer mehr O Gehölze werden gerodet ohne Nachpflanzung.
Das Hauptarbeitsgerät ist nun der Rasenmäher."

Traurig aber wahr. Den Leuten geht es zu gut.

Bei uns gibt´s für so was:

Gespräch, dann Abmahnung mit Fristsetzung, bei Nichterfüllung dasselbe noch mal mit dem mündlichen Hinweis, doch den Garten selbst zu kündigen.
Als letzten Schritt dann die Kündigung zum 30.11.
Solche Typen dürfen wir in unseren Kleingartenanlagen keinesfalls dulden. Allerdings gilt das nur für die oben zitierte "Null - Bewirtschaftung".
Ansonsten sollte man bei der Beurteilung des Bewirtschaftungszustandes die Ausarbeitungen und Empfehlungen von Horst zugrunde legen und gerade im Hinblick auf die Vielfalt (Kräuter, Wildobst usw.) tolerant sein.

Hans
Titel: Re:Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Scholle1 am 01. März 2010, 17:10:44
Hallo zusammen,
was zum teufel sollen denn diese Zahlenspielereien??? Wenn ich mal so fragen darf??? ::)
Interessieren die irgend jemanden wirklich.
Wichtig ist doch das WIR alle uns untereinander nicht beharken sondern MITeinander leben und unsere Gärten bewirtschaften wollen .
Und ein zufriedenes neben/miteinander führen ! ODER ??

Gruß
Scholle 1 ;D
Titel: Re:Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Hans am 01. März 2010, 17:26:32
Hallo,

"es kann der Frommste (Kleingärtner) nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn (Verpächter) nicht gefällt....."
Wenn die Bestimmungen der Bundeskleingartengesetzes nicht eingehalten werden, dann sind Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz dahin.
Noch Fragen ?

Hans
Titel: Re : Bewirtschaftung des KG
Beitrag von: Anuk am 01. März 2010, 23:03:41
Zitat von: Scholle1 am 01. März 2010, 17:10:44
Hallo zusammen,
was zum teufel sollen denn diese Zahlenspielereien??? Wenn ich mal so fragen darf??? ::)
Interessieren die irgend jemanden wirklich.
Wichtig ist doch das WIR alle uns untereinander nicht beharken sondern MITeinander leben und unsere Gärten bewirtschaften wollen .
Und ein zufriedenes neben/miteinander führen ! ODER ??

Gruß
Scholle 1 ;D


Hallo Scholle1,

wenn Du es darauf ankommen lassen willst, dass aus Euren Nutzgärten plötzlich Erholungsgärten werden sollen, dann bleib bei Deiner Meinung.
Es werden sich bestimmt ganz schnell Gartenfreunde finden, die das etwas anders sehen. Der dann zu zahlende Pachtbetrage wird ganz sicher den Verpächter freuen - Deine Gartennachbarn aber bestimmt viel weniger.
Verpächter warten nur darauf, dass die Bestimmungen des BKG nicht eingehalten werden und sie preislich "zuschlagen" können.

Gruss Anuk