Liebe Gartenfreunde, ???
wie ich erst jetzt hörte ist unsere Schriftführerin aus dem geschäftsführenden Vorstand im Juli vorzeitig ausgeschieden. Die Mitglieder wurden bisher hierrüber nicht informiert. Ist dieses normal? Müßte der Vorstand die Mitglieder nicht informieren, oder hat dieses Zeit bis zur nächsten Versammlung im März 2011?
Euer schildipit
Hallo Schildipit,
Die Schriftführerin muß ihre übernommenen Geschäfte fortführen bis
ein Ersatz gewählt worden ist.
Das kann bei einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung passieren
oder eben bei der ordentlich angesetzten Versammlung.
Natürlich wäre es nett gewesen, die Mitglieder über Veränderungen im Vorstand
vorab zu informieren, aber Vorschrift ist das nicht.
Grüße
Regina
Hallo Schildipit,
eine Vorschrift, wonach die Mitglieder umgehend informiert werden müssten, ist mir auch nicht bekannt.
Grundsätzlich gilt, daß die Niederlegung eines Vorstandsamtes nicht zur "Unzeit" erfolgen darf. (Näheres hierzu findest Du in der "Jurathek".)
Ich als Kassierer darf meinem Vorsitzenden nicht die Brocken vor die Füße werfen, sondern es müsste für einen geordneten Übergang gesorgt werden. (außerordentliche Mitgliederversammlung/jährliche Hauptversammlung) Hat auch was mit der Haftung zu tun.
Bei einem Schriftführer würde ich das nicht ganz so eng sehen.Käme allerdings auf die Größe des Vereins, Umfang der Arbeit des Schriftführers etc. an. Es wird wohl der Vertreter/in eingesprungen sein.
Gruß
Theo
Hallo Regina,
habe gar nicht drauf geachtet, die Frage wurde ja schon am 10.11.2010 gestellt.
Na hoffentlich kann Schildipit noch etwas mit den Antworten anfangen.
Gruß
Theo
Hallo Theo,
vielen Dank für Eure Antworten. Lieber spät als nie! ;)
Einen schönen Sonntag wünscht
schildipit