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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: YETI am 22. Juni 2011, 23:08:45

Titel: Änderung Pachtvertrag durch Beschluß Mitgliederversammlung
Beitrag von: YETI am 22. Juni 2011, 23:08:45
In unseren Pachtverträgen steht, fast unglaublich aber wahr, dass der Pachtzins und der Mitgliedsbeitrag (zu zahlen an den Verein) für das laufende Jahr erst am 31. Mai des Jahres zu begleichen ist.

Die Gemeinde als Verpächter bucht aber bereits im März vom Vereinskonto den Pachtzins ab. Der Kreisverband seine Prozente am Mitgliedsbeitrag auch schon im Februar / März.

1/4 Jahr den Pachtzins und teilweise den Mitgliedsbeitrag zu "sponsern" ist uns als Verein fast unmöglich, zumal Abschlagszahlungen für Strom und Wasser schon in der Beschlussvorlage blockiert werden und somit der Verein auch noch für 12 Monate im Voraus die Abschläge zahlt und einmal im Jahr das Geld für Strom & Wasser im wahrsten Sinne des Wortes "eintreiben" muss.

Jetzt habe ich als Kassierer angeregt, die Pachtverträge dahingehend zu ändern, dass der Pachtzins und der Mitgliedsbeitrag bereits im März fällig ist.

Darauf hin wurde mir entgegnet, das werde einer Mitgliederversammlung des Vereines als Beschluss vorgelegt und es wurde dann auch so beschlossen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, so geht das nicht, da sich die Pachtverträge, die sich auch als Doppel bei den Mitgliedern befinden, nicht geändert haben.

Liege ich Richtig mit meiner Annahme, dass hier für jeden Pächter eine Änderung des Pachtvertrages vorgenommen werden muss, oder reicht der Beschluss der Mitgliederversammlung.

Außerdem beziehen sich diejenigen Mitglieder, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf den Ihnen vorliegenden, unveränderten Pachtvertrag mit Zahlungsziel 31. Mai.

Ziemlich verfahrene Sache, was ist hier Rechtens?

Euer YETI



Titel: Re:Änderung Pachtvertrag durch Beschluß Mitgliederversammlung
Beitrag von: moinwerner am 26. Juni 2011, 11:27:02
Hallo YETI.

ein Beschluss der MV, Teile eines Pachtvertrag nachträglich zu verändern, ist nur gültig, wenn jeder einzelne Pächter dem ausdrücklich zustimmt.
Änderungen können NUR einvernemlich zwischen Verpächter und Pächter vorgenommen werden. Die MV ist auch  kein Vertragspartner.
Änderungen würden nur für NEUE Pachtverträge gelten.

viel Spass im Garten
Titel: Re:Änderung Pachtvertrag durch Beschluß Mitgliederversammlung
Beitrag von: YETI am 26. Juni 2011, 20:46:21
Hallo moinwerner,

hatte ich ja schon vermutet, jetzt muß ich nur noch den Vorstand überzeugen...

YETI
Titel: Re:Änderung Pachtvertrag durch Beschluß Mitgliederversammlung
Beitrag von: Pirol am 04. Juli 2011, 17:11:28
Hallo Yeti:ich habe deinen Beitrag vor ein paar Tagen gelesen.Es scheint ja bei Euch ein ganz schönes Durcheinander zu sein,eurer Vorstand ist sich selbst nicht mal einig und fällt dem eigenen Kassierer in den Rücken.Ihr macht wohl alles über Einzugsermächtigung,sodas jeder Gläubiger nach eigenen Ermessen abbuchen kann.Das würde ich erst mal unterbinden.Es gibt abgespochene und vorgegebene Termine an die sich jeder Vertragspartner zu halten hat.Bei uns wird 1mal im jahr eine Kassierung vorgenommen,da sind alle Fixkosten enthalten wie Pacht,Strassenabgabe,Abfürungen an Regionalverband ,Grundsteuer Umlagegelder,MüllgebührBootsanleger .1 mal im Jahr melden wir den Zählerstand an den Verantwortlichen.Der gibt die Aufschlüsselung an den Kassierer.Daraus
erstellt der Kassierer für jede Parzelle die zu entrichtende Beitragsgesamtsumme  Zusammen und stellt sie den Mitgliedern zu, mit vorgegebener Einzahlungsfrist auf dem Vereinskonto.Einzahlungsverzögerungen können beim Kassierer  angemeldet werden,Endstehende Zusatskosten hat jeder selbst zu tragen.Alle anfallende Zahlungstermine werden vom Kassierer Koordiniert bzw veranlasst,und das praktizieren wir schon 30 Jahre so.Das ist Aufgabe des Vorstandes das richtig zu organisieren und zu koordinieren,hat mit den Pachverträgen nichts zu tun .Stehe für Nachfragen zur Verfügung Dieter.