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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sonnenblume am 14. September 2011, 20:02:31

Titel: Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Sonnenblume am 14. September 2011, 20:02:31
Ich würde gerne Wissen; Was macht Ihr mit den Kleingärtnern die immer aus dem selben Grund sich schriftlich zur Mitgliederversammlung abmelden....und das fast zu jeder MV!?  ???
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 14. September 2011, 20:55:18
Ich konnte 2010 und 2011 nicht teilnehmen,weil ich im Krankenhaus lag, da ist ebend meine Frau hingegangen.
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Peter, Pan am 15. September 2011, 15:25:33
Hallo Sonnenblume,

nichts, da es jedem Vereinsmitglied frei obliegt an dieser Mitgliedrversammlung teilzunehmen oder nicht.Somit sind alle Beschlüsse der MV für Ihn bindend auch bei Abwesenheit, Wie groß ist den euere Verein ???. Bei mir sind es über 400 Mitglieder und davon kommt aber nur die Hälfte zur MV.In der Satzung unseres Vereins ist festgeschrieben wurden das zur MV nur ein Mitglied pro Parzelle teilnehmen kann. Was steht denn bei euch in der Vereinssatzung ????

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Sonnenblume am 15. September 2011, 15:54:10
Ersteinmal danke für Eure Beiträge.....;)
Wir haben ca.100 Mitglieder,bei uns steht in der Satzung "Pflichten der Mitglieder",haben an den MV teilzunehmen....klar wenn sich mal jemand schriftlich Entschuldigt kein Thema....,aber jedes Jahr das gleiche und immer die gleichen Beweggründe wie durch Terminverschiebung oder manchmal auch das Sie sich sogar voraussichtlich evtl. entschuldigen....schon komisch.
Wer sich nicht schriftlich entschuldigt muß zahlen.....
Nunja...kann man wohl nichts daran ändern.....außer den Leuten zu sagen,daß diese Versammlungen dem Informationsaustausch dienen,sowie die Gemeinschaft stärken sollten..... :'(schönes Wochenende Euch schonmal ;)
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Sonnenblume am 15. September 2011, 15:57:39
noch kurz:klar haben wir auch nichts dagegen wenn die Pächter sich durch jemand anderen vertreten lassen würden...,aber das kommt leider ganz selten vor...
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 15. September 2011, 17:13:43
Wir sind bloß 30 Parzellen,jede Parzelle 1 Figur würde ja in einer normalen Versammlung reichen aber aber es gibt Versammlungen ,da müssen 2/3 der Mitglieder da sein,ZB beim Beschließen einer neuen Satzung USW.Dann sieht es mieß aus.Es gibt natürlich auch Berufe, da ist es schon Drinn das die ständig fehlen.Aber eine Vertreung kann jeder schicken und den Vostand darüber informieren.Dafür gibs Telefon.
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: moinwerner am 15. September 2011, 19:16:04
Hallo Pirol,

ist denn deine Frau auch Mitglied im Verein?

viel Spass im Garten
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Peter, Pan am 15. September 2011, 19:54:37
Hallo Sonnenblume,

das mit einer Vetretung für ein Mitglied ist so eine Sache.Zur MV sind nur Vereinsmitglieder zugelasssen, weil diese auch ein Stimmrecht haben.Wenn die Vertretung eines Mitglied kein Mitglied im Verein ist wird es Problematisch für Euch.Ersten werden Vereins interne Angelegenheit an fremde Preis gegeben und zweitens hat die Vetretung kein Stimmrecht, d.h sollte bei der Abstimmung für die Entlastung des Vorstandes die Vertretung ohne Stimmrecht mitabstimmen, so ist die Abstimmung ungültig lt. Satzung und Vereinsrecht. Darauf müßt Ihr achten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 16. September 2011, 11:09:17
Hallo Moinwerner .Ja meineFrau ist sogar Mitpächter.Bei uns im Verein besteht eine Reglung, das beide Pächter Mitglied sein müssen sonst gibt es gar keinen Garten.Ich habe diese Reglung schonmehrmals angezweifelt,aber es konnte mir noch keiner eine definierbare Antwort geben oder wollen.Mit der Vertretung hat der Peter schon recht.Aber meine Tochter mit Mann sind im gleichen Verein und Mitglied ,So kann einer immer als unser Vertreter auftreten.Da meine Frau und ich des öfteren Wegfahren, im Sommer 3-5 Wochen mit dem Boot unterwegs sind und dann unsere Kinder den Garten betreuen sind auch 2 Söhne mit Frauen  im Verein Mitglied, zwar als passive Mitglieder mit der Option den Garten später zu übernehmen ,was laut KLgrGs UND ERBRECHT MÖGLICH IST.Also wir hatten bis jetzt keine Probleme.Das einzige was mich ärgert,ist das Protokolle der Versammlungen nicht ausgehändigt werden müssen oder brauchen,es besteht auch kein Recht der Abforderung,jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für die Teinahme an den Versammlungen.So hat man Schwierigkeiten nach 3oder mehr Jahren Festlegungen und Beschlüsse nachzuweisen,denn man kann sich Details nicht über so langen Zeitraum alle merken.Und dazu ist meiner Ansicht ein Protokollant da.
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Hardy am 16. September 2011, 14:48:19
Hallo,
1.Es ist die Vertretungsregelung in den MV angesprochen: Bedingung für die
  Vertretung ist, dass diese in der Satzung konkret gefasst wurde.
  Bei mir im e.V. steht in der Satzung bezugnehmend auf die Beschlussfassung in
  der MV:
  "Jeder Garten ist mit einer Stimme stimmberechtigt.
  Die Stimmberechtigung/Vertretung ist nur innerhalb der Mitglieder eines
  Gartens möglich."
       
  Das hatten wir so seit 2001 gemacht, um zu verhindern, dass Gärten mit
  mehreren Mitgliedern (Eltern/erwachsene Kinder...)andere Gärten mit einem
  Mitglied überstimmen.

2.Zum Protokoll:
  Enthält die Satzung keine einschlägige Regelung, besteht für einzelne
  Mitglieder ein Recht zur Einsicht nur bei berechtigtem Interesse, z.B. wenn es
  ihn selbst betrifft. Die Herausgabe oder gar Zusendung von Kopien kann das
  Mitglied ohne Satzungsvorschrift nicht verlangen.
  Bei uns in der Satzung steht, dass ... die Beschlüsse der Versammlung auf
  Anforderung dem Mitglied auszureichen sind." Also nicht das ganze Protokoll!
  D.h. das komplette Protokoll bleibt beim Vorstand bzw. falls nötig beim
  Vereinsregister und ist jedoch einsehbar für das Mitglied.Das zwingt den
  Versammlungsleiter und den Protokollanten die Beschlussfassung klar und
  übersichtlich zu formulieren.
  Es gibt ein Urteil des OLG in Hamburg vom 27.8.09, Az: 6 U 38/08 das für die
  Einsichtnahme von Dokumenten des Vereins durch das Mitglied Auskunft gibt.
   
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 16. September 2011, 16:51:19
Hardy mit den Protokoll hast du ja Recht.Ich habe im Internet nach gesehen( und zwar Aushändigung von Versammlungsprotokollen )für jeden zugänglich.Trotzdem finde ich ein Protokoll gehört in die Hände von jedem Mitglied,denn nur so kann jedes Mitglied bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten sofort nachsehen und Wiederspruch einlegen,Ich war mal Kreistagsabgeordneter, wir haben spätestens 1Woche nach der Sitzung das Protokoll im Kasten gehabt.Aber das ind nun mal Festlegungen die muss man akzeptieren.bei uns in der Satzung gibt es keine Reglung über Stimmberechtigung.In jeden Garten oder Parzelle sind 2 Pächter eingetragen,wie ich ja schon erwähnt habe,das sind aktive Mitglieder,alle anderen sind Passieve Mitglieder und die kann der Verein haben soviel er will,die sind bei Jahreshauptversammlungen alle Stimmberechtigt,Das ist nun mal Vereinsrecht. Zu lesen im Buch" Eingetragene Vereine Rubrik Mitglieder"Wir haben auch Mitglieder die nur einen sponsorischen Zweck haben,die in unseren Verein sind um den Verein zu helfen,die haben von Anfang an gesagt haben wir wollen keinen Garten,wir sind im Verein weil ihr so schön liegt und wir gerne hier sind an der Spree um uns zu erholen.Was ist dagegen einzuwenden????
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Hardy am 16. September 2011, 17:43:04
Nochmal zum Protokoll:
wer, wann,wie und ob überhaupt das Mitglied es erhält, muss dringender Satzungsbestandteil sein.
Will das Mitglied daran was verändern, sollte er schriftlich eine Satzungsänderung für die nächste MV beantragen oder besser sich noch einige Befürworter mit ins Boot nehmen.

Zur Mitgliedschaft:
Das BGB macht keinen Unterschied zwischen den möglichen Kategorien von Mitgliedern (aktive, passive, fördernde, Ehrenmitglieder usw.).
Aber hier ist es genau so, welche Rechte diese unterschiedlichen Mitglieder im Verein haben, muss konkret in der Satzung ausformuliert sein.
Sauter/Schweyer/Waldner schreiben in ihrer 19. Ausgabe "Der eingetragene Verein" in der Randnotiz 338:"Eine Vereinssatzung verstößt nicht ohne weiteres gegen das Verbot der Ungleichbehandlung, wenn sie nicht sogleich alle denkbaren gleichartigen Fälle erfa0t, die im Verein auftreten können..." Und in der nächsten Randnotiz heisst es:"Durch die Satzung kann das Stimmrecht in der MV jedenfalls einer bestimmten Kategorie von Mitgliedern, wie außerordentlichen, auswärtigen, fördernden, Ehrenmitgliedern und dgl. entzogen sein."
Auch das ist änderbar, wenn es die Situation im Gartenverein erfordert. Aber eben nur über eine Satzungsänderung.
Ansonsten gibt es u.U. Ärger mit Mitgliedern oder gar noch mit dem Vereinsregister, falls nicht stimmberechtigte Mitglieder an einer Abstimmung sich beteiligen. Sowas kann zur Ungültigkeit bspw. bei einer Wahlhandlung erfolgen.Und so was in einer weiteren MV zu wiederholen kostet dem ehrenamtlichen Vorständlern Zeit, Nerven und auch allen Mitgliedern ihr Geld.
Diese Zeit möchte man sicher lieber im Garten verbringen!
Hoffentlich schönes WE, denn es gibt noch soviel zu tun lt. Wächter!
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 16. September 2011, 18:28:34
Hardy:Was denkst du warum ich auf das Buch verwiesen habe,doch nicht um eine Wortklauberei und wieder eine endlose Diskussion zu entfachen,schließlich haben ja mal alle in der Schule lesen gelernt.(Es soll auch Ausnahmen geben laut Statistik ca 4 Millionen, aber die können sich das vorlesen lassen.Ich bin der Meinung ,das jedes vernunftige Vereinsmitglied sowas im Schrank zu stehen haben sollte,und nicht das wir das hier erläutern.Ich habe fast alle einschlägige Literatur im Schrank mich brauchst du nicht belehren
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Peter, Pan am 16. September 2011, 19:31:19
Hallo Hardy, Hallo Pirol,
Sonnenblume hat hier nur gefragt, wie wir in anderen Verein mit Mitgliedern umgehen die nicht immer an MV des Vereines teilnehmen, mehr nicht.Wie jeder Verein damit umgeht und was in den Satzungen dazu steht sei dahin gestellt.Das wurde auch hier nicht gefragt. Genauso ist es wie die Vereine das mit der Vertretung handhaben und jeder Verein hat ein anderes Geschäftsgebaren.
Es ist schön wenn hier Gesetze miterwähnt werden aber aktzepiert beide das es nur Hinweise sind für uns, aber nicht Gesetz.
Sonnenblume hat dazu keine Äußerung gemacht zu den Punkten die Ihr hier gerade beschreibt.
Bei einer MV gibt es einen Einlass der auf solche Sachen achten muss, sowie der Versammlungsleiter der der MV bekannt ob die MV Beschlussfähig ist.Diese notwendige gesetzliche Wissen hat sich der Vereinsvorstand anzueignen um solche Probleme nicht aufkommen zulassen.
Es gibt ein Sprichwort das heißt "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" dies gilt auch für die Vereinvorstände.
Also belast es bei den Beiträgen hier von euch sowie sie sind, denn ob sich die Vereine daran halten können wir hier nicht nachvollziehen.
Ich wünsche euch ein schönes Gartenwochende mit viel Sonne, denn die Gartenzeit neigt sich dem Ende zu.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Pan
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 16. September 2011, 21:44:58
Hallo Peter Pan ich begrüße deinen Beitag,du hast recht,ich hatte ja schon in meinen letzten Beitrag erwähnt das ich auf endlose Disskussionen Keinen Wert lege.Wenn du es nicht gemacht hättest hätte ich es gemacht.
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: moinwerner am 17. September 2011, 13:24:05
na na --- ein Forum ist ein Forum und kein Bahnhofsvorstand: "Ein Fahrgast schreit "Feertig", darauf der Bahnhofsvorsteher:" Was ist fertig? Nix ist fertig! Erst wenn ich sag fertig ist fertig --  FEERTIG"

viel spass im Garten
Titel: Re:Mitgliederversammlungen
Beitrag von: Pirol am 17. September 2011, 21:13:32
Hallo Moinwerner
Peter Pan hat recht ,die Frage von Sonnenblume ist beantwortet,das hat Peter ja schon gemacht mit seinen ersten Beitrag ,man kann keinen zwingen,aber auch er hat sich dem Beschluß zu beugen .Deine Frage wegen meiner Frau habe ich auch beantwortet.Und alle Vereine haben keine gleiche Satzung,Es gibt natürlich auch Erziehungsmaßnahmen,aber die mussen in der Satzung festgelegt sein,Ansonsten bleibt nur der Weg der Präventation sonst nichts