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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Lilly am 28. April 2012, 22:47:47

Titel: einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 28. April 2012, 22:47:47
moin ::)

wir haben vor kurzem unseren zweiten Garten (noch nicht ganz dazu gleich mehr)übernommen,
wir rodeten diesen regelrecht,dort stand über 2,50m hoch die Brombeere drin ,der Garten stand davor über 6 Jahre leer.
Niemand wusste was sich in dem Dornröschengarten befindet (anfangs sollte es ja nur eine angenommene Gemeinschaftsarbeit werden,aus der dann eben mehr wurde)

Es tauchten in den Gestrüpp auf:

eine wirklich wunderschöne Laube,noch recht gut erhalten

Ein Kinderspielplatz reparaturbedürftig,aber brauchbar

ein mächtig großer Beetbereich,soweit gut angelegt,muss nur noch kräftig geräumt werden.


Das wir uns in diese laube und den Kinderspielplatz verkuckten jaaaaaaaaaa,das ist dann leider so,nun aber das aber,
16 große Müllsäcke voll(ich glaub das will lieber keiner wissen ,das ist nicht so köstlich)Kibikmeterweise(bestimmt 5 Container a 300L) Schreddergut und 6qm zuviel an der Laube.

Die trifft leider die 29qm und als wir uns entschlossen wir sprechen vor diesen Garten wohl abwägen gern zu haben,bekamen wir gleich viele Auflagen(man bemerke noch war es Gemeinschaftsarbeit)Wir sollen den Abfall entsorgen natürlich auf unsere Kosten,das Schreddergut entfernen(auf unsere Kosten) und natürlich die alte Laube am besten heute als morgen Rückgebaut haben sonst bekämen wir eh keinen Pachtvertrag upsy?????????????

Diese Laube gehörte vor gut 18 jahren dem damaligen Obmann,der wohl verstarb,dannach war dieser kurzfristig an eine Mutti mit Kindern vergeben(diese baute nichts daran) und nun wo wir uns dem Dörnröschen annahmen,bekommen wir,weil wir diesen so mögen und uns darin wirklich bis jetzt einen abgebrochen haben voll eins übergebraten,so scheint es mir.Wir haben noch einen zweiten garten ,der ist total fertig und gepflegt,den entmüllten wir auch bei Übernahme,läuft hier was falsch?

Dann hat Dornröschen einen Kollektor auf dem Dach,den sollen wir da runter holen,der wäre verboten(ähm es störte demnach keinem all die jahre,nun wo jemand das ding bearbeitet da stört es??grübel)

ich hoff ich habe es verständlich rüberbringen können und es kann mich wer aufklären ob das so normal ist das ein Neupächter seine Pacht bezahlen soll aber den Pachtvertrag erst dann bekommt wenn er die Altlasten die ihm nicht gehörten entfernten und eine Altlaube verkleinert hat,das Bundeskleingartengesetz hab ich gelesen da steht darüber dann aber nichts,und unsere gefundene Solarzelle?Darf eine Laube eine haben?
Bitte helft uns danke
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Hardy am 29. April 2012, 16:51:11
Hallo Lilly,

mach diesen "Garten" und den noch nicht erhaltenen Pachtvertrag durch "Anfechtung wegen Irrtums" rückgängig. Eh Du Dich weiter wegen Müll und mit dem Vorstand rumärgerst, ist das die bessere Variante. Klicke mal im I-Net Anfechtung wegen Irrtum an. Da findest Du auch die nötigen Rechtshinweise. 
Viele Grüße aus Sachsen 
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 29. April 2012, 20:38:05
um den Müll an sich geht es mir nicht so sehr,diesen transportieren wir weg(geht ja eh nicht anders)

wie sieht das mit der Laube aus und dem Kollektor?
Gibt es Bestandschutz oder gibt es so was nicht?wissen nun von den alt Mitgliedern,das die Laube vorneweg seid 30 Jahren genauso da steht wie der damals verstorbene Obmann diese errichtete.Mhhhhhhhhh
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: wolfram am 30. April 2012, 23:33:59
Hallo,

zu der Laube und dem Kollektor
Frage 1: Wo ist der Garten gelegen? OST/WEST-Deutschland OST/WEST-Berlin?
Frage 2: Wie alt ist das Gebäude/der Kollektor (Baujahr)?

ALLE baulichen Anlagen(wie übergroße Häuser oder Stromanschluss, Heizung, Schornstein und Wasseranschluss in den Gebäuden), die in Westdeutschland vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes(1. April 1983) und in Ostdeutschland vor der Widervereinigung errichtet wurden sind Bestandsgeschützt und können weiter uneingeschränkt genutzt werden.
Sog. Schwarzbauten im Beitrittsgebiet sind dann Bestandsgeschütz wenn ihre Fertigstellung bis zum 1. April 1985 erfolgt ist.

Modernisierungen der baulichen Anlagen sind ebenfalls möglich.

Dieser Bestandschutz ist auch bei einem Pächterwechsel weiterhin gültig und gilt darüber hinaus solange wie das Gebäude existiert (Objektbezogener Bestandschutz).

Der Bestandschutz erlischt auch erst dann bei einer Veränderung wenn eine statische Neuberechnung unabdingbar geworden ist.

Abriss/Rückbauaufforderungen sind nicht Durchsetzbar
Liebe Grüße
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 01. Mai 2012, 10:25:49
moin,

das hört sich gut an,wann der kollektor auf die laube gekommen ist lässt sich nicht mehr nachvollziehen,da man den von unten wohl nie sah(wir fanden diesen auch erst als wir auf dem Dach waren wegen Bäume wegschneiden)

Laube wurde so wie sie steht laut einiger Bauzeichnungen die damals angefertigt wurden(war unter der einen Koje im staufach) 1976 erbaut worden und so wie man klar erkennen kann wurde diese laube nich wieder umgebaut,das einzigste was fehlt ist ein mini schuppen unten im Gelände,der ist zusammengefallen,alles andere ist noch da.Denke der kollektor kam viel später,so was gab es damals ja noch gar nicht.
Und wir sind definitiv im Westen(sind nahe Hamburg 35 km entfernt)
Es wird sich darauf berufen den Rückbau durchgesetzt zu haben da es angeblich für Lauben keinen Bestandschutz geben soll,tja und da ich blöd bin,will ich mich nun informieren gibt es Bestandschutz und wo bekommt ich das zum ausdruck?ich hau das in unseren verein,denn es wäre wirklich Sünde diese Laube rückzubauen,groß ist sie(29qm mit den beiden Kleinen anbauten der eine kleine ist die Gaskammer,das andere wäre keller und wckabine )
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Horst am 05. Mai 2012, 09:28:51
Hallo Lilly,
als Ergänzung zum Beitrag von Wolfram:
In der Homepage
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/
findet man unter folgenden Menüpunkten (..) Informationen
über
(10) Maximale Laubengrößen
(11) Skizzen Laubengrößen
(14) Bestandsschutz

Viele Grüsse und viel Erfolg
Horst
aus Bayern
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 05. Mai 2012, 11:22:14
Danke Horst

haben die Stadt hier angeschrieben,da kam ganz klar die Aussage es gäbe keine Bestandsschutz für Übergroße Lauben,somit muss der eine klein Anbau leider weg,was auch kein Problem an sich wäre,wenn wir nicht einen ich sag mal frechen Brief vom Verein bekommen hätten( Angabe zur Gartenübernahme 12.4--- Schreiben vom 27.4 wir waren in der Anlage und haben nicht feststellen können das sie die Laube schon Rückgebaut haben),welches mich nun auf die Palme brachte,ich werd kommenden Mittwoch mal selber in unseren Verein tigern und die mal fragen,ob die noch ganz klar sind.
Wir räumen derzeit einige Müllsäcke(Müll der in der Parzelle auftauchte nicht von uns verursacht) und ich richte die Beetanlage wieder her sowie Kompostbereich etc,denn es gibt noch mächtig was zu tun,was halten die sich an einem unter Wasserstehenden Anbau fest,der mit einem gezielten Tritt in die Knie geht?

(http://www.bilder-upload.eu/thumb/fbb1b2-1336209479.jpg)[/URL]

(http://www.bilder-upload.eu/thumb/53aefc-1336209526.jpg)[/URL]

(http://www.bilder-upload.eu/thumb/080901-1336209569.jpg)[/URL]

(http://www.bilder-upload.eu/thumb/4cfa10-1336209607.jpg)[/URL]


die bilder(ich hoffe sie erscheinen) sind nur ein teil des gartens,ich denke man kann gut abschätzen was wir darin taten und auch noch immer zu tun haben,also untätig sind wir mit sicherheit kein stück,nach über 8 jahren brach liegends frag ich mich wirklich wieso bekommen wir nur weil wir uns dem annahmen so welche reingehauen?
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 05. Mai 2012, 11:23:46
das Ausmaß was man hier sehen kann ist nach Wochenlanger Kleinarbeit(alles mit Hecken und Astscheren etc,es war viel Schlimmer
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: wolfram am 05. Mai 2012, 11:29:46
Es ist egal was der Verein sagt ....  das  Gesetz schreibt die Regelung ganz klar vor! Alle baulichen Anlagen(Lauben) die in Westdeutschland vor dem Inkrafttreten(1.4.83) errichtet wurden sind unwiderruflich Bestandsgeschützt (BKleinG §§ 18-20) ... auch mal hierzu auf der Internetseite des BGH (Bundesgerichtshof) na dem Stichwort Bestandsschutz suchen ... gibt 100e Urteile des höchsten Gerichts in Deutschland (ausgenommen das Verfassungsgericht) dazu. Dieser Bestandsschutz gilt so lange bis das Gebäude nicht mehr existiert. Die Laube kann uneingeschränkt so genutzt werden wie sie früher genutzt wurde, bestätigte das oberste Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Daran gibt es nix zu rütteln. Das ist die Beschneidung des Bürgerlichen Gesetzbuchens was durch das BKleinG erweitert wurde. Kein Verein ist dazu bemächtigt dich zu zwingen dein Haus abzureißen wenn nicht mal der Staat das auf Grund d. o.g. Gesetze tun darf- was er auch gar nicht hier will. Er will damit das Eigentum und die Investitionen der Laubenbesitzer schützen.
NICHT INS BOXHORN JAGEN LASSEN!!!
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 05. Mai 2012, 11:34:26
also ich habe ja die Stadt hier angeschrieben,da sich der Verein darauf berief,das diese den Rückbau überwachen würden,dies ein Auszug aus deren Antwort an uns:


Sehr geehrte Frau Klein,

für zu große Lauben gibt es keinen Bestandsschutz; insofern ist es richtig, dass diese Lauben zurückgebaut werden müssen.
--------------------------

was nun?rechtens?icht rechtens?

ich möcht ja nix falsch machen
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Peter, Pan am 05. Mai 2012, 20:00:42
Hallo Lilly,

ich kann Dir vielleicht helfen bei Deinem Problem.
Die Laube ist 1976 erbaut wurden, gibt es dafür eine Genehmigung müßte eigentlich. Die Einschränkung mit den Lauben von 24m² ist erst mit dem BKleingG 1983 gekommen.Alles was davor gebaut wurden ist hat wenn es rechtmäßig errichtete wurde ist weiter in den größen Bestandschutz. Siehe § 18 Bkleingartengesetz. Der Bestanschutz endet nicht mit Pächterwechsel sondern erst wenn das Gebäüde zerfällt bzw. stark verändert wird. Instandhaltung der Laube ist erlaubt und erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: ullich am 06. Mai 2012, 08:54:39
Hallo Lilly,

Die von Horst erstellte Homepage ist mit Vorsicht "geniessen"!
Zumindest bezüglich von Laubengrößen sind dort Aussagen enthalten, die nicht dem Bundeskleingartengesetz (BKlgG) entsprechen.
Richtig wirst du informiert durch die Gartenordnung deiner Stadt, dem für dich gültigen Pachtvertrag, der für dich gültigen Satzung und dem BKLgG.

freundlich grüßt: ullich
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 06. Mai 2012, 19:26:56

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 18 Überleitungsvorschriften für Lauben

(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden.
(2) Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Befugnis des Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unberührt, soweit andere Vorschriften der Wohnnutzung nicht entgegenstehen. Für die Nutzung der Laube kann der Verpächter zusätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen.

das erscheint da drin,darum versteh ich es ja nicht
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Peter, Pan am 06. Mai 2012, 20:29:53
Hallo Lilly,

Viele vergessen diese auch und wollen nicht das Du es weißt was im § 18 BKleingG steht. Ich würde meinem Vorstand und deinem Stadtverband darauf mal hinweisen und fragen ob Sie gewillt sind gegen gültiges Recht zuverstoßen ich glaube das dann dort langsam gearbeitet wird.

MFG

Peter,Pan
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 06. Mai 2012, 22:28:56
ich war so frei und stellte heute meine fragen an den landesverband bin mal gespannt was der dort sagt,das gild dann denk ich mir doch(ich hoffe es ) komplett für sh?
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 06. Mai 2012, 22:32:24
es geht ja auch mitunter darum ein bestimmtes amt wird ja für diese laube mal die baugenehmigung erteilt haben,wenn ich nun von dem besagten gebäude etwas entferne----------------

ich denk dem gedankengang kann jeder folgen

Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Horst am 08. Mai 2012, 05:57:59
Liebe Freunde,

ullich hat in seinem Beitrag vom 6. Mai den Inhalt meiner Homepage
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/
beanstandet.
Nun könnt ihr um der Gerechtigkeit genüge getan zu haben
mit seiner Homepage vergleichen:
http://kritischekleingaertner.npage.de/

Lilly wünsche ich viel Erfolg wegen dem Bestandsschutz.

Horst
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: ullich am 08. Mai 2012, 11:11:30
Ach lieber Horst,
deinen Kleinkrieg gegen mich verstehen die vielen Forumteilnehmer nun wirklich nicht mehr. Er ist einem Forum der freien Meinungsäußerung nicht zuträglich.

Lilly hat doch einige Fragen gestellt! Die Antwort von dir kritisierte ich, weil sie bezüglich von Laubengrößen Aussagen enthält, die nicht dem Bundeskleingartengesetz (BKlgG) entsprechen. Diese Antwort ist also FALSCH!

Und was willst du nun mit dem Hinweis auf meine HP bezwecken?
Sie befasst sich hauptsächlich mit geschichtlichen und gesellschaftlichen Fragen des Kleingartenwesens.
zum Thema "Bestandsschutz", um das es hier geht, macht sie überhaupt keine Aussagen.

Ich glaube nun mittlerweile, das du hier eher fehl am Patze bist. Es sei denn, du kehrst wieder zu einer gemeinsamen Bewältigung von kleingärtnerischen Fragen zurück.

freundlich grüßt: ullich
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Peter, Pan am 08. Mai 2012, 19:57:30
Hallo Ullich,

wir haben hier im Forum freie Meinungsäußerung und das Horst seine Informationen nicht dem BKleingG entsprechen ist deine Höchst persönliche Meinung und muß mit unsere nicht übereinstimmen.. Wire kennen Horst seine Hompage schon länger und hatten auch hier schon ein Forum darüber. Das ergebniss war das jeder für sich entscheiden soll was er für wichtig erachte von dieser Hompage.
Bezugnehmend auf Laubengröße steht aber dort, das es in jeden Bundesland anderst sein kann. HH gestattet seinen Kleingärtner nur eine Lauberngröße von 15m² und verstößt damit auch nicht gegen das BKLeingG. Ist diese Aussage deshalb auch falsch oder meine Aussage zum § 18 BkleingG.
Also überlegen bevor man hier was schreibt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 09. Mai 2012, 08:24:03
oh bitte keine Streiterei hier,hey liebe Nette Schreiber,ich hab in unserem Verein genug zirkus ich suche nur die nötigen infos sonst nix,puhhhhhhhhhhhhh

ich hab mich fernab mit dem Landesverein in Verbindung gesetzt und die Laube muss um 5qm zurück,Sonnenkollektoren zum eigenbetrieb sind soweit erlaubt und eine Fristsetzung wie uns passiert war von wegen innerhalb von 14 Tagen soll der verwilderte Garten fertig sein einschliesslich Rückbau wurde ausser kraft gesetzt,denn das ist unmöglich.Mir wurde ein nettes Schreiben zur Mitnahme verfasst,ich denk die werden um 16 uhr nachher nicht gerade erfreut sein,aber wenn ein Vorstand sagt ihm wäre die anlage eh scheissegal(ja so worte fielen auf unserer Anlageversammlung) dann muss ich mir meine Infos die ich brauch eben anderweitig beschaffen,denn------------------------- ich lieb meinen Garten auch wenn er noch fragwürdig aussieht

Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: ullich am 09. Mai 2012, 08:34:53
Hallo Peter Pan,
danke für die sachliche und emotionsfreie Antwort.
Das die Aussagen von Horst zur Laubengröße NICHT dem BKlgG entsprechen, ist nicht meine persönliche Meinung.
Unter der Überschrift "Maximale Laubenflächen für Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz" stellt er einen Zusammenhang von der Größe der Laube zur Größe des Gartens her. Aber das besagt das BKlgG eben NICHT. Es geht also nicht um die persönliche Meinung eines einzelnen Kleingärtners, sondern um das Gesetz.
Horst antwortet auf Lilly (am 5.5.) mit einer unrichtigen Information. Und das ist ihr gegenüber unfair.
Selbstverständlich verstößt Hamburg (HH?) mit seiner Beschränkung auf 15 qm nicht dem BKlgG, denn das BKlgG "spricht" von maximalen Laubenflächen.
Und das habe ich mir schon vorher überlegt!
freundlich grüßt ullich
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Horst am 09. Mai 2012, 18:20:52
Liebe Freunde,

lest bitte unter
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/10-maximale-laubenflaechen-bkleingg.html
in zu (10) Erläuterungen von heute die neue grün eingefasste  Egänzung.
Ich habe damit bis jetzt absichtlich gewartet.
Ist jetzt klar dass meine Darstellungen stimmen?

Horst
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: wolfram am 09. Mai 2012, 18:32:24
Hier wird leider - meiner Meinung nach - viel miteinander verwechselt und durcheinandergebracht –bitte nicht falsch verstehen liebe Schreiber.

1.) Noch einmal (und für jedermann zum Mitschreiben!!!) möchte ich darauf hinweisen, das das BkleinG eine Erweiterung des BGB ist. Wir reden also von BUNDESRECHT. Und Bundesrecht bricht immer Landesrecht! Es ist also schlicht weg egal was die Länder dazu im Ihren Ordnungen bezüglich diese Themas stehen haben oder nicht. Sie können niemals Bundesrecht durch ihre VOs oder Satzungen aufheben! Sonst könnte man in Hessen ja noch heute Leute rechtskräftig zum Tode verurteilen und hinrichten, was ja dank des Bundesrechtes nicht geht.

2.) Die besagte Laube, egal wie groß und oder ob sie zum Wohnen geeignet ist, ist bis zum Untergang des Gebäudes auch bei Pächterwechsel bestandsgeschützt und kann UNEINGESCHRÄNKT genutzt werden - PUNKT!!! Sollte ein Pächter jedoch in die Statik so heftig  eingreifen das eine Neuberechnung der Statik durch einen Statiker nach dem BauG von Nöten wäre erlischt dieser Bestandsschutz auch zu Existenzzeiten.

--> Warum sag ich das extra. Nun Vorsicht!!! Wenn z.B. ein Strom- und Wasseranschluss in diesem Haus ist und man jetzt den Rückbau durchführen würde, müsste im Schlimmsten Fall das komplette Haus abgerissen werden da der Bestandsschutz erloschen wäre. Warum? Weil wir bei einem solchen Rückbau in die Statik eingreifen müssten (Wände auf/abreißen Dachstuhl zum Teil abreißen). Und da es eigentlich nicht gestattet ist Versorgungsleitungen im Haus zu haben, da dadurch das dauernde Wohnen ermöglicht wird (so die Gerichte), müssten zumindest solche Dinge auch rückgebaut werden. Ich glaube das Bild brauch ich nicht weiter ausmalen, da sich bestimmt jeder selbst vorstellen kann wohin das gehen kann. Also Vorsicht wenn man anfängt zurückzubauen ist der Bestandschutz u.U. erloschen.

3.) Wenn jemand behauptet, dass die Laube nur 24 qm oder im oben beschriebenen Fall HH sogar nur 15 qm groß sein darf ist dies NICHT FALSCH, sondern richtig. Hääääää????
JA RICHTIG GELESEN...
Länder können weitere Einschränkungen vornehmen - z.B. durch ein B-Plan, einer vom Land erlassenen Gartenordnung o. Verwaltungsvorschrift die so etwas festlegt, solange sie nicht dem Bundesrecht widersprechen. Hier würde sonst das höherrangige Bundesrecht die Widersprechende Klausel/§ aufheben (aber nicht umgekehrt).  Deshalb greift - in diesem Fall - hier die 24qm-Regel nicht, da erstens das besagte Haus vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetz (1. April 1983) errichtet wurde. Zweitens, darüber hinaus über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahre geduldet wurde. Somit würde auch eine nicht genehmigte übergroße Laube bestandsgeschützt sein.  So jedenfalls die Gerichte.

... Ich würde gern hier weiter in die Tiefe gehen und die entsprechenden Urteile des BGHs und anderer Gerichte zitieren –wie es sich gehört, aber lässt das meine Stundenplan leider nicht zu und ich muss unbedingt noch eine Seminararbeit für die Uni schreiben. Darum bitte ich für die etwas oberflächliche Antwort um Verständnis :-) ...

4.) Punkt-um, weder der lokale Gartenverein, der übergeordnet Landesverband noch der Verpächter und Bodeneigentümer hier das (Bundes)Land können eine Rückbau/Abrissverfügung erteilen und oder  diese durchsetzen. Davon Abgesehen ist eh nur der Verpächter zu solchen Forderung gesetzlich berechtigt.

5.) Wie schon gesagt hat der BGH sich dank des VDGN mehrmals in seinen Urteilen zu dem Bestandsschutz zu Gunsten der Kleingärtner grundsätzlich geäußert und geurteilt. Es ist auch Egal was in irgendwelchen Satzungen eines Vereins steht, diese heben kein Bundesrecht auf. Satzungen regeln eh nicht solche Dinge, sondern wie eine Verein strukturiert ist und welchen Zweck und Ziel er verfolgt.

6.) Mit einer Rückbauforderung in eine solchen Fall ist der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt!!! Wenn also mal eine Rückbauforderung kommen sollte, unbedingt immer Widerspruch einlegen und auf die §§ 18 ff. BkleinG hinweisen, da sonst der o.g. Falls eintreten könnte. Notfalls den VDGN kontakten. Die helfen ein schnell und problemlos weiter - auch mit einem kompetenten Anwalt.
Noch neben bei: Der VDGN - der der größte deutsche Interessenvertreter für Kleingärtner ist - hat mal solche und andere Fälle in einem wirklich guten Rechtsratgeber zum Thema Kleingarten herausgebracht, umso die Rechtsunsicherheit einzelner Kleingärtner  abzuschalten.
Kostet nur 5 Euro und ist zu wirklich zu empfählen, denn da werden solch Unklarheiten leicht erklärt und aus dem Weg geschafft. 

P.S.: Leider ist das eine verbreitete Masche von bestimmten Vorständen und Verbänden so ihre Pächter in die Irre zu führen oder Unwissenheit zu halten (teilweise auch durch Falschinformation) um ihre Forderungen durchzusetzen. Wie aus einen internen Papier hervorgeht hat sich ein berühmter Landesverband und Zwischenpächter dazu entschlossen in solchen Fällen immer erst mit Klage zu drohen – um einzuschüchtern –anstatt bei angeblichen Fehlverhalten zu kündigen, da sonst mit Lehrständen ein finanziellen Einbußen zu rechnen sein. Soll sich jeder seine eigene Meinung darüber bilden. Es zeigt aber den Charakter eines solchen Vereins auf, der (meiner Meinung nach) doch eigentlich seine Kleingärtner gegenüber den Bundesländern und Bodeneigentümern vertreten sollte und nicht umgekehrt sie zu drangsalieren. Diese pers. Note sei mir bei diesem Thema einmal erlaubt und verziehen :-)

DARUM NICHT INS BOXHORN JAGEN LASSEN ... Standhaft bleiben und widersprechen.
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: ullich am 10. Mai 2012, 11:15:31
Lieber Horst,
NEIN, deine Darstellung stimmt NICHT!
Eine Abhängigkeit von Laubengröße zu Gartengröße (in deiner zeichnerischen Darstellung) ist im BKlgG. nicht enthalten.
Nun siehst du dich gezwungen, Erläuterungen anzuhängen. Also erläuterst du deine Unrichtige Darstellung. Sie wird dadurch aber nicht wahrer.
Nebenfrage: Warum hast du bis jetzt damit "absichtlich gewartet" ?

freundlich grüßt: ullich
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Horst am 11. Mai 2012, 07:07:55
Liebe Freunde,
die Aussage von Dr. Mainczyk:
Lauben und Gartengröße müssen
in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen   

(Bundeskleingartengesetz Praktiker-Kommentar, 10. Auflage, Seite 105,
BKleingG § 3, 6 c) in seinen Kommentaren ist mir lange bekannt,
aber nicht bei ullich.
Es war bis jetzt einfach nicht notwendig die Aussage unbedingt
zu zitieren.

Meine Skizze über maximale Laubenflächen existiert seit Jahren.
Sie ist seit dem bekannt. Ullich ist der einzige, der gegen sie
und damit gegen mich so vorgeht.

Ich glaube langsam ich stehe bei ullich vor Gericht.
Das muss ich mir nicht weiter antun lassen.
Ich beende meine Beteiligung in diesem Forum.

Tschüs
Horst
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: ullich am 11. Mai 2012, 17:38:42
Lieber Horst,
lasste es doch bitte nicht mir an, wenn DU Kommentar und Gesetz verwechselst.
Du betitelst deine Skizze mit:
"Maximale Laubenflächen für Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz".
Und das ist eben FALSCH! Du machst eine UNWAHRE Aussage!
Es könnte jemand auf die Idee kommen, danach zu handeln. Und schon entstünde für ihn ein Schaden. Es ist einfach nur unfair gegenüber neuen Kleingärtnern, sie so falsch zu informieren.
Wer weiß, was noch alles unrichtig oder verwirrend an den Aussagen deiner HP ist.

Unterlasse bitte deine persönlichen Anfeindungen gegen mich, bleibe sachlich. Woher willst du wissen, das dieser Kommentar mir nicht bekannt wäre?

Und noch eins: Warum hast du mit der "grün eingefassten Ergänzung bis jetzt gewartet?" Ging es dir mehr um einen destruktiven Streit als um die Sache?

Trotzdem grüße ich Dich freundlich

p.s.: vielleicht sollten wir uns mal bei einem Bier unterhalten, aber dann stünde die Frage: Kölsch oder Weissbier.
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: wolfram am 11. Mai 2012, 23:25:25
Lieber ullich, lieber Horst,
bei allem geboten Respekt, dürfte ich freundlichst darum bitten beim Thema (sachlich) zu bleiben. Habe mir die Links und deren Seiten mal durch gelesen. Sie sind an sich nicht schlecht (gut erklärt und anschaulich f. d. Praxis) jedoch finden Sie hier keine Anwendung bei diesem Thema,  da die besagt  Labe so oder so unter den Bestandschutz fällt.
Möchte aber, als Leser der NJ und was es sonst so alles zu Kleingartenrecht zu Lesen gibt in der Uni-Bibliothek, an merken das der liebe Herr Dr. Mainczyk sich gern in jeder seiner Publikationen(Kommentaren) widerspricht, wenn man sie mal inhaltlich nebeneinanderlegt.
Fakt ist jedoch das der hier vorliegende Fall eigentlich GLASKLAR ist, wie ich versucht habe in meinem letzten Beitrag Umfassend zu erklären.
Wichtige wäre also mal – für mich – zu erfahren wie der Stand der Dinge ist, was das Thema (topic) dieses Beitrags anbelangt.
Also Lilly... über ein weiteres Zwischenergebnis bin ich doch schon gespannt. Sag mal bitte Bescheid wenn es was Neues gibt.
Liebe Grüße
Titel: Re:einige viele fragen habe
Beitrag von: Lilly am 16. Mai 2012, 13:00:55
hab ich doch schon,wurde aber demnach überlesen

die Laube muss rückgebaut werden,die Latten vorn an der Terassen entfernt und das was wir an unrat beisammengetragen haben natürlich ebenso)tja als nachpächter hast dann die last wenn vorher geschlafen wurde)

Haben aber aushandeln können als zeitmodus das komplette Gartenjahr zu bekommen da da noch so viel zu tun ist bis es endlich fertig ist,
ich hoffe es regnet bald nicht mehr ssssssssssssss