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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tapsi am 03. Juni 2012, 12:26:03

Titel: Kassenprüfer im Kleingartenverein
Beitrag von: Tapsi am 03. Juni 2012, 12:26:03
Hallo Gartenfreunde,

bei der diesjährigen Kassenprüfung wurde die Kasse nur von einem gewählten Kassenprüfer geprüft. Diese Aufgabe wurde bisher immer von 2 Kassenprüfern erledigt. Ist nur 1 Kassenprüfer im e.V. in Ordnung, Der Vorsitzende äußert sich hierzu leider nicht.

Viele Grüße
Euer Tapsi ;)
Titel: Re:Kassenprüfer im Kleingartenverein
Beitrag von: Hardy am 03. Juni 2012, 14:17:55
Hallo Tapsi, hast Du dazu in der Versammlung diese Frage gestellt?
Wo war denn der 2. Kassenprüfer?
Und wenn die Versammlung den Prüfbericht zur Kenntnis nahm, keine Fragen an Ort und Stelle machte und letztlich den Vorstand daraufhin entlastete, wem nützt dann Dein Problem im Nachgang? Der Vorsitzende selbst ist nicht für die Buchprüfung zuständig! 
Titel: Re:Kassenprüfer im Kleingartenverein
Beitrag von: wolfram am 08. Juni 2012, 09:51:35
Also rechtlich gesehen ist das kein Problem. Gemäß §§ 26 ff. BGB ist der Vorstand für die Geschäftsführung und alle damit verbundene Aufgaben verantwortlich. D.h. für eine e.V. müssen zwei Vereinsorgane existieren. der gemäß § 26 geschäftführende Vorstand und die Mitgliederversammlung. Alles weiter muss in der Satzung geregelt sein/werden.
Es kann also in der Satzung bestimmt werden (siehe BGB §§ 21-31 und Satzung)das das Amt des Kassenprüfers gebildet und besetzt wird. Darüberhinaus kann aus Tranzparenzgründen festgelegt werden das kein Vorstandsmitglied Kassenprüfer sein darf. Desweiteren kann auch in der Satzung festgehalten werden, das 2 Prüfer die Kassenprüfung gegenseitig machen.
Titel: Re:Kassenprüfer im Kleingartenverein
Beitrag von: Tea am 02. September 2012, 23:37:11
Hallo Tapsi,

wichtig für die nächste Revision ist es, dass mindestens zwei Revisoren den / die
Schatzmeister/in prüfen, um Manipulationen aus dem Weg zu gehen. Der Termin der Prüfung sollte so abgestimmt sein, dass 2 Leute prüfen.