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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Otto am 13. Juni 2013, 16:06:50

Titel: Ausschluß bzw. Kündigung durch Anwalt angedroht
Beitrag von: Otto am 13. Juni 2013, 16:06:50
Hallo Alle Gartenfreunde!


Wir haben ein riesiges Problem. Vorsicht lang.

Wir haben Ende der 90ziger Jahre einen Kleingarten vom Pächter gekauft und sind damit Mitglied in einem Kleingartenverein geworden. Anfang 2001 konnten wir das Land(Garten)+ noch ein Stückchen Land dazu kaufen, was wir auch gemacht haben. Der Garten ist immer noch in einer Kleingarten und Wochenendsiedlung.

1.Sind wir jetzt Miteigentümer oder Eigentümer oder gehört es dem Verein? Sehe da nicht so durch.

Beim Bauamt ist es wohl als KGA Landwirtschaftsfläche eingetragen. Beim Kauf hat uns der Vorstandsvorsitzende (direkter Gartennachbar) gesagt, dass der Garten jetzt unser Eigentum ist. Davon sind wir auch die ganzen Jahre von ausgegangen.

Nur kommt es jetzt zum Eklat.

Es gab von Anfang an immer wieder Gängeleien vom Vorstandsvorsitzenden, gegen die wir uns aber immer gewährt haben. Letzten Sommer kamen wir zum Garten und da fand eine Mitgliederversammlung statt, ohne uns zu informieren. Dann stellte sich heraus warum, wir sollten ausgeschlossen werden mit dem Ziel der Enteignung. Der Vorstandsvorsitzende wollte das Thema, obwohl es auf der Tagesordnung stand, auf einmal nicht mehr besprechen und hakte es ab. Auf Nachfragen, auch von anderen Gartenfreunden, mußte er nun Stellung beziehen. Da stellte sich raus, dass er eigenmächtig einen Anwalt aufgesucht hat und diesen auch einschalten werde. Da waren natürlich alle aufgebracht, denn der Verein besitzt zu diesen Zeitpunkt keine Rechtschutzversicherung. Dieser Vorsitzende hat am nächsten Tag sein Amt niedergelegt. Ein Protokoll der Versammlung haben wir bis heute nicht erhalten.

Der Grund der Enteignung war Unkraut. Ich muß zugeben das wir in den letzten Jahre aus beruflichen Gründen zu wenig Zeit hatten und haben nur das notwendigste (Rasen mähen, Unkraut zu Nachbarn entfernt)erledigt haben. Da kann ich Unmut verstehen, denn mir gefiel es auch nicht. Aber gleich mit Enteignung zu kommen?!

Es gab 2002 schon mal eine Abmahnung deswegen, wir haben die Anforderungen erledigt.

Jetzt gibt es einen neuen Vorstandsvorsitzenden, der jetzt dort weitermacht wo der andere aufgehört hat. Bei einer Mitgliederversammlung Ende Sept`12 sollte eine Abstimmung erfolgen, Ziel uns zu enteignen. Diese wurde nicht gemacht, da wir anwesend waren.
Uns wurde eine Frist bis Ende Mai gesetzt, die genannten Stichpunkte umzusetzen. Einige Gartenfreunde zeigten ihre Unmut, da der Zeitraum zu kurz sei. Wir wohnen weit weg vom Garten.
Was wir bei Wind und Wetter (Winter mit Dauerfrost und Frühling mit Dauerregen)auch gemacht haben. Zugegeben es war auch notwendig. Wir haben alles erledigt und der ganze Garten war kahl. (Ich muß gestehen, dass wir eine ökölogische Gartengestaltung bevorzugen) Aber egal, wir dachten damit sind alle zufrieden. Bei der Begehung konnten wir aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein. Wir bekamen 2 Tage später ein Protokoll gemailt, in dem man uns mitteilte das es ihnen nicht reicht. Das Fotos gemacht wurden. Kein wieso,weshalb,warum oder sonstige Anmerkungen. Wie wurden nur auf Gesetze (die kein Mensch auswendig weiß) hingewiesen, also Kleingartengesetz, Bundesgartengesetz u.s.w.. Und das weitere Maßnahmen unternommen werden, aber nicht was und wie.
Eine Woche später kommt ein Brief vom Anwalt mit einer Fristsetzung von 2 Wochen, sonst Enteignung.

2. Was können wir tun? Unserer Ansicht ist alles in Ordnung.

3. Kann man uns so einfach enteignen?

4. Dürfen ohne Zustimmung einfach Fotos gemacht werden?

Es hat keinen Zweck mit dem Vorsitzenden zu reden, da man deutlich merkt, dass wir stören (oder das unsere Gartenlage (Randlage) sehr begehrt ist). Eventuelle spätere Bebauung zweck Eigenheim?!

Bei der letzten Versammlung beschloß der Vorstand, durch Abstimmung,dass über unser Verbleib allein der Vorstand entscheidet.

5. Ist das so rechtens, dass der Vorstand das alleine entscheiden darf?

Ich muß dazu sagen, dass 3,Vorstandmitglieder direkte Nachbarn von uns sind, dass hat bei uns eben den Anschein erweckt, dass unser Garten das eigentliche Interessante ist. Wie schon erwähnt, um Eigenheim oder größere Laube zu errichten.

6. Kann an dieser Annahme was dran sein?

Alle haben ihre Parzellen mit Erwerb des Grundes vergrößert, Heizungen reingebaut, Waschmaschinen angeschlossen u.s.w., obwohl die Leitungen dafür nicht gebaut sind.

7. Was können wir machen?

8. Wie ist das mit den Kosten? Bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung waren wir schon längst ein Streitfall, also greift die Rechtsschutzversicherung bei unserem Fall nicht.

Wir wissen auch nicht ob alle Mitglieder über diese Vorgehen informiert sind. Wir haben einige, die wir erreichen können schriftlich informiert.


Über ausführliche sachliche Antworten wären wir sehr dankbar.

LG
Otto
Titel: Re:Ausschluß bzw. Kündigung durch Anwalt angedroht
Beitrag von: laubenpieper 808 am 16. Juni 2013, 14:00:49
Hallo Otto,
Deine Ausagen sind leider nicht klar.
hast Du einen Pachtvertrag mit einem Kgv.,welcher einem Landes-oder Bezirksverband angeschlossen ist? Besitzt Du eine Satzung dieses Verein?
Hast Du das Land von einer Kommune gekauft oder gepachtet?
All diese geht leider nicht klar aus Deiner Frage hervor. In einer Satzung muß alles vermerkt sein, Ausschluß,Abmahnung, Versammlung usw. Zusätzlich müßte eine Gartenordnung vorhanden sein. Wenn dieses alles nicht zutrifft, ist der Weg zum Anwalt un umgänglich. Vor allem Sofort auf das Schreiben des Anwalt Einspruch erheben, Einschreiben mit Rückschein.
Viel Glück
laubenpieper
Titel: Re:Ausschluß bzw. Kündigung durch Anwalt angedroht
Beitrag von: Otto am 16. Juni 2013, 23:33:26
Hallo,

ertmal Danke das du geantwortet hast.

Wir haben zuerst einen Pachtvertrag unterschrieben, Jahre später konnten wir das Land kaufen, was fast alle Gartenfreunde taten. Also Pacht gleich null.
Der Kleingartenverein steht im Grundbuch, als landwirtschaftliche Fläche eingetragen. Also keine einzelnen Personen.
Der KGWA ist ein eingetragener Verein, ob er anderen Vereinen angehört kann ich dir nicht sagen, muß ich erstmal selbst in Erfahrung bringen.
Gartenordnung ist vorhanden, meiner Meinung sehr schwammig verfasst. Also mit etlichen Widersprüchen zum Kleingartengesetz, Bundeskleingartengesetz u.s.w..
Die ganze Anlage entwickelt sich zur Wochenendsiedlung, wo das Wohnen im Vordergrund steht und nicht das Gärtnern.
Wir haben uns sofort schriftlich mit dem Vorstand in Verbindung gesetzt, um genauere Auflistungen zu den Beanstandungen zu erhalten, Kopien der gemachten Fotos verlangt, aber es kommt keine Reaktion darauf. Natürlich haben wir alles per Einschreiben verschickt.


Bei einer Mitgliederversammlung stand auf der Tagesordnung das unser Ausschluß beschlossen werden soll, aber da wir anwesend waren, wurde der Punkt gestrichen. Möchte mal wissen was der Vorstand beschlossen hätte, wenn wir nicht anwesend gewesen wären. Ach so, das alles sollte passieren ohne eine Abmahnung vorher erhalten zu haben. Es wurde uns auch kein Gespräch oder ähnl. angeboten.(den genaueren Werdegang siehe 1. Post)
Wir hatten später eine Abmahnung erhalten mit einer Fristsetzung, unser Meinung nach haben wir alle Forderungen erfüllt. Aber der Vorstand ist anderer Ansicht. Bei der Begehung am Fristdatum, konnten wir nicht dabei sein. Man hat uns per Mail ein lückenhaftes Protokoll zugesandt, indem geht weder hervor was ihrer Meinung nicht in Ordnung sei und was bis wann geändert werden muß. Es stand nur es "gefällt dem Vorstand nicht", aber es geht doch nicht um Gefallen, sondern ob alles der Gartenordnung entspricht. In der unserer Gartenordnung steht: das der Garten nach eigenen Belieben gestaltet werden darf.

Können einfach Fotos vom Garten gemacht werden, ohne unsere Erlaubnis?

Meinst wir müssen beim Anwalt trotzdem noch einen Einspruch einlegen oder reicht es wenn wir ihn eine Kopie, des Schreiben was an den Vorstand ging, schicken?

MfG
Otto
Titel: Re:Ausschluß bzw. Kündigung durch Anwalt angedroht
Beitrag von: Hardy am 17. Juni 2013, 15:12:18
Hallo Otto,
Wir haben zuerst einen Pachtvertrag unterschrieben, Jahre später konnten wir das Land kaufen, was fast alle Gartenfreunde taten. Also Pacht gleich null.
M.M.n: Wenn Du das Gartenland gekauft hast, hast Du per GB-Eintrag eine Flurstücksnummer. Da funktioniert eine "Enteignung" garnicht.

Der Kleingartenverein steht im Grundbuch, als landwirtschaftliche Fläche eingetragen. Also keine einzelnen Personen.
M.M.n: Über welche Flurstücke steht denn der KGV im Grundbuch? Es können ja nur die sein, wo er mit einer Flurstücksnummer im GB eingetragen ist, z.B. Vereinswege, Parkplätze usw. Aber nicht Dein Garten!

Der KGWA ist ein eingetragener Verein, ob er anderen Vereinen angehört kann ich dir nicht sagen, muß ich erstmal selbst in Erfahrung bringen.
M.M.n:Du schreibst, dass Du seit Ende der 90er den Garten hast. Was steht über die Zugehörigkeit zu einen Bezirksverband o.ä. in der Satzung? Denn das müsstest Du ja wissen, da auch die übergeordneten Verbände auch einen Teil der Beiträge bekommen.

Wie Dein erster Antworter schrieb, gehe sofort in Widerspruch.
Es gibt auch die Variante über das I-Net sich mit Fachanwälten zum Vereinsrecht, z.B. justanswer.de in Verbindung zu setzen. Allerdings kannst Du dort nicht soviel schreiben und es wird Dir ein Angebot (€) gemacht.
Hardy   
Titel: Re:Ausschluß bzw. Kündigung durch Anwalt angedroht
Beitrag von: Otto am 18. Juni 2013, 10:28:29
Hallo Hardy.

danke für deine Antwort.

"M.M.n: Wenn Du das Gartenland gekauft hast, hast Du per GB-Eintrag eine Flurstücksnummer. Da funktioniert eine "Enteignung" garnicht."

Ich habe vom Vorstand damals eine Kopie erhalten, in der der KGV als Eigentümer drin steht, es ist ein Flur und ein Flurstück eingetragen mit einer Größe von 9000 m2.

Wir haben nun erfahren das es nicht mehr als landwirtschaftliche Fläche sondern als Erholungsfläche eingetragen ist.
Was bedeutet das und wo ist der Unterschied?

"M.M.n: Über welche Flurstücke steht denn der KGV im Grundbuch? Es können ja nur die sein, wo er mit einer Flurstücksnummer im GB eingetragen ist, z.B. Vereinswege, Parkplätze usw. Aber nicht Dein Garten!"

Das ist ja das komische siehe Antwort oben. 1 Flur, 1 Flurstück, Größe 9000m2, also gesamte Anlage, und Verein als Eigentümer.

Danke für die hinweise, wir haben gegen alles Einspruch eingelegt.
Titel: Re:Ausschluß bzw. Kündigung durch Anwalt angedroht
Beitrag von: laubenpieper 808 am 27. Juni 2013, 22:08:45
Hallo Otto, ich habe den Beitrag von Hardy gelesen. Ja, es ist richtig der Verein kann nicht Eigentümer sein, wenn Du das Grundstück gekauft hast.
War der gezahlte Betrag, von Seiten des Verein, als Abstandssumme gedacht, und handelt es sich doch nur um Pachtland?
Wurde die Änderung der Nutzung als Erholungsanlage von der Verwaltung vorgenommen oder erfolgte dieses auf betreiben des Verein?
Kleingärtnerische Flächen liegen in der Pacht wesentlich niedriger als Erholungs, sprich Campingflächen.
Ich glaube, Du nimmst dir einen Anwalt, versuche über den zuständigen Landesverband eine Anschrift eines Fachanwaltes zu erhalten, sonst gibt es für Dich zu große Probleme. Hast Du eine Privat-Rechtschutzversicherungß Diese decken das ab.
Gib bitte mal Nachricht wie es weitergelaufen ist.
Gut Grün
laubenpieper 808