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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sauerampfer am 11. Oktober 2015, 13:40:59

Titel: Kündigung per Mitgliederentscheid
Beitrag von: Sauerampfer am 11. Oktober 2015, 13:40:59
Ich wurde per Mitgliederentscheid gekündigt, jedoch gab es da so einige formelle Fehler, daher bin ich in Widerspruch gegangen, welcher seit über einem halben Jahr unbeantwortet bleibt.
Aber ich erzähle mal von Beginn an.
Seit letztem Jahr begann unser Vorstand uns (Ich und eine weitere Person als gemeinsame Gartenpächter)gegenüber Stress und Probleme zu bereiten. Dies begann damit, dass sie ein erstes Mängelschreiben (3 kleinere Mängel) mit einer Frist aufsetzten. Zum Ende dieser Frist konnten wir bereits 2 von 3 Mängeln beseitigen und haben auch mehrfach mit dem Vorstand gesprochen. Nach Ablauf dieser Frist kam eine weitere Frist mit der Begründung unsererseits wurde auf das erste Schreiben nicht reagiert und mit Kündigung gedroht. Mit dem letzten Tag der Frist wurde auch der letzte Mängel beseitigt, so dass kein Kündigungsgrund weiter vor lag. Ich muss dazu sagen, dass ein Vorstandsmitglied besonders aggressiv auf uns zu sprechen war (warum auch immer, keine Ahnung, getan haben wir ihm nie etwas!). Dennoch erfolgte eine Kündigung zum Jahresende. Gegen diese Kündigung sind wir in Widerspruch gegangen. Darauf hin kam es zu einer Gartenbegehnung zusammen mit einem Vertreter des Regionalverbandes. Dieser habe uns noch einen kleinen Mängel mitgeteilt, jedoch nichts weiter schlimmes wenn es sofort beseitigt wird (was wir umgehend taten). Da die Kündigung wohl nicht aufgehoben werden konnte wurde ein neuer Pachtvertrag ab 2015 verfasst, außerdem wurde das "Kündigungsrecht" von Seiten des Vorstandes in die Hände des Regionlaverbandes gelegt.
Bei dieser Gartenbegehnung ist das besagte etwas aggressivere Vorstandsmitglied mir gegenüber ziemlich ausfällig geworden mit dem Zeigen des Mittelfingers und dem Ausspruch, dass man solche wie mich erschießen müsste. Nach einer Anzeige meinerseits wurde es wieder etwas ruhiger.
Im neuen Jahr zur Jahreshauptversammlung wurde der Jahresbericht vorgelesen. Im Bezug auf unsere Angelegenheit war diese sehr Lücken- und Fehlerhaft, so dass ich dies im Anschluss für die anderen Mitglieder richtig stellte.
Da in unserer Satzung ein Punkt veranktert ist, welcher im übersetzten Sinne meint, dass Mitglieder, welche anderen Mitgliedern gegenüber beleidigend werden, vom Verein ausgeschlossen werden können.... stellte ich die Anfrage ob dies denn auch für Vorstandsmitglieder gelte? Eine Antwort bekam ich daraufhin leider nicht.
Im Gegensatz, dieses Vorstandsmitglied legte sein Amt nieder. In Folge dessen zogen weitere Vorstandsmitglieder dem gleich.

Es erfolgte eine erneute Einladung zur Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt, dass der Vorstand droht sich aufzulösen. (Mehr stand nicht drin!)
In dieser Versammlung wurde den Mitgliedern Angst eingejagt, dass eine Fremdverwaltung des Vereines sehr teuer (ab 600€ aufwärts pro Garten) kosten könnte usw.
Ohne einen weiteren Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen wurden die Mitglieder per Abstimmung vor die Entscheidung gestellt.
Entweder wir müssen die Gartensparte verlassen und der Vorstand legt seine Ämter nicht nieder, oder wir dürfen in der Gartensparte bleiben, dann legen sie aber ihre Ämter nieder und es droht eine teure Fremdverwaltung.
Weil die meisten Mitglieder nicht gerade Vielverdiener sind haben sie zur Mehrheit gegen uns gestimmt. Es folgte eine schriftliche Kündigung zum 30.11.15.
Gegen diese Kündigung sind wir in Widerspruch gegangen, da diese formal nicht rechtsgültig ist.
Mit folgenden Punkten habe ich meinen Widerspruch argumentiert:

"Die Abstimmung bzw. diese Beschlussfassung wurde in keiner Weise in der Tagesordnung, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 04.03.2015, den Mitgliedern in der Einladung mitgeteilt, sowie dieser Beschluss zur Abstimmung auch nicht nachträglich per Mitgliederentscheid auf die Tagesordnung genommen. Auf Grund dessen ist dieser Beschluss laut §32 (1) BGB ungültig

Entsprechend des Urteils vom OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2006, 11 U 24/05 hätte bei der geplanten Verhängung von Vereinsstrafen (z.B. Ausschluss eines Mitglieds), der Name des betroffenen Mitglieds in der Tagesordnung angegeben werden müssen. Auch auf Grund dessen ist diese Kündigung rechtswidrig.

Laut Gartensatzung unseres Kleingartenvereins hätte erst eine Kündigung durch den Vorstand erfolgen müssen. Wenn gegen diese Kündigung von Seiten des Vereinsmitgliedes Widerspruch eingelegt wird und der Vorstand diesen ablehnen sollte, muss zur nächsten Mitgliederversammlung über diese Kündigung abgestimmt werden §6 (5) Satzung des Kleingartenvereins.

Da im Vorfeld keine berechtigte Kündigung durch den Vorstand erfolgte, ist das Kündigungsschreiben vom 09.03.2015 auch durch diesen Punkt ungültig.

Da wir bis zum Zeitpunkt der Kündigung und bis heute in keiner Weise gegen die Vereinssatzung sowie gegen die kleingärtnerische Nutzung verstoßen haben, ist rechtlich aktuell auch keine Kündigung möglich."

Bis heute blieb dieser Widerspruch unbeantwortet.
Im Gegenteil, nun kam eine Erinnerung, dass das Pachtverhältnis zum 30.11. endet und der Garten grundhaft zu beräumen ist.

Gibt es ähnliche Fälle oder kann uns jemand hilfreiche Tips und Hinweise geben wie wir weiter dagegen vorgehen sollten? Gibt es überhaupt eine Chance für uns den Garten weiter führen zu können?
Klar könnte man sagen, seit froh da weg zu kommen. Aber die Grundhafte Beräumung, was einen Laubenabriss beinhaltet ist nicht gerade kostengünstig, vor allem, weil wir erst mit Erlaubnis des Vorstandes die Laube Kleingartengemäß ausbauten.

Ich freue mich über jegliche Hilfe.
Titel: Re: Kündigung per Mitgliederentscheid
Beitrag von: Hardy am 11. Oktober 2015, 16:18:31
GF Sauerampfer,
wenn die Kündigung nicht auf der TO stand, ist der Beschluss der MV nicht gültig und dein Widerspruch berechtigt.
Entweder du nimmst einen RA in Anspruch oder wendest dich an den LV Sachsen:

Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK)
01309 Dresden * Loschwitzer Straße 42

Telefon: 0351-2 68 31 10 * Fax: 0351-2 68 31 49

e-Mail: info@lsk-kleingarten.de

Hardy aus Sachsen
Titel: Re: Kündigung per Mitgliederentscheid
Beitrag von: Sauerampfer am 11. Oktober 2015, 21:46:17
Hallo Hardy,
ich danke dir für deine schnelle Antwort. Bevor ich mir einen evt. kostspieligen RA nehme werd ich da erst mal versuchen die Angelegenheit über den Landesverband zu klären.

Danke schon mal für die Kontaktdaten zum Landesverband. Denn der Regionalverband scheint irgendwie auf der Seite des Vorstandes zu stehen.

Grüße
Sauerampfer