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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: KarlderBaer am 06. Mai 2016, 22:41:04

Titel: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: KarlderBaer am 06. Mai 2016, 22:41:04
Für unseren Kleingarten, war die Pacht bisher nach den gesetzlichen Regelungen festgelegt! Da unsere Lauben aber einen höheren Standard (Wasser in der Laube, Dusche, Strom etc.) haben, sollen wir an den Grundstückseigentümer einen Zuschlag bezahlen. Dieser ist bei uns angesetzt mit einer jährlichen Erhöhung auf einen (Straf-)Zuschlag bis zu 2,- Euro je qm und Jahr. Da im Internet dazu keine Vergleichspreise gefunden wurden und auch der Verband der Kleingärtner sich sehr bedeckt hält hier die Frage: zahlt ihr auch solche Zuschläge, wie hoch sind diese und welche Regeln und Fristen sind vereinbart worden? Vielen Dank im voraus für die Antworten... PS: die Richtlinien zum kleingärtnerischen Anbau (1/3) werden bei uns eingehalten!
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 13. Mai 2016, 13:21:56
Da will sich ein Verpächter wohl auf Kosten der Kleingärtner bereichern,Aber erst mal eine Grundsatzfrage ,Seid ihr ein eingetragener Kleingartenverein ,oder Privatpächter??Und wo seid ihr ansässig .In den neuen Bundesländern gibt es eine Bestandschutzreglung nach § 20a des Kleingartengesetzes,die auch Bundesweit gild,Und für dien Ausstattung der Laube und der Standart ist der Pächter zuständig .Das geht dem Verpächter einen Kehricht an.Es sei, ihr seid mit den Medien in irgent einer Form integriert.Das muss aber Vertraglich festgehalten sein.Wenn der augenblickliche Standart der Lauben dem Kleingartengesetz entspricht undie gesetzlichen Bestimmunge eingehalten werden .Ist der Regionalverband und der Vereinsvorstand der Ansprechpartner und nicht der Verpächter.Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 13. Mai 2016, 15:43:19
Nachdem ich meinen Beitrag geschrieben hatte ,hab ich ran gemachtbund ins Gesetz gesehen .Auf welcher gesetzlichen Grundlage fordert der Verpächte mehr Pacht???Was ermacht ist gesetzwiedrig.Diese Forderungen könnte nur die Kommune stellen auf der Grundlage des Zweitwohnsteuer ,wenn die Garenlaube als Zweitwohnsitz  benaant wird .Und dann muss sie ständig bewohnbar swein und mehr wie 25 Qm betragen.Hier wird euch ein ganz schöner Bär aufgebunden.Wehrt euch
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: gimli am 27. Mai 2016, 14:24:27
Nostradamus hat völlig recht. Das darf er nicht und das solltet ihr euch auch nicht bieten lassen!
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 28. Mai 2016, 18:08:26
Es wäre natürlich schön ,wenn man wüsste in welchen Bundesland der Verein ist und ob er überhqupt ein eingetragener Verein ist,Wir haben 20 Landesverbände mit den untergeordneten Bezirks,Regional und Kreisverbänden.Dehnen sind die Vereine untergeordnet.Während das Bundeskleingartengesetz,die Bestandschutzregeln,das Vereinsrecht und die gesetzlichen Bestimmungen Bundeswweit gelten gib es noch Landesreglungen ,wie die Rahmengartenordnung USWSatzung des LV und Verwaltungsrechtliche Beschlüsse.Und dann die Vereinsrechtlichen .Angefangen mit der Vereinssatzung ,Gartenordnung,Mitgliederbeschlüsse usw.Die kennt ein Aussenstehender nicht,wie soll man da einen Ratgeben???User zu einer Frage gehören auch präziese Angaben,sonst kann der Rat ein Schuss in den Ofenwerden oder Rohrkrepierer.Da hilft auch keine Gesetzeskunde,die ich zwar als Jahrelanger Kleingärtner habe.Aber da kann auch ich nicht helfen.Gruss Dieter ein Kleingärtner der gerne hilft!!!
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 30. Mai 2016, 09:11:31
Im Schrebergartenforum hat der Fragesteller die gleiche Frage gestellt. Offensichtlich aus Berlin. Guckt Euch mal den § 5 BKleingG wegen Pachterhöhung an. Ob da Bestandsschutz vorliegt müsste @...Baer darlegen. In meinem Gartenverein/Sachsen haben wir den Komfort, da wir schon 1987 Strom, Wasser auch in den Lauben anliegen haben und das alles selbst seitdem finanzierten. Man kann sich auch über einen Rechtsanwalt-Spezi im Vereinsrecht- schlau machen. Hat @...Baer eine RS-Versicherung für den Pachtgarten?
VG Hardy 
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 30. Mai 2016, 11:14:52
Hallo Hardy
Du bist der Erste der schreibt ,wo er zu Hause ist .Ich habe nicht im Schrebergartenforum geschrieben .Das muss ein anderer gewesen sein .Wie du scxhreibst 1987 ,da waren wir noch DDR und hatten ganz andere Voraussetzungen .Man kann sagen ,wir hatten die gleichen Voraussetzungen ,wie du sie Scjhilderst im Land Brandenburg.Aber mir dem Schuldrechtgesetz hat sich vieles geändert auch der Bestandschutz.Eine Rechtschutzversicherung habe ich in meiner RV involtiertnn.Und den § 5 lese dir erst mal richtig durch Der Verpächter kann nicht einfach willkürlich mehr Pacht verlangen .wie es in dem Beitrag geschildert wurde.Dazu gehört ein Gutachten.Und der Bestandschutz ist bei Pächetr wechsel Adee.und hinfällig.Internet Bestandschutz fürbauliche Anlagen in Kleingärten
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 30. Mai 2016, 12:47:53
GF Nostradamus, der Fragesteller warst nicht Du, sondern KarlderBaer. Das z.B. fand ich bei meinem LV Sachsen auf dessen Homepage "Wenn auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchRAnpG) die Rechtsverhältnisse an Grundstücken regelt, die aufgrund eines Vertrages zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung oder Freizeitgestaltung überlassen worden sind, so gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht für Kleingärten, sondern jedoch insbesondere für Erholungsgrundstücke. Die zeitlich befristete Auslaufregelung endet nach § 23 SchuldRAnpG am 4.10.2015; d. h., eine Kündigung der Nutzung des Erholungsgrundstückes durch den Landeigentümer ist ab 4.10.2015 binnen eines Jahres ohne Angabe von Gründen möglich. . Nicht Schuldrechtsgesetz!Gilt also für Erholungsgärten, nicht für Kleingärten in einem e.V.
Da kann es schon sein, dass der Grundstückseigentümer sich einen "höheren Profit" ausrechnet. Aber für so was muss man eben im e.V.im Sinn einer RS-Versicherung gewappnet sein und das sollte der Fragesteller in der MV ansprechen, wofür zahlt er denn dazu?
Ein Feedback wäre mal schön von KdBaer!!!
Hardy
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 30. Mai 2016, 17:39:12
Hallo Hardy .
Ich kenn das ,für mich brauchst du das nicht wiederholen .Die Praxis sieht aber anders aus.Ich kenne hier in Brandenburg einige Kleingartenanlagen ,die nach dem 15.10 2015 ,dem Auslaufen des Schuldrechtanpassungsgesetzes vom Verpächter die Kündigung bekommen haben und auch in Sachsen soll sowas passiert sein.Hier siehtbes aber nach Willkür des Verpächters aus.Wäre schön,wenn der User sich mal äussern würde,wie du zum Ausdruck bringst.Aber meistens ist tiefe Stille nach einen Beitrag .Ich habe manchmal den Eindruckdie Beiträge sind frei erfunden ,um sich irgentwie wichtig zu machen oder im Internet zu sein .Dieter
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 30. Mai 2016, 20:02:05
Vorrang des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)
Die Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes sind nicht anzuwenden, wenn das Grundstück in einer Kleingartenanlage liegt (§ 2 Abs. 3 SchuldRAnpG). Hier gelten bereits seit dem 3. Oktober 1990 die besonderen Bestimmunge n des BKleingG (Artikel 232 § 4 Abs. 3 EGBGB und § 20 a KleingG). Ein Kleingarten ist eine Grundstücksfläche, die dem Nutzer zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, ins besondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den eigenen Bedarf und zur Erholung, aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrages übergeben worden ist und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wege, Spielplätze und Vereinshäuser) zusammengefasst sind (§ 1 Abs. 1 BKleingG).
Das Nutzungsentgelt richtet sich in diesen Fällen nach § 5 BKleingG. Die Nutzungsentgelt-
verordnung ist nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 NutzEV). Ob ein Kleingarten vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Dies kann insbesondere bei Wochenendsiedlergärten schwierig sein. Dort ist das BKleingG anzuwenden, wenn dessen gesetzliche Merkmale erfüllt sind. Andernfalls gilt für die Wochenendsiedler das Schuldrechtsanpassungsgesetz.

GF Nostradamus, in Sachsen hat es nach Deiner Vermutung die Kündigung von Kleingärten nach dem SchuldRAnG nicht gegeben, da Herr Paschke seit vielen Jahren Präsident des LV und vor nicht zu langer Zeit auch der Präsident des Bundesverbandes der Kleingärtner e.V. ist. Für Brandenburg sollte das man belegen können. Mach mal eine Rückfrage dort im LV und bitte ein Feedback.
Hardy
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 31. Mai 2016, 11:37:53
Hallo Hardy
Deine Ausführungen sind ja ganz schön ,aber du bist schlecht unterrichtet .So weis ich zb ,das in Hohenstein -Ernstthal ein Verpächter den Vertrag mit dem KV gekündigt hat und die Kleingärtner das Gelände räunmen Müssen .Bei Altenburg hat eine Gemeinde den Kleingärtnen gekündigt .Grund das Gelände ist Laut Flächennutzungsplan zu Bauland erklärt.Beide Sachsen .In Brandenburg siehts genauso aus .In Gosen hat der Landeigentümer den KGV gekündigt.Grund Eigennutzung Grund Die Kommune hat das Land als Bauland erklärt .Man sei nicht so Blauäugig Wenn man so etwas an den Bundesvorstand schreibt ,bekommt man nicht einmal eine Antwort.Was ich berichtet habe ,sind keine Vermutungen ,sonder Tatsachen .B3in dem Grundstücksgeschäften machen doch unserer Herren kräftig mit .Aber glaube ,was du willst ,Ist mir auch egal.Eines Tages platzt auch bei dir der Knoten .Ich habe nicht umsonst 1 Jahr lang recherchiert.
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 31. Mai 2016, 14:10:01
GF aus Brandenburg Nostradamus, nenne doch bitte mal den Namen des Verein in oder bei Hohenstein-Ernstthal.
Übrigens Altenburg liegt in Thüringen, nicht in Sachsen.
Frohes Schaffen im Garten!
Hardy
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Alf am 31. Mai 2016, 15:48:15
@Nostradamus, der lt. Antwort vom 28.05. jahrelange Gesetzeskenntnis hat:
Lieber Nostradamus, ich glaube, Sie schreiben hier mal manchmal schneller als Ihre Gedanken sind und ich denke, zu Ihren Beiträgen ist einiges richtig zu stellen.
Antwort 13.05. 13:21
§ 20 a BKleingG betrifft nur das sogenannte Beitrittsgebiet gem. Artikel 3 des Einigungsvertrages, also das der ehem. DDR. Da können Sie nicht einfach behaupten, dass die Bestandsschutzregelung auch bundesweit gilt.
Antwort 13.05. 15:43
Wie kommen Sie darauf, dass nur eine Kommune mehr Pacht verlangen darf? Das kann ein Privateigentümer genauso. Und was hat eine Pachterhöhung mit Zweitwohnsteuer zu tun? Die Höhe der Pacht richtet sich nach der Pacht für den gewerblichen Obst- und Gemüseanbau, das spielt die Ausstattung der Laube keine Rolle. Genaueres bitte selbst in § 5 BKleingG nachlesen.
Antwort 30.05. 11:14
§ 20 a Punkt 7 genau lesen! Der Bestandschutz bezieht sich auf das Bauwerk, sofern es vor dem 03.10.1990 rechtmäßig errichtet wurde. Es kann unverändert genutzt werden, solange nicht bedeutende Änderungen oder Reparaturen am Gebäude sprich: an der Laube vorgenommen werden, die z.B. die Statik beeinflussen oder auch die Dachform verändern. Der Bestandschutz wird durch einen Pächterwechsel NICHT aufgehoben. (Denn das Gebäude hat den B-Schutz, und nicht der Pächter  ;))
Antwort 30.05. 17:39
Richtiges Datum war 03.10.2015, nicht der 15.10.!
"...auch in Sachsen soll sowas passiert sein". Hier wissen Sie wohl noch nicht so genau, was Sie dann
am 31.05.2016 11:37 zu wissen vorgeben, "...das in Hohenstein -Ernstthal ein Verpächter den Vertrag mit dem KV gekündigt hat und die Kleingärtner das Gelände räunmen Müssen ." (Originalzitat einschl. aller Fehler).
Dies ist schlechthin eine Lüge, oder der KV (soll wohl Kreisverband heißen?) weiß noch nichts davon. Der KV heißt in Hohenstein-Ernstthal übrigens "Territorialverband". Ich wiederhole Hardy's Aufforderung: Den Namen des Vereins nennen, bitte!
Im Übrigen läuft das folgendermaßen, wenn der Bodeneigentümer mit einem Verband einen Pachtvertrag hat: Der Verband (meist über die Vereine in Vollmacht des Verbandes) schließt als Zwischenpächter Unterpachtverträge mit den einzelnen Gartenfreunden ab. Kündigt der Verpächter nun den Zwischenpachtvertrag mit dem Verband, fallen alle Unterpachtverträge der Kleingärtner an ihn selbst zurück. Das bedeutet noch lange nicht, dass die Kleingärtner jetzt räumen müssen.
Abschließend eine Bitte. Verbreiten Sie nicht weiterhin Unwahrheiten und Halbwissen in diesem Forum, das nützt keinem!
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 31. Mai 2016, 17:01:02
Hier scheinen 2 ganz Schlaue am Werk zu sein.Hohen Stein Ernstthal betrifft sogar meine Eigene Verwandschaft und dehnen glaube ich mehr .Und dann solltet ihr beide euch mal mit dem Flächennutzungsplann und dem Städtiscxhen Bebauungsplan beschäftigen.Und mit den Begriff Innen und Aussenbereiche.Mit Altenburg iswt mir leider ein Fehler unterlaufen .Aber mein ehemaliger Arbeitskolleg ist von so einer Kündigung betroffen.Da hette der RVg einen Pachtvertrag mit einen Privateigentümer,der den Vertrag gekündigtbhat laut BGB.Das Gleiche ist in Hohenstein passiert.Der Eigner hat laut BGB den Pachtvertrag ordnungsgemäss gekündigt.Alf ,wo bist du zu Hause ?? ich habe es ja gesagtbich bin in Brandenburg und wo du.??Landesrechtbist kein Bundesrecht .Und es gibt schon Kommunen ,die für Lauben ,die grösser sind als 25 m2 Zweitwohnsteuervverlangen.In MV.Erst richtg erkundigungen sammeln und dann mit Steinen Werfen
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 31. Mai 2016, 17:28:06
Hardy und Alf
Es gibt im Internet Sammlungen von Gerichtsurteilen .Speziell auch für Kleingärten .Öfters dort mal reinsehen erweitert das Gesichtsfeld und das Wissen.Wenn ein Zwischenpächter die Kündigung vom Eigner erhält ,muss er in der Folge seine Unterpächte informieren ,das er nicht mehr der Ansprechpartner ist.Alsm hat der BVerein ,die Möglichkeit mit dem Eigentümer zu sprechen .Und der stellt seine Bedingungen.Entweder dien Endpächter gehen darauf ein oder sie räumen so einfach ist das Alf.So ist es auch in Hohenstein.Das Land ist durch den Flächennutzungsplan zum Bauland erklärt.und der Eigner will Mäuse sehen und keine Radieschen
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 31. Mai 2016, 18:56:16
Hallo ihr beiden Hardy und Alf
Ich bin mal das Forum des LV Sachsen in der Mitgliederliste durchgegangen ,Genauso Pirna Cemnitz,wo ich Mitglied bin.Von euch nichts zu finden .Sachsen ist gross .In welchen Forum finde ich euch beide,das wir mqqlmrichtig diskutieren können .Der LV Sachsen hat sogar Skyp .Mein Skyp Name ist Angelopa.Dieter .Da nnwürden wir uns mal sehen .!!!
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Alf am 01. Juni 2016, 19:26:05
He, Sie Superhellseher (Der echte N. würde sich im Grabe rumdrehen ...), wenn Sie es genau wissen wollen: ich bin aus Hohenstein-Ernstthal und habe excellenten Einblick in das Kleingartenwesen dieser Stadt. Also noch mal: Welchen Verein betrifft diese angebliche Kündigung des Pachtvertrages? Bevor Sie die Frage nicht beantworten, sehe ich keinen Grund, mich hier weiter zu äußern. Ist schon sehr vielsagend, dass Sie auch auf keine meiner Richtigstellungen eingegangen sind. Soviel Ignoranz ist mir noch nicht vorgekommen.
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 02. Juni 2016, 11:43:37
Ich bin am 3.6 in Hohenstein Ernsthl wegen einer familiären Feier.Dann lass ich mir das persönlich erklären .Wenn sie den Ziegenberg kennen ,vielleicht sehen wir uns.Aber bevor sie Schlaumeier sich eschaufieren ,sehen sie erst mal in den kommunalen Flächennutzungsplan und in die städtisce Bauplanung auch in die perspektivische,in der Nähe der Rennstrecke.Wäre warscheinlich für sie sehr lehrreich
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 02. Juni 2016, 11:49:05
Alf
Bevor ich es vergesse lesen sie doch bitte mal da Uhrsprungsthema .Es geht doch um ganz was anderes ,alös wie sie es jetzt darstellen.Warum weich3en sie vom eigentlichen Thema so krass ab.Sie Intellegentsbestie.Der Themen ignorant sind sie nicht ich
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 02. Juni 2016, 17:16:56
Hallo Alf
Hinweis .Mein Auto ist ein dunkelgrauer Ford Fockus,und steht in der Nä3he des. Ziegenberges im Parkverbot Hat ein LOS Kennzeichen Ca ab 23 Uhr.Bitte zettel unter Scheiobenwischer stecken ,dann können wir uns treffen
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 04. Juni 2016, 17:49:27
Hallo Alf 
Ich bin zurück aus Hohenstein -Ernsthal.Leider habe ich vergeblich aud deine positive Reaktion gewartet.Dann hättest du auch Verantwortliche Leute direkt fragen können.Alf ist ein niedlicher Außerirdischer.Ich sehe mir dfas im Fernsehen immer an ,weil ich dann immer herzhaft lachen kann ,wie jetzt.Dos wie Danja.Bringe mal eine fachliche Frage ,vielleicht klappt es dann besser.Gruss Dieter aus Fürstenwalde
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Alf am 04. Juni 2016, 19:17:02
Hallo Hellseher!
Können Sie nicht lesen oder ist das Erinnerungsvermögen so schwach? Den Namen des Vereins, dem angeblich der Pachtvertrag gekündigt wurde - eher keine weitere Äußerung von mir. Es ist doch einfach nur Geschwätz, was Sie hier im Forum loslassen.
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 05. Juni 2016, 10:55:56
Alf vom anderen Stern hat sich genauso verhalten .Sie hatten die Gelegenheit am 3.6 mit den Zuständigen persönlich zu sprechen .Mein Angebot war eindeutig .Ich habe ihre Nachricht jhinter dem Scheibenwischer vermisst.Auch der Bürgermeister war ein Gast und einige Stadtverordnete.Warscheinlich wissen sie gar nicht ,das esw in Ernsthal einen Ziegenberg gibt ,oder sie sind ein Feigling .Sie sind ein Clown ,sonst hätten sie die Gelegenheit war genommen.Ich bitte sie mich nicht mehr zu belästigen.Ich habe es nicht nötig ihnen was zu beantworten,was kompetente Leute besser gemacht hätten ,wie ich .Sie hatten die Gelegenheit .Warum nicht ????
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Alf am 05. Juni 2016, 19:57:47
 ::)
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 06. Juni 2016, 10:57:34
Alf Ihr Intellekt schein nicht weit her zu sein ,sonst würden sie vernünftig antworteIch habe gerade mit unstren Verbandsanwalt telefoniert.Der hat eindeutig geantwortet .Hier ist das Vereinsrecht ,die Vereissatzung ,das BGB ,die Mitgliederversammlung angesprochen .Ein Verpächter kann keinen höheren Pachtzins wegen der Bebauung verlangen .Das ist im Pachtvertrag festgelegt .Der Verpächter hat das Grundstück verpachtet .Alles andere regelt das BKleingartengesetz,die Rahmengartenordnung und die Satzung vom Verein .Siehe BGB .Undd nicht irgenteine Phantasievorstellungen eines Verpächters
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 08. Juni 2016, 11:31:40
Leider hat der Themeneröffner bisher keine Antwort gegeben, auch nicht im Schrebergartenforum. de.
Dieter aus Fürstenwalde hat das auch bei anderen Usern zu sonstigen Fragen zu Recht beanstandet.
Hardy
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 08. Juni 2016, 11:55:07
Hardy
Ich habe mit unseren vwerbandsanwalt gesprochen .Der sagt sowas gibs nicht.Die sollen den Vewrpächter wegen seiner Willkür und einenmächtigkeit auf die Finger klopfen und die Richtung weisen.
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 08. Juni 2016, 13:35:43
.So weis ich zb ,das in Hohenstein -Ernstthal ein Verpächter den Vertrag mit dem KV gekündigt hat und die Kleingärtner das Gelände räunmen Müssen, so Dieter am.31.5., 11:37 Uhr....
Wenn das über die Kommune zu Bauland erklärt wird, ist das sicher nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern auch für z.B. Gewerbegebiete, Firmenansiedlungen, für den Hochwasserschutz oder Umgehungsstraßen und trifft dann –leider sehr oft-Kleingartenanlagen.
Im BKleingG findet man das im § 9 ordentliche Kündigung
Punkt 6.die als Kleingartenanlage genutzte Grundstücksfläche nach a) abgeschlossener Planfeststellung für die festgesetzte Nutzung oder b) für die in § 1 Abs. 1 des Landbeschaffungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 33 des Gesetzes vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3574) geändert worden ist, genannten Zwecke alsbald benötigt wird.
Im § 11 Kündigungsentschädigung werden die Rechte des Kleingärtners und sogleich die Pflichten des Generalverpächters oder des Übernehmenden der Kleingartenfläche genannt.
Wen es interessiert, kann sich mal im I-Net den Kleingartenentwicklungsplan der Stadt Zwickau von 2009 auf der S. 64 ansehen. Da werden die KGV e.V. namentlich aufgeführt, die aufgegeben werden müssen.
Über das gleiche Thema findet ich nichts über das Thema, dass Dieter betreffs H-E. anschob.  Nun ,,Stillschweigen"- leider!
Hardy



Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Nostradamus am 08. Juni 2016, 17:35:32
Hardy
Ich kann ja verstehen ,das du dich so echaufierst.Aber ich bin ein Aussenstehender ,der durch Zufall davon gehört hat.ich kenne zwar den Flächennutzungsplan ,habe aber keine Ahnung von den Perspektiven der Planung.Das ist alles Kommunale Entscheidung und Kommunales Recht.Das geht  mich auch nichts an.Wenn die zuständigen Leute es für richtig halten ,werden se die entsprechenden Informationen veröffentlichen.Ich setz mir doch keine Laus in den Pelz.Das ist genau so bei uns in Fürstenwalde.wo schon vor 20 Jahren geplant war unsere Anlage zu verlegen.Wir haben damal zwar gewonnen.Aber schon damals hat der Stellvertretende Bürgermeister gesagt(Heute Bürgermeister)Wenn wir euch dort weg haben wollen ,bekommen wir euch weg.Es ist nur eine Frage der Zeit.Bloss hinter uns steht das WSA als Bundesbehörde,das ist unser Glück .Dieter
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: peter am 21. Juni 2016, 14:58:49
KarlderBär: Stellt im Forum eine Frage !
Andere wollen antworten und beleidigen sich gegenseitig .
Fazit : KarlderBär lacht sich einen Ast und die anderen sind beleidigt.
Tolles Forum !
   

 

Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 22. Juni 2016, 16:27:59
KarlderBaer     Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Das war der Fragebeginn von Karlder Baer am 6.5.16 um 22:28 Uhr. Aber er hat sich dazu nicht mehr im o.g. Forum mehr gemeldet, auch hier bei uns nicht. Ich konnte im zuerst genannten Forum alles lesen, ohne dort angemeldet zu sein.
Leider wurde wegen ihm zu viel Staub im anderen Forum,wie bei uns aufgewirbelt. Dieser Fragesteller hat sich gar nicht geäußert ob für diese Gärten Beststandsschutz vorliegt vor dem Inkrafttreten des BKleingG 1983 in der Alt-BRD oder für Kleingärten in der EX-DDR bis zum 3.10.90. Denn dieser betrifft auch die Lauben mit Strom und Wasser u.a.
Schaut bitte mal im LV Sachsen der Kleingärtner Forum in der Rechtsecke einen Artikel von Dr. Trepte zum Bestandsschutz an. Den habe ich auch gelesen, ohne dort aktiv zu sein.
Hardy
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Lucifer am 18. Juli 2016, 21:14:48
Hier wird ja richtig gut beleidigt.
Derjenige solte sich ein anderes Forum suchen, es gibt bestimmt welche wo man sich richtig schön gegenseitig verbal im Forum prügeln kann
Titel: Re: Pachterhöhung Pachtzuschlag wegen zu hohem Standards der Lauben!
Beitrag von: Hardy am 19. Juli 2016, 09:54:42
Der User Dieter aus Fürstenwalde-auch Nostradamus-
steht hier im Forum nicht mehr in der Mitgliederliste.
In einem anderen Forum erhielt er eine Sperre.
Im besten Mal die Regeln lesen und sich danach äußern.
Hardy